Zusammenfassung
Aufgrund der historisch begründeten Restriktionen dürfen die Streitkräfte in Deutschland derzeit nur in äußerst engen Grenzen bei der Bewältigung von terroristischen Großlagen zur Unterstützung der Polizei eingesetzt werden. Aufgrund der Verwischung der Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit und der gestiegenen Terrorgefahr sind Lagen vorstellbar, in denen der Staat seiner Schutzaufgabe für die Bürger mit den Polizeikräften allein nicht gewährleisten kann. Daher wird dafür plädiert, durch eine Änderung der Verfassung die Möglichkeiten zur Nutzung der Ressourcen der Bundeswehr in solchen Lagen zu erweitern. Dieses erforderte jedoch, die derzeitig ideologisch geprägte Diskussion durch eine funktionale zu ersetzen - hoffentlich nicht erst, nachdem schwerwiegende Ereignisse zu Opfern geführt haben, die vermeidbar gewesen wären.
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Notes
- 1.
http://tirol.orf.at/news/stories/2787303/ (Zugriff: 23-12-2016).
- 2.
In den Wirren am Beginn der Weimarer Republik 1919/1920 ließ Reichswehrminister Gustav Noske den „Spartakusaufstand“ durch das Militär blutig niederschlagen, ging dann aber im Vorfeld des „Kapp-Putsches“ nicht energisch genug gegen die antidemokratische Generalität vor. („Einer muss der Bluthund werden“. Der Spiegel Nr. 13/1988, S. 77–86).
- 3.
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von Krause, U. (2017). Schlussfolgerung. In: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17401-9_6
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