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Abnahme und Instandhaltung des Oberbaus

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Bahnbau und Bahninfrastruktur

Zusammenfassung

Werden Bauleistungen bei Neubau, Umbau oder Durcharbeitung des Oberbaus erbracht, dann sind diese abzunehmen. Dabei werden z. B. Spurweite, gegenseitige Höhenlage, Längshöhe, Richtung, Abstand, Schwellenteilung und Schweißungen der Schienen und bei Weichen, Kreuzungen und Schienenauszügen noch Leitweiten, Radlenkerleitweitenabstände und vieles mehr gemessen und anhand der Grenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe der DB‐Richtlinien 820 „Grundlagen des Oberbaus“ und 821 „Oberbau inspizieren“ beurteilt.

Im Regelfall werden die im Gleis vorhandenen Maße und Werte durch Befahren mit einem Gleismess‐ oder Schienenprüfzug erfasst, dokumentiert und mittels Analyseprogrammen ausgewertet. So können Stellen im Gleis, die nicht der zwischen Bahn und Auftragnehmer vertraglich vereinbarten Qualität entsprechen, leicht lokalisiert und nachgearbeitet werden.

Bei Inspektionen wird anhand solcher Mess‐ und Prüfwerte der Abnützungsvorrat betrachtet; aus diesem folgen dann die ggf. erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen (zum Thema Instandhaltung vergleiche auch DIN 31051 [1]).

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Literatur

  1. DIN 31053 – Instandhaltung –

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  2. Richtlinie 820.0120 der DB AG, „Grundlagen des Oberbaus, Oberbautechnische Freigabe“

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  3. „Hinweise für die Planung, Bau und Inbetriebnahme der Infrastruktur der DB Netz AG für NeiTech“ (auch Bestandteil der „Eisenbahnspezifische Liste technischer Baubestimmungen (ELTB)“ des EBA, Kap. 8.6 Oberbau, Eo 8.6.3)

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  4. Richtlinie der DB AG 824, Modul 824.2510 „Oberbauarbeiten durchführen, Schienen in Gleisen erneuern“ bzw. Anhang 01 „Antrag auf Ermittlung der äquivalenten Konizität nach Ril 824.2510 Abschnitt 6“

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  5. Richtlinie 821 der DB AG, „Oberbau inspizieren“

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Menius, R., Matthews, V. (2017). Abnahme und Instandhaltung des Oberbaus. In: Bahnbau und Bahninfrastruktur. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-17177-3_13

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