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Notes
- 1.
In der Umkehrung haben z. T. auch steuerliche Lasten die politische Entwicklung maßgeblich beeinflusst, beispielsweise trug die Boston‐Tea‐Party am 16. Dezember 1773 zur Unabhängigkeit Amerikas von Großbritannien bei.
- 2.
In England und Frankreich wurde dies bereits frühzeitig zentralisiert, was zu einer einheitlichen Besteuerung positiv beiträgt.
- 3.
Die wichtigsten Reichssteuern jener Zeit waren die 1918 eingeführte Umsatzsteuer, die Einkommensteuer, die neu begründete Körperschaftsteuer, die Vermögens‐ und die Erbschaftsteuer.
- 4.
Kapitel X des Grundgesetzes hat die Finanzverfassung zum Inhalt.
- 5.
Das heißt, eine Zahlung kann nicht mit dem Argument verweigert werden, dass die vom Staat angebotene Leistung nicht in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf staatliche Leistungen wird durch die Staatsbürgerschaft, nicht durch die Steuerzahlung begründet.
- 6.
Das Gegenteil gilt für US‐amerikanische und die meisten internationalen Statistiken.
- 7.
Beispiele für Sozialversicherungsbeiträge sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie zur Kranken‑, Renten‐ und Pflegeversicherung.
- 8.
Als Beispiel für eine solche Zwangsanleihe kann der von 1970–1972 erhobene Konjunkturzuschlag erwähnt werden.
- 9.
Auch Vorteilsprinzip, Nutzenprinzip oder benefit principle genannt.
- 10.
Wenn beide Kriterien nicht erfüllt sind, ist eine marktmäßige Entgeltfinanzierung nicht möglich.
- 11.
Beispielsweise das Angebot öffentlicher Museen oder Theater.
- 12.
Beispielsweise Schulbesuch.
- 13.
Beispielsweise in Schwimmbädern oder Bibliotheken.
- 14.
Als ein Beispiel können verteilungspolitische Gründe genannt werden.
- 15.
Löhne, Mieten, Pacht, Zinsen sowie Gewinne.
- 16.
Unterhaltszahlungen und geleistete Schenkungen; werden Letztere auf der Geberseite besteuert, handelt es sich um das Zahlungsfähigkeitsprinzip (Ability to Pay Principle), andernfalls um das Lebensstandardprinzip (Standard of Living Principle).
- 17.
Ökonomische Abschreibung.
- 18.
U(Yi) − U(Yi − Ti) = konst. für alle Haushalte i = 1, 2, …, n.
- 19.
U′(Yi − Ti) = konst. für alle i = 1, 2, …, n.
- 20.
T steht hier für den (absoluten) Steuerbetrag, t für den (prozentualen) Steuersatz.
- 21.
Beispielsweise 0,05 € je kg (Mengensteuer – siehe dort).
- 22.
Beispielsweise 1 % vom jeweiligen Preis (Wertsteuer – siehe dort).
- 23.
t″ = d2T / dx2.
- 24.
Zur besseren Intuition wird in den folgenden Abbildungen der Durchschnittssteuersatz als \( \mathrm{\frac{T}{x}}\) und der Grenzsteuersatz als \( \mathrm{\frac{dT}{dx}}\) dargestellt.
- 25.
Hiermit soll auch der Frage nach möglichen Zusatzlasten nachgegangen werden.
- 26.
Mit dem Ziel, Steuerbelastungen vorzuziehen oder hinauszuzögern. Letzteres bedeutet zwar eine Steueraufschiebung, kommt aber einem zinslosen Kredit gleich.
- 27.
Institutionelle, güterwirtschaftliche oder monetäre.
- 28.
Sparen, Konsum, Investition, Preisniveau, Produktionsstruktur etc.
- 29.
Verkäuferanteil plus Steueranteil.
- 30.
Marktpreis abzgl. abzuführender Steuer.
- 31.
Im Polypol liegt der Konsumentenanteil immer über dem ursprünglichen Gleichgewichtspreis, der Produzentenanteil immer darunter.
- 32.
Vgl. Abschn. 6.3.2 „Monopolpreisbildung“ im Teil „Mikroökonomik“.
- 33.
Es gilt folglich: Fläche pvpnAB = Fläche DEFG.
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Lenk, T., Sesselmeier, W. (2017). Öffentliche Einnahmen. In: Neubäumer, R., Hewel, B., Lenk, T. (eds) Volkswirtschaftslehre. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-16523-9_20
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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