Zusammenfassung
Kleinkollisionen entstehen insbesondere bei Park-, Rangier-, Passier- oder Wendevorgängen mit geringen Fahrgeschwindigkeiten wenn der Fahrer abgelenkt ist, oder wenn die Raumverhältnisse nicht ausreichend sind. Die Beschädigungen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge werden oftmals auf den ersten Blick als geringfügig eingeschätzt, oder sind mit dem Auge auf den ersten Blick nicht erkennbar. Der Geschädigte steht nun vor der Aufgabe, den Unfallverursacher und dessen Fahrzeug zu ermitteln. Im günstigsten Fall hat ein Zeuge den Unfallhergang beobachtet und das Kennzeichen des stoßenden Fahrzeugs notiert, oder dieses Fahrzeug befindet sich noch in der danebenliegenden Parklücke. In vielen Fällen sind jedoch nur wenige oder gar keine Anknüpfungstatsachen vorhanden, die auf die Spur des Verursachers führen. Wird der Verursacher ermittelt, dann ist in der Regel zu klären, ob der Tatbestand nach § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) erfüllt ist.
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Gallus, J., Gut, T., Wolfer, B. (2017). C12 Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen. In: Burg, H., Moser, A. (eds) Handbuch Verkehrsunfallrekonstruktion. ATZ/MTZ-Fachbuch. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-16143-9_44
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Publisher Name: Springer Vieweg, Wiesbaden
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