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Finanzielle Führung und Managementsysteme

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Erfolgreiche Universitätsverwaltung

Zusammenfassung

In jeder Organisation erfolgt ein großer Teil der Führung über die Gewährung oder Verweigerung von Finanzen. Die finanzielle Führung darf sich aber nicht auf die finanziellen Fragen beschränken. Vielmehr muss mit den Systemen der finanziellen Führung die Lücke zwischen der Vision und dem Budget sinnvoll überbrückt werden. Dazu sind Strategien für die Funktionen und Bereiche der Universität zu formulieren, die dann Grundlage für die Mittelfristplanung sind, die schließlich im Budget münden. Mit dem Reporting wird für stufengerechtes Feedback gesorgt. So werden die Systeme und Daten der finanziellen Führung zur Grundlage für die Lenkung, Gestaltung und Entwicklung der Universität.

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Notes

  1. 1.

    Universitätsstatut (Art. 122, Abs 3[7]): „Insbesondere obliegen ihr oder ihm [der Verwaltungsdirektorin oder dem Verwaltungsdirektor] die finanziellen, personellen und technischen Belange der Universität.“

  2. 2.

    „Managementprozesse umfassen alle grundlegenden Managementaufgaben, die mit der Gestaltung, Lenkung (Steuerung) und Entwicklung einer zweckorientierten soziotechnischen Organisation [6] zu tun haben. Mit anderen Worten vollzieht sich in den verschiedenen Managementprozessen die unternehmerische Führungsarbeit – von wem auch immer diese geleistet wird. Dazu zählen z. B. sämtliche Planungs-, Koordinations- und Qualitätssicherungs- und Controllertätigkeiten für die einzelnen Geschäfts- und Unterstützungsprozesse“ [5, S. 69].

  3. 3.

    „Der Begriff operativ bezieht sich auf Aufgaben der unmittelbaren Bewältigung des Alltagsgeschäfts und dabei insbesondere auf die Effizienz im Umgang mit knappen Ressourcen“ [5, S. 71].

  4. 4.

    „Multirationales Management“ Ansätze eines relativistischen Umgangs mit Rationalitäten in Organisationen, Prof. Dr. Kuno Schedler, dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, 5. Jg., Heft 2/2012, Auszüge aus S. 361–362, 366–369, 373–374.

  5. 5.

    Dabei reden wir nicht von „Gewinnmaximierung“; vielmehr muss ein Unternehmen, um lebens- und entwicklungsfähig bleiben zu können, einen „Mindestgewinn“ erwirtschaften. Dieser ist dann oft größer als jener, den man sich maximal vorstellen kann.

  6. 6.

    Ein Institut an der Universität St.Gallen hat eine eigene Erfolgsrechnung und eine Bilanz, verfügt somit über ein eigenes Vermögen. Es hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, darf aber so handeln, als ob es eine hätte. Risiken und Investitionen muss das Institut aus dem eigenen Vermögen bestreiten.

  7. 7.

    MOOC steht für massive open online courses; darunter sind Online-Lehrveranstaltungen zu verstehen, die für eine hohe Anzahl Studierenden angeboten werden. Sie können mit einer Nutzungsgebühr verbunden sein. In der Regel sind sie mit einer Leistungskontrolle/Prüfung verbunden und führen so zu einer anrechenbaren Studienleistung.

  8. 8.

    Ein Forschender muss darlegen können, dass er seine Überlegungen und Ergebnisse unabhängig von den Interessen der Universität oder anderen „Auftraggebern“ oder Sponsoren erarbeitet hat. Ist das in Frage gestellt, verlieren die Forschungsergebnisse – und damit der Status des Forschenden selbst – an Wert und Glaubwürdigkeit. Aus diesem Grund betreiben Universitäten einen erheblichen Aufwand (z. B. Nachweis der Interessenbindungen, Reglemente Forschungsförderung etc.), um die Unabhängigkeit ihrer Forschenden sicherstellen und nachweisen zu können.

  9. 9.

    Rektor Ernst Mohr meinte: „Man kann nur mit jenen Hunden jagen, die selbst in den Wald rennen.“

  10. 10.

    Man kann Management/Führung mit der Tätigkeit eines Gärtners vergleichen: Dieser geht im Garten herum und reißt Unkraut aus (Unnötiges einstellen), schneidet jene Äste ab, die nicht an den richtigen Ort hinwachsen (erfolglose/ungewollte Projekte unterbinden), gießt und düngt (Ressourcenallokation) und sorgt dafür, dass die Pflanzen genügend Licht haben (Personalentwicklung). Er wird aber nie an den Pflanzen ziehen, um diese schneller wachsen zu lassen, denn die Pflanzen wachsen von selbst.

  11. 11.

    Bei einer mittleren Verweildauer von ca. 25 Jahren bindet eine solche Entscheidung gar Mittel von 16 Mio. CHF je Ordinariat.

  12. 12.

    Der mehrjährige Leistungsauftrag wurde der Universität das erste Mal für die Periode 2016–2018 erteilt. Danach erfolgt Erteilung über den ordentlichen Zeitraum von vier Jahren.

  13. 13.

    Oft wird auch von einem Wechsel von einer Input- zu einer Outputorientierung gesprochen.

  14. 14.

    Alt-Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling soll gesagt haben „Die Universität entwickelt sich nur so schnell, die wie Professoren emeritiert werden.“

  15. 15.

    Wir verwenden ganz bewusst den Begriff Donatoren, da eine Universität, will sie ihre Unabhängigkeit bewahren, eigentlich nur Spenden entgegennehmen kann, die mit keinem Vorbehalt verbunden sind. Sponsoring ist ein untaugliches Mittel, da ein Sponsor immer eine Gegenleistung erwarten darf.

  16. 16.

    IUV-Beiträge werden maximal für eine Studiendauer von zwölf Semestern ausbezahlt. Sog. Langzeitstudierende belasten das Budget der Universität.

  17. 17.

    Würde ein Studierender, der im Kanton wohnhaft ist, nicht an der Universität St.Gallen, sondern z. B. in Zürich studieren, so müsste der Kanton St.Gallen nach Zürich einen Beitrag bezahlen. Dieser Beitrag muss folgerichtig auch der eigenen Universität „angerechnet“ werden.

Literatur

  1. Gesetz über die Universität St.Gallen (2016) SGS 217.11 (Stand 01.06.2016). http://www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/versions/2076/download_pdf_file. Zugegriffen: 9. Juni 2016

  2. Interkantonale Universitätsvereinbarung IUV (1998) SGS 217.81 (Stand 23.12.1998). http://www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/versions/598/download_pdf_file. Zugegriffen: 9. Juni 2016

  3. Schedler K (2012) Multirationales Management: Ansätze eines relativistischen Umgangs mit Rationalitäten. dms – Der Moderne Staat 5(2):361–376

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  4. Schedler K, Summermatter L, Signer D (2010) Politik mit Weitblick: Leitfaden zu einer integrierten Aufgaben- und Finanzplanung. Institut für öffentliche Dienstleistungen und Tourismus der Universität St.Gallen, St.Gallen

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  5. Rüegg-Stürm J (2003) Das neue St. Galler Management-Modell: Grundkategorien einer integrierten Managementlehre: der HSG-Ansatz. Haupt, Bern

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  6. Ulrich H (1984) Grundlegung einer allgemeinen Theorie der Gestaltung, Lenkung und Entwicklung zweckorientierter sozialer Systeme. Institut für Betriebswirtschaft, St.Gallen

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  7. Universitätsstatut (2011) SGS 217.15 (Stand 01. 01. 2011). http://www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/versions/179/download_pdf_file. Zugegriffen: 9. Juni 2016

  8. Verordnung über Berichterstattung, Rechnung und Eigenkapital der Universität St.Gallen (2016) SGS 217.14 (Stand 01.01.2016). http://www.gesetzessammlung.sg.ch/frontend/versions/2016/download_pdf_file. Zugegriffen: 9. Juni 2016

  9. Vision und Leitbild HSG (2016). http://www.unisg.ch/universitaet/ueber-uns/vision. Zugegriffen: 9. Juni 2016

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Brönnimann, M., Schneider, S. (2017). Finanzielle Führung und Managementsysteme. In: Brönnimann, M. (eds) Erfolgreiche Universitätsverwaltung. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-16125-5_5

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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