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Von ‚Massen‘, ‚Invasionen‘ und ‚offenen Grenzen‘ – Die Struktur des Diskurses

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Part of the book series: Geschlecht und Gesellschaft ((GUG,volume 66))

Zusammenfassung

Dieses Kapitel fokussiert auf die für den Sexarbeitsdiskurs zur WM konstitutiven Stränge. In diesen geht es darum, welche Sorgen, Befürchtungen aber auch Hoffnungen von bzw. für Südafrika, die Besucher*innen und die Sexarbeiterinnen* medial verhandelt werden. Für die Diskursstränge wird jeweils herausgearbeitet, wie das sportliche Großereignis WM die Auseinandersetzungen über Sexarbeit beeinflusst und kontextualisiert. Ein Exkurs stellt darüber hinaus die Debatte um die Gesetzgebung zu Sexarbeit und die anstehende Reform des Sexual Offences Act von 1957 dar.

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Notes

  1. 1.

    Die Debatte zur Gesetzgebung wird im Analysezeitraum zwar zur WM in Bezug gesetzt; dennoch handelt es sich hier um einen eigenen Diskurs. Schon seit 2002, nachdem das erste Diskussionspapier der LRC zu ‚adult prostitution‘ veröffentlicht wurde, gibt es unabhängig von der WM eine kontroverse Debatte über die anstehende Gesetzesreform (vgl. Gardner 2009, S. 329).

  2. 2.

    Auch Expert*innen haben die Schätzungen von der verstärkten Einreise europäischer Sexarbeiterinnen* von Anfang an infrage gestellt, da sich in einem so kurzen Zeitraum wie der WM das für den Flug erforderliche Geld gar nicht erwirtschaften ließe (vgl. Richter 2013, S. 32. Zu ähnlichen Überlegungen bezüglich der WM 2006 vgl. Ihme 2006, S. 253).

  3. 3.

    In ihrer Masterarbeit, die sich mit den Diskursen um „Menschenhandel in die Prostitution“ zur WM (2006) in der BRD beschäftigt, arbeitet Sara Madjlessi-Roudi (2012) heraus, dass die Vermutung, die einreisenden oder auch zwangsweise gehandelten Prostituierten kämen aus Osteuropa in bundesdeutschen Tageszeitungen vorherrschend war. Ebenso wurde die Organisation von Menschenhandel in Osteuropa verortet (vgl. Madjlessi-Roudi 2012, S. 115). In der BRD führte die Vermutung, Deutschland sei durch eine ‚Invasion‘ aus Osteuropa bedroht, zur Legitimierung einer restriktiven Migrationspolitik (vgl. Madjlessi-Roudi 2012, S. 117); dies war in Südafrika nicht der Fall – zumindest nicht gegenüber Europäer*innen.

  4. 4.

    Mit der Übernahme des Diskurses werden verschiedentlich Vergleiche zu westlichen Ländern gezogen, des Öfteren wird festgestellt, Südafrika sei „like countries that previously hosted the Fifa World Cup“ (Midrand Reporter, 04.06.10, Hervorhebung C.K.).

  5. 5.

    Die Verknüpfung von Sexarbeit und Menschenhandel stellt zudem einen eigenen Diskurs dar, der auch unabhängig von der WM verhandelt wird. Über Menschenhandel als eigenes Phänomen ließe sich viel schreiben und es wurde bereits viel geschrieben (vgl. u. a. zur Verhandlung von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung allgemein die Arbeiten von Agustín (2006), Alexander (1997), Gould et al. (2010), Sharma (2005)). Da dies jedoch hier nicht der Fokus ist, wird der Diskurs zu Menschenhandel nur dann berücksichtigt, wenn er zu Sexarbeit zur WM in Bezug gesetzt wird. Zur Verhandlung von Menschenhandel während größerer Sportereignisse siehe u. a. Ham (2011), Madjlessi-Roudi (2012), Schuster et al. (2010), Tavella (2007).

  6. 6.

    Helen Zille von der Democratic Alliance (DA) ist seit 2009 Premierministerin des Western Cape.

  7. 7.

    Dies ist einer von insgesamt zwei Artikeln in denen Männer* als potenzielle Opfer mit genannt werden.

  8. 8.

    Die hier angeführten Kollektivsymboliken stellen in ihrer sprachlichen Realisierungsform jeweils Metaphern dar und werden daher in der Analyse sowohl als Kollektivsymboliken (auf ihrer gesellschaftlichen Deutungsebene) als auch als Metaphern (auf ihrer sprachlichen Deutungsebene) behandelt.

  9. 9.

    Zur WM (2006) in Deutschland war die Flut ebenfalls eine gängige Metapher für die prognostizierte Einreise zusätzlicher Sexarbeiterinnen* (vgl. hierzu Ihme 2006; Madjlessi-Roudi 2012). Auch ansonsten ist diese Kollektivsymbolik im deutschen Mediendiskurs zu finden – so wird bspw. häufig die Einreise von Migrant*innen als ‚Flut‘ bezeichnet (vgl. Jäger 1999, S. 138). In diesem Kontext symbolisiert die Flut also ebenfalls eine unkontrollierbare Bedrohung.

  10. 10.

    Wenn ein Konzept durch ein anderes Konzept nicht nur metaphorisch strukturiert wird, sondern ein ganzes System von Konzepten in ihrer wechselseitigen Bezogenheit organisiert wird, sprechen Lakoff und Johnson (2002, S. 22) von Orientierungsmetaphern, „weil die meisten von ihnen mit Orientierungen im Raum zu tun haben: oben-unten, innen-außen, vorne-hinten, dran-weg, tief-flach, zentral-peripher“ (Hervorhebung CK).

  11. 11.

    Im Sinne von Lakoff/Johnson handelt es sich bei dem Pilzvergleich um eine ontologische Metapher, da ein Ereignis, die Einreise bzw. Zunahme von Sexarbeiterinnen* als ein Objekt – Pilze – konzeptualisiert wird (vgl. Lakoff und Johnson 2002, S. 41). Lakoff/Johnson zufolge benutzen wir „ontologische Metaphern, um Ereignisse, Handlungen, Tätigkeiten und Zustände verstehen zu können. Ereignisse und Handlungen werden metaphorisch als Objekte konzeptualisiert, Tätigkeiten als Substanzen und Zustände als Gefäße“ (Lakoff und Johnson 2002, S. 41).

  12. 12.

    Die vorherrschende ‚moral panic‘ trägt womöglich dazu bei, dass die Einreise von Sexarbeiterinnen* überhaupt als ‚Invasion‘ oder ‚Flut‘ wahrgenommen und die Notwendigkeit einer Abwehr formuliert wird. Es scheint als würde eine Einreise von Sexarbeiterinnen* in diesem Ausmaß auch als problematisch für die Moral des Landes wahrgenommen.

  13. 13.

    Minibustaxis und Langstreckenbusse sind die Fortbewegungsmittel der Massen und insbesondere die weniger wohlhabende Bevölkerung reist auf dem Landweg. Zug und Flugzeug sind teurer in der Regel dem finanziell besser gestellten Klientel vorbehalten.

  14. 14.

    Dies schließt auch – wie in Abschn. 2.2 ausgeführt – an das Fortschreiben kolonialer Diskurse, in denen weiße als die einzigen erwünschte Migrant*innen verhandelt werden, an.

  15. 15.

    Dies ist zudem anschlussfähig an die Ausführungen in Abschn. 2.2 und 2.4 zur Dominanz westlicher Diskurse in Südafrika und der Auffassung von weißen als kultureller Mehrheit (vgl. McKaiser 2013).

  16. 16.

    Interessanterweise wurde der Diskursstrang, wer zur WM von wem bedroht würde, ambivalent verhandelt. Einerseits wurde befürchtet, Besucher*innen würden nicht nach Südafrika kommen wollen wegen dessen Ruf als gefährlich und kriminell. Auf der anderen Seite wird hingegen befürchtet, die einreisenden ‚foreigners‘ könnten eine Bedrohung (durch Menschenhandel und Prostitution) für südafrikanische Frauen und Kinder darstellen. Die Ambivalenz löst sich jedoch auf, wenn die zugrunde liegenden rassisierten Zuschreibungen berücksichtigt werden: die Sorge gilt auch hier den europäischen Gästen, die Zuschreibung von Bedrohung den afrikanischen.

  17. 17.

    Dies ist zudem anschlussfähig an den Diskurs um „third World women being easily tricked into a life of sexual bondage“ (O’Neill 2010). Das volle Zitat lautet: „Arendse says that many of the women say they are in the sex industry to make money during the Soccer World Cup. ‚We don’t want our women to be exposed to any sexual activities – we are monitoring the pimps, and we will ensure that everyone involved is dealt with accordingly‘“ (People’s Post Landsdowne, 16.02.10).

  18. 18.

    Implizit zeigt sich diese Vorstellung auch dann, wenn – mit Referenz auf die empirischen Studien zu Sexarbeit in Kapstadt und zur WM (Gould und Fick 2008; Delva et al. 2010) – angeführt wird, die Verwendung von Kondomen sei seitens der interviewten Sexarbeiterinnen* während der WM weit verbreitet und hoch gewesen (vgl. Cape Argus, 22.10.10; The Citizen, 22.10.10; The Star, 22.10.10).

  19. 19.

    Der Diskursstrang über die Bedrohung durch eine stärkere Verbreitung von HIV hat auch Auswirkungen auf die Verhandlung der Gesetzgebung zu Sexarbeit: „According to recent reports, concerns were expressed over the possibility of South Africa legalising prostitution during the 2010 World Cup, which could lead to the spread the HIV epidemic“ (Sunday Tribune, 24.01.10). Die Bedrohung durch das Virus wird hier als Argument gegen eine Legalisierung von Sexarbeit zur WM verwendet (vgl. hierzu ausführlicher den Exkurs).

  20. 20.

    Diese Beobachtung deckt sich mit den Ergebnissen der Studie von Heike Riesling-Schärfe zu Frauen und Aids: „Geschlechterrollen und Bilder von Sexualität, die in der Aids-Prävention konstruiert werden, verdeutlichen, dass bei ständiger Sexualisierung des Alltags eine enge Definition von Sexualität gleich Koitus besteht“ (Riesling-Schärfe 1997, S. 156 f.).

  21. 21.

    Die Sorge, die Kondome könnten zur WM in Südafrika nicht ausreichen, wird nicht nur von Großbritannien geäußert: „The Dutch government warned its citizens to carry their own condoms in case they ran out in South Africa, and the British government donated £1-million for 42 million condoms to be made available during the tournament“ (The Times, 30.08.10). Interessanterweise sind beide Staaten, deren Besorgnis über die potenzielle Ausbreitung von HIV zitiert wird, die ehemaligen Kolonisator*innen.

  22. 22.

    Bei den sogenannten ‚government condoms‘ handelt es sich um staatlich finanzierte Kondome, die in Kliniken (Health Care Centers) und über NGOs frei verteilt werden. Die Initiative geht zurück auf das National Department of Health (NDOH) und die Society For Family Health (SFH). In keinem Land weltweit werden jährlich mehr Kondome verteilt als in Südafrika, 2010 waren dies über 400 Mio. (vgl. http://www.sfh.co.za/CD.html, zuletzt geprüft am 13.02.2014).

  23. 23.

    Der Blick zurück auf die Anfänge der westlichen Wahrnehmung von Aids in den 1980er Jahren zeigt, dass eine kulturelle Deutung von Aids als Gefahr vorherrschte, die mitunter durch Hysterie geprägt war (vgl. Treichler 1999). Auch wenn Aids dadurch, dass sich grundsätzlich jede*r anstecken kann, als universale und omnipräsente Bedrohung erscheint, ist die Infektiosität von HIV, verglichen mit der anderer Krankheiten, schwach ausgeprägt (vgl. Jacob 1997, S. 45). Anders als die Übertragung der meisten Infektionskrankheiten wird die Infektion mit HIV dafür stark von individuellen Verhaltensweisen und Entscheidungen beeinflusst, wodurch dem Individuum selbst die Verantwortung übertragen wird, eine Ansteckung zu vermeiden. Diese Sichtweise ist inzwischen, nach den Jahren der Leugnungspolitik Thabo Mbekis, auch in Südafrika Konsens, was u. a. die immensen staatlichen Mittel, die für Präventionsprogramme ausgegeben werden, belegen (vgl. Grill 2005, S. 316).

  24. 24.

    Durch die Situierung der Verantwortung bei den adressierten Sexarbeiter*innen zeigt sich zudem, dass Präventionsbotschaften auch als Instrument der Selbstregulierung und Selbstdisziplinierung gelesen werden können und damit auch eine gouvernementale Praxis darstellen (vgl. hierzu ausführlicher Küppers 2007, S. 96 ff.).

  25. 25.

    Dies ließe die Interpretation zu, dass eine HIV-Infektion hier doch wieder als Gefahr gedeutet wird.

  26. 26.

    R steht für Rand, die südafrikanische Währung.

  27. 27.

    So lag der Wechselkurs 2010 durchschnittlich bei ZAR 8,87/€ im Unterschied zu ZAR 14,29 für 2014. Vgl. hierzu http://de.exchange-rates.org/Rate/EUR/ZAR/31.12.2010 und http://de.exchange-rates.org/Rate/EUR/ZAR, zuletzt geprüft am 18.09.2014.

  28. 28.

    Auffällig ist hier, dass im Diskurs über die Gesetzgebung zu Sexarbeit nicht ausgemacht werden kann, welche Positionen dem hegemonialen und welche einem Gegendiskurs zuzuordnen sind. Alle vier hier dargestellten Positionen sind ausgewogen in den Zeitungsartikeln vertreten. Hier kommen – im Gegensatz zum Sexarbeitsdiskurs zur WM, der in fast allen Zeitungen ähnlich verhandelt wird – die verschiedenen politischen Ausrichtungen der Zeitungen stärker zum Tragen, ebenso die Affiliierung der jeweiligen Autor*innen (häufig Mitarbeiter*innen einschlägiger NGOs).

  29. 29.

    Der eingangs beschriebene Vorschlag des ISS, dass Sexarbeit unter dieselben Arbeitsrechte fallen solle wie andere Dienstleistungs-Sektoren, entspricht, der derzeitigen Gesetzgebung in Neuseeland, auf die an späterer Stelle des Artikels Bezug genommen wird.

  30. 30.

    Im Cape Argus schreiben insbesondere Vertreter*innen der „partial criminalisation“ bzw. des „Swedish model“, wie u. a. Errol Naidoo, vom Family Policy Institute (vgl. Abschn. 9.2) sowie Nozizwe Madlala-Routledge und Anne Mayne von der Embrace Dignity Campaign (vgl. Abschn. 4.3.3).

  31. 31.

    Diese Aussage kann durch empirische Studien nicht belegt werden (vgl. Gould 2001; Socialstyrelsen 2004; Socialstyrelsen 2008). So verweist das von der schwedischen Regierung mit der Evaluation des Gesetzes beauftragte Socialstyrelsen (National Board of Health and Welfare) in seinem Bericht von 2007 auf die Schwierigkeiten ein illegalisiertes Gewerbe zu beforschen. Dennoch konnte eine Zunahme an Straßenprostitution die nun mehr im Verborgenen stattfindet, verzeichnet werden (vgl. Socialstyrelsen 2008).

  32. 32.

    Hier werden erstmals auch Frauen* als potenzielle Konsumentinnen* sexueller Dienstleistungen benannt.

  33. 33.

    Zur Purity Bewegung in den USA siehe u. a. den Dokumentarfilm „Virgin Tales“ der Schweizer Filmemacherin Mirjam von Arx (2012): http://virgintales.com/film/background-information/, zuletzt geprüft am 21.10.14.

  34. 34.

    Hier wird die Rolle von Frauen* als symbolische Repräsentantinnen* nationaler Gemeinschaften sichtbar (vgl. Abschn. 3.4).

  35. 35.

    In den Repräsentationen der vermeintlichen oder tatsächlichen Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zeichnete sich ab, dass häufig nicht zwischen illegalisierter Sexarbeit, migrantischen Sexarbeiterinnen* und erzwungener Prostitution unterschieden wurde (vgl. hierzu auch Ihme 2006, S. 251).

  36. 36.

    Im Unterschied zu den medialen Diskursen in der BRD 2006 (vgl. Madjlessi-Roudi 2012) gestaltete sich dieses Bedrohungsszenario in Südafrika ambivalent in der Verortung der betroffenen Frauen und der Täter*netzwerke: sowohl Migrant*innen als auch Südafrikaner*innen wurden als potenzielle Opfer von Menschenhandel dargestellt; sowohl Südafrikaner* als auch Nigerianer* und andere Subsahara-Afrikaner* als potenzielle Täter* und Menschenhändler*. Es wurde somit eine von außen kommende Gefahr ausgemacht, jedoch – anders als in der BRD – ebenso eine Gefahr, die im Inneren verortet wurde. Die Zuschreibung von Gefährlichkeit/Gefährdung verläuft hier also mehr anhand der Kategorien Schwarz/weiß bzw. afrikanisch/europäisch als entlang der Linie außen/innen.

  37. 37.

    In Kohärenz zum Begriff der VerAnderung spreche ich im Folgenden von Aneignung, um die Konstruktion als ‚Eigene‘ zu bezeichnen.

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Küppers, C. (2018). Von ‚Massen‘, ‚Invasionen‘ und ‚offenen Grenzen‘ – Die Struktur des Diskurses. In: Gefährlich oder gefährdet?. Geschlecht und Gesellschaft, vol 66. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-15122-5_8

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