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Einleitung

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Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft

Part of the book series: Edition Rechtsextremismus ((EDRECHT))

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Zusammenfassung

Am 1. März 2016 eröffnete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit und zum Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht muss grundsätzlich entscheiden, ob eine verfassungswidrige Partei auch dann verboten ist, wenn sie keine eindeutige und unmittelbare Gefahr für die Demokratie darstellt. Das im angelsächsischen Bereich übliche „Clear-and-present-Danger“-Prinzip ist in der Bundesrepublik Deutschland bislang weder bei Partei- noch bei Vereinsverboten maßgeblich gewesen und wurde teils explizit zurückgewiesen.

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Notes

  1. 1.

    Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht derzeit noch aus. Stand des Manuskript-Abschlusses ist Ende Juni 2016.

  2. 2.

    Zitiert aus der Verfügung [betr. Vereinsverbot] des Baden-Württembergischen Ministeriums des Inneren v. 10.12.2014 an die Vereinigung „Autonome Nationalisten Göppingen.

  3. 3.

    Im nationalkonservativen Spektrum findet sich bereits in den frühen 1950er Jahren ein Beispiel für das Bekenntnis zum Grundgesetz mit dem Ziel, unter Berufung auf die Präambel dessen Grundsätze im Falle der Wiedervereinigung ad acta zu legen. Der Historiker Hans Joachim Schoeps hatte sich 1951 bei dem Staatsrechtler Ernst Rudolf Huber nach den Möglichkeiten erkundigt, auf verfassungsgemäßem Wege wieder eine Monarchie in Deutschland einzuführen. Huber erläuterte in einem zweiseitigen Schreiben die verfassungsrechtlichen Sperren gegen dieses Vorhaben mit dem Ergebnis, es gebe „nur einen einzigen legalen Weg“, nämlich über die „Wiedervereinigung Deutschlands. Mit ihr wird das Grundgesetz, wie es selbst bestimmt, obsolet“ (Ernst Rudolf Huber an Hans Joachim Schoeps v. 2.12.1951, in: Staatsbibliothek Berlin Preußischer Kulturbesitz, Handschriftenabteilung, Nachlass 148: Hans Joachim Schoeps, Mappe K 86). Schoeps übernahm die Ausführungen von Huber, ohne ihren Ursprung offen zu legen, in seine 1953 erschienene Schrift „Kommt die Monarchie?“ (Schoeps 1953, S. 62).

  4. 4.

    Vortrag im Workshop 1: „Die Erzählung vom Demokratiedefizit“ der Gemeinsamen Dreiländertagung der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW), Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft (ÖGPW) und Schweizerischen Vereinigung für politische Wissenschaft (SVPW) in Osnabrück „Die Verfassung der Demokratien“ am 22. November 2008. Den Schwerpunkt des Vortrags bildeten die thesenartig zusammengefassten Ergebnisse, die in der vorliegenden Fassung im Zwischenergebnis zu finden sind. In Verbindung mit der hier abgedruckten Studie über die „Volksgemeinschaft“ und zahlreichen weiteren Arbeiten bildete das Vortragsmanuskript einen Teil der kumulativen Habilitationsleistung „Die ‚nationale Opposition‘ in der Bundesrepublik Deutschland. Studien zur Geschichte der extremen Rechten“, auf deren Grundlage ich mich im Mai 2014 an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam für das Fach Politikwissenschaft habilitiert habe.

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© 2017 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Botsch, G. (2017). Einleitung. In: Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft. Edition Rechtsextremismus. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14959-8_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-14959-8_1

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-14958-1

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