Zusammenfassung
Bauwerkslasten (Einwirkungen) werden durch Gründungen in den Baugrund übertragen. Flach- und Flächengründungen sind dadurch charakterisiert, dass in der Sohlfläche auch geneigte und ausmittige Lasten übertragen werden.
Für die Gründungskörper ist gemäß der geltenden Regelwerke nachzuweisen, dass der Baugrund durch geotechnische Maßnahmen nur soweit beansprucht wird, dass Bauwerke nicht versagen (Grenzzustand ULS) oder sie nicht ihre Gebrauchstauglichkeit (Grenzzustand SLS) einbüßen.
Die erforderlichen Nachweise werden detailliert beschrieben und es werden sämtliche erforderliche Kennwerte angegeben.
Für einen vereinfachten Nachweis mit Tabellenwerken sind für nichtbindigen und bindigen Boden als auch für Fels die einzuhaltenden Voraussetzungen und Annahmen aufgeführt. Die Tabellenwerte dafür sind gelistet und für Ausnahmen anzusetzende Faktoren erläutert.
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Schmidt, HH., Buchmaier, R.F., Vogt-Breyer, C. (2017). Flach- und Flächengründungen. In: Grundlagen der Geotechnik. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14931-4_12
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