Zusammenfassung
Bereits während der Diskussionen um den elektronisch überwachten Hausarrest kam die Frage nach der Vereinbarkeit dieser Form der elektronischen Überwachung mit den Grund- und Menschenrechten auf. Neben dem Vorwurf, dass man sich auf direktem Weg zum gläsernen Menschen beziehungsweise zum Orwellschen Überwachungsstaat befände, wurde dem elektronisch überwachten Hausarrest eine zumindest freiheitsbeschränkende Wirkung attestiert und die Betroffenheit der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde hinterfragt. Mehrheitlich kam die Wissenschaft jedoch zu dem Ergebnis, dass der elektronisch überwachte Hausarrest rechtlich nicht zu beanstanden sei – unter anderem auch, weil die überwachte Person einwilligen musste.
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Kaiser, A. (2016). Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten. In: Auf Schritt und Tritt – die elektronische Aufenthaltsüberwachung . Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14347-3_7
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