Zusammenfassung
Der durch die Reform des Sicherungsverwahrungsrechts bekannt gewordene Begriff „elektronische Aufenthaltsüberwachung“ ist zwar neuartig, muss aber als Teil der gesamten wissenschaftlichen und öffentlichen Berichterstattung zur elektronischen Überwachung von Straftätern verstanden werden, die nunmehr seit mehr als 20 Jahren währt und bereits verschiedene Begriffe beziehungsweise Namensgebungen hervorgebracht hat: electronic monitoring, elektronische Überwachung, elektronische Fußfessel, elektronisch überwachter Hausarrest, elektronische Aufsicht und – eben als jüngste Schöpfung – elektronische Aufenthaltsüberwachung. Diese Begriffe tauchen auch im Rahmen der wiederentfachten Diskussionen und neu erscheinenden Publikationen rund um die elektronische Aufenthaltsüberwachung immer wieder auf, es kommt zu Vermengungen und synonymer Verwendung. Ob all diese Begriffe aber tatsächlich dasselbe bedeuten beziehungsweise wie sie voneinander abzugrenzen sind, bleibt zu oft unklar.
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Kaiser, A. (2016). Begriffliche Abgrenzungen. In: Auf Schritt und Tritt – die elektronische Aufenthaltsüberwachung . Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14347-3_2
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