Zusammenfassung
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre analysiert das Entscheidungsverhalten von Personen, die als Kapitalgeber, Unternehmer oder Arbeitnehmer durch Einsatz von Kapital oder Arbeit Einkommen erwirtschaften, und sie betrachtet die Folgen der Besteuerung für die Verteilung von Einkommen und Vermögen. Kapitalgeber bringen die zur Finanzierung der Investitionen nötigen Mittel in Form von Einlagen oder Krediten auf. Ihr Einkommen beruht auf vertraglich vereinbarten festen oder vom Ergebnis abhängigen Zahlungsansprüchen. Der Unternehmer verfügt über das Vermögen der Unternehmung. Sein Einkommen ist als Residuum zu ermitteln, also als eine Größe, die sich ergibt, nachdem die vertraglich fest vereinbarten Leistungen an andere Kapitalgeber sowie an Lieferanten und Arbeitnehmer erbracht sind.
Steuern belasten das Residualeinkommen der Unternehmer und die Einkommen, die auf vertraglich vereinbarten Zahlungen beruhen; Steuern knüpfen auch an das eingesetzte Kapital und an die Umsätze an. Einkommen, Kapital und Umsatz sind also Steuerobjekte. Die Verpflichtung zur Steuerzahlung trifft Personen, die ein Einkommen erzielen, denen Kapital gehört oder die Umsätze erwirtschaften. Kapitalgeber, Unternehmer und Arbeitnehmer sind Subjekte der Besteuerung.
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Schreiber, U. (2017). Einleitung. In: Besteuerung der Unternehmen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-14055-7_1
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