Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht pp 121-128 | Cite as
Maßgeblichkeitsprinzip
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Zusammenfassung
Ist das handelsrechtliche Ergebnis, der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag, im handelsrechtlichen Jahresabschluss festgestellt, stellt sich die Frage nach der Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Hierfür gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
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Das Steuerrecht akzeptiert das handelsrechtliche Ergebnis als steuerlichen Gewinn. Damit wäre die Zahlungsbemessungsfunktion für diverse Steuerarten ermittelt.
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Das Steuerrecht ignoriert das handelsrechtliche Ergebnis vollkommen und fordert einen eigenen steuerrechtlichen Jahresabschluss (sog. „two-book-accounting-system“).
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Das Steuerrecht lehnt sich grundsätzlich an das Handelsrecht an und ermittelt den steuerlichen Gewinn noch durch Einbringen eigener steuerrechtlicher Vorgaben.
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