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Rechnungswesen im Unternehmen

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Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht
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Zusammenfassung

Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens (engl.: accounting) eines Unternehmens ist darin zu sehen, die Leistungsprozesse und die Leistungsverwertung systematisch mengen- und wertmäßig abzubilden, auszuwerten, zu kontrollieren und zu steuern. Das Rechnungswesen ist damit Teil des betrieblichen Informationssystems, in dem Daten vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Tatbestände mit Hilfe bestimmter Instrumentarien wie bspw. der Finanz- und Betriebsbuchhaltung gesammelt, aufbereitet, ausgewertet und übermittelt werden. Am Rechnungswesen sind verschiedene Adressaten mit unterschiedlichen Informationsbedürfnissen interessiert. Es handelt sich um die sog. Stakeholder eines Unternehmens, also Eigentümer, Gläubiger, Kunden, Mitarbeiter, Fiskus, Lieferanten, Geschäftsführung usw. Da diese Adressaten unterschiedliche Zielvorstellungen haben und ihnen deshalb verschiedene Informationen bereitgestellt werden müssen, unterscheidet man zwischen externem und internem Rechnungswesen. Während im externen Rechnungswesen eher die Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion von Bedeutung ist, dient das interne Rechnungswesen primär der Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens. Hilfsinstrumente dafür sind die Kosten- und Leistungsrechnung, die Statistik, Planungsrechnungen und die Investitions- und Finanzierungsrechnungen. Die Informationen des internen Rechnungswesens sind ausschließlich für die Geschäftsführung bestimmt. Zielgruppe des externen Rechnungswesens sind externe Informationsempfänger des Unternehmens. Hauptaufgabe ist deshalb darin zu sehen, diesen Adressaten mit Hilfe des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB). Die wichtigsten Adressaten sind hierbei sicher die Kapitalgeber, also die Anteilseigner und die Gläubiger. Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses finden sich vor allem im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Umfang des Jahresabschlusses ist auch abhängig von der Rechtsform und Größe des Unternehmens sowie der Branche, zu der das Unternehmen gehört.

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Notes

  1. 1.

    DRS 1 Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB, bekanntgemacht am 22.07.2000, der DSR 1 wurde 2005 aufgehoben, letztmalige Anwendung auf das vor dem 01. Januar 2005 beginnende Geschäftsjahr.

  2. 2.

    IAS-Verordnung.

  3. 3.

    Veröffentlichung im Amtsblatt der EU – L 182/19-76 – am 29.6.2013.

  4. 4.

    Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 22. Juli 2015 (BGBl. 2015 Teil I, Bl. 1245 ff.).

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© 2016 Springer Fachmedien Wiesbaden

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von Sicherer, K. (2016). Rechnungswesen im Unternehmen. In: Bilanzierung im Handels- und Steuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13987-2_1

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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