1.1 Aufgabenstellung

1.1.1 Beauftragendes Unternehmen

Im Ausland können es landesspezifische staatliche oder öffentlich-rechtliche Organe, in- und ausländische Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Einzelunternehmer sein, die die entscheidenden Partner der entsendeten Beauftragten des deutschen Bauunternehmens vor Ort sind.

Die wesentlichen Baustellen verschiedener Größe im Ausland sind:

  • Punktbaustellen: Hochhäuser, Sport- und Gesellschaftsbauten, Industrieanlagen zur Verarbeitung mineralischer oder landwirtschaftlicher Produkte, Kraft- und Umspannwerke.

  • Flächenbaustellen: Siedlungen, Tagebaue, Solaranlagen, Lagerflächen, Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen

  • Linienbaustellen: Straßen, Bahnanlagen, Fernleitungen für Gas, Energie, Flüssigkeiten über- und unterirdisch. Diese Art wird oft als Wanderbaustelle realisiert. Das Besondere sind mehrere Baustelleneinrichtungen entlang der Baustelle einschließlich mehrerer Betonwerke

  • Sonderbaustellen: Türme, militärische Einrichtungen zur Verteidigung, geheime Anlagen und Bauten

Dabei können die entsendeten Beauftragten, im Buch nur Bauleiter genannt, mit verschiedenen bevollmächtigten Beauftragten des Bauherrn konfrontiert werden. Die Bauherren bedienen sich in- und ausländischen Fachleuten.

Dazu gehören vor allem:

  • Architekt: Er organisiert als Büro oder Einzelunternehmer als Entwurfsverfasser voll haftbar für seine Planungs-Leistung im Rahmen eines Werkvertrages die gestalterischen Vorleistungen und kontrolliert im Auftrag des Bauherrn die ordnungsgemäße Umsetzung des Projektes einschließlich der Innenausstattung.

  • Projektleiter des Bauherrn: Als Bevollmächtigter des Bauherrn nimmt er vor Ort am Baugeschehen, an Bauberatungen, Kontrollen oder Sonderrapporten teil. Seine Forderungen sind erst nach Vorlage und Rückbestätigung der Vollmacht durch den Bauherrn entgegenzunehmen, um unnötige Aufwendungen abzuwenden. Günstig ist die Vereinbarung der Rechte und Pflichten der Beauftragten mit Namen, Qualifikation und Adresse im Vertrag, ggf. als Anlage.

  • Baubetreuer des Bauherrn: Sie führen ohne besondere Vollmacht ständig Kontrollen durch und fertigen laufend Protokolle an, zu den der Bauleiter dann Stellung nehmen muss. Häufig werden Fachleute des Unternehmens eingesetzt, das den Zuschlag als letzter nicht erhielt. Diese Vertreter sind äußerst motiviert, Mängel festzustellen und unnötige Maßnahmen anzumahnen. Wichtig ist, das Team über deren Rolle zu informieren und bei Fragen auf den Leiter des Teams zu verweisen, um nicht unnötige Konflikte wegen sich nicht deckender Angaben zu erzeugen. Stets sollte bei unfairer Dialektik Ruhe bewahrt und auf die durch ihn voraussichtlich entstehenden Mehrkosten für den Bauherrn verwiesen werden.

  • Nutzer, Betreiber: Sind die Bauherren staatliche Organe oder in- oder ausländische Investitionsgesellschaften, dann ist es üblich, Betreiber einzusetzen oder die Investition später an Nutzer zu vermieten oder preisgünstig zu verkaufen. Besonders gut zu dokumentieren ist die Einweisung der namentlich benannten Arbeitskräfte zur Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen sowie die nachvollziehbare Übergabe der dazu vorgesehenen Dokumentation.

  • Oberbauleiter: Je nach Aufbaustruktur des Projektes kann dem Bauleiter des entsendenden Unternehmens auch ein Bauunternehmen des Bauherrn gegenüberstehen, das die Gesamtorganisation übernimmt. In dem Fall ist es besonders wichtig, die Nahtstellen zu den anderen Leistungen genau zu definieren.

  • Es kann aber auch der Einsatz als Coach für den Oberbauleiter des Bauherrn möglich sein.

Die Bauleiter sollten besonders am Anfang die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Bauherrenpflichten einfordern, da am Ende die Erfüllungspflicht des Bauleiters im Vordergrund steht. Dazu gehören zum Beispiel oft:

  • die Sicherung der Arbeitserlaubnisse,

  • vorbereitende Einfuhr-Zollformalitäten

  • Beräumung der Baufläche mit Sauberkeitsnachweis

  • Bereitstellung der Fläche für die Baustelleneinrichtung

  • Sicherheitsmaßnahmen

  • Unterbringung der Startbesatzung

  • Bereitstellung von Hilfsmitteln und -kräften.:

  • Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden

Hier sollte darauf geachtet werden, eine kooperative Zusammenarbeit, verbunden mit einer geeigneten Beweissicherung, zu organisieren, um unnötige Störungen abzuwenden. Schließlich hat der Bauherr ein starkes Interesse an einer hohen Qualität der Objekte in jeder Hinsicht.

1.1.2 Ausführendes Unternehmen

Wird ein Mitarbeiter des delegierenden Unternehmens mit einer Aufgabe betraut, kann die Kenntnis der Leistungen des Unternehmens als bekannt vorausgesetzt werden. Werden jedoch fremde Unternehmen mit der Ausführung beauftragt, hat der Bauleiter zuerst die geltende Organisationsform der Baustelle zu prüfen.

Die ausführenden Unternehmen wirken im Ausland vor allem in den Formen :

  • Generalübernehmer für die schlüsselfertige Planung und Durchführung komplexer Vorhaben, üblich mit einem Projektleiter

  • Generalunternehmer für die meist schlüsselfertige Ausführung auf der Grundlage vorliegender Baudokumentation, üblich mit einem Oberbauleiter

  • Hauptauftragnehmer für mehrer Gewerke mit einem Oberbauleiter oder Fachbauleitern je nach Umfang und Kompliziertheit der Aufgabenstellung

  • Nachauftragnehmer oder „Subunternehmer“ mit den Fachbauleitern und Polieren des jeweiligen Gewerkes.

Für das Auftreten dominierender Multinationaler Unternehmen (MNE) wurden von der OECD Leitsätze für die Zusammenarbeit mit anderen Firmen herausgegeben.

Aus Sicht des Bauleiters ergeben sich bei der Anbahnung und Realisierung von Verträgen mit ausländischen und inländischen ausführenden Partnern folgende Kriterien, die zu beachten sind:

  • Größe und Unternehmensform des Anbieters und der Kooperationspartner, ihre Verflechtung mit anderen ggf. konkurrierenden Unternehmen wegen der Gefahr von Preisabsprachen und Störungen des Bauablaufes

  • Siehe hierzu Anlage 16 „Internationale Unternehmens-Bezeichnungen“

  • Vermögen, Leistungsfähigkeit, Bonität, nach Auskünften vertrauter Dritter z. B. AHK

  • Art, Umfang, Struktur und Alter des Bestandes an Ausrüstungen, Fahrzeugen, Messmitteln und Baustelleneinrichtungen für die zu realisierenden Leistungen

  • Referenzen für vergleichbare Projektaufgaben, Auskünfte deren Bauherren, zu Form und Zeit der Abwicklung

  • Struktur, Anzahl, Alter, Qualifikation und Motivation der beteiligten Führungs- und Arbeitskräfte, Disziplin und Ordnung

  • Termintreue bei den bisherigen Verhandlungen und Vereinbarungen

  • Niveau der übergebenen ersten Unterlagen und Angebote

  • Informationen der Mitarbeiter, Nachbarn und Behörden zu dem Arbeitsklima im Unternehmen

1.1.3 Aufgaben des Bauleiters

1.1.3.1 Allgemeine Arbeitsaufgabe

Für Bauleiter im Ausland gilt folgende allgemeine Arbeitsaufgabe:

  • Die notwendige Qualifikation resultiert aus der jeweiligen Rolle. Nicht immer ist ein Ingenieur dafür erforderlich. Besonders bei dem Fachbauleiter eines Gewerkes mit geringem Leistungsumfang ist ein Facharbeiter mit einschlägigen Vor-Ort-Erfahrungen und einem qualifizierten Umgang mit den zugeordneten ausländischen Arbeitskräften sehr gut geeignet.

  • Seine Entlohnung ist unternehmens- und tarifabhängig. Eine auf die Bedingungen im Land und die Baustelle bezogene Kostenerstattung, Erfolgs- und Verlustbeteiligung erhöht die Motivation.

  • Es ist für Bauleiter wichtig, einen genau definierten und kompetenten Vorgesetzten zu haben, einen direkten Kontakt zu den Stabstellen wie Buchhaltung, Personalbüro, Betriebsrat u. a. zu halten, um im Bedarfsfall schnelle Entscheidungen zu erhalten.

  • Zusätzliche Kontrolle und Anleitung sind zu definieren, damit der Bauleiter nicht unnötig belastet, sich widersprechende Forderungen erhält oder verunsichert wird.

  • Unterstellte Mitarbeiter werden üblicherweise im Personaleinsatzplan benannt, soweit nicht ein festes Team langfristig eingesetzt wird. Auf die Baustelle kommen mehrere Vertreter des Unternehmens. Deshalb ist es wichtig, die Weisungsbefugnis des Bauleiters exakt zu definieren und gegenüber Dritten abzugrenzen, um nicht an Autorität zu verlieren.

  • Die Basisunterlagen können in Inhalt, Aktualität und Umfang je nach Vorhaben sehr unterschiedlich sein. Die Kenntnis der Ausführungsunterlagen, der Verträge und der wichtigen gesetzlichen Bestimmungen des Landes sind eine Voraussetzung für ihn. Er hat sich darüber vorher ausreichend zu informieren

  • Für jeden Bauleiter ist es wichtig, zu wissen, welche Arbeits- und Betriebsmittel ihm zur Verfügung stehen werden, bevor er die Aufgabe erhält, um sich damit vertraut zu machen und ggf. weitere fordern zu können.

  • Die ausgewählten Einzelaufgaben resultieren aus der jeweiligen Rolle des Bauleiters, dem Umfang und der Komplexität des Bauvorhabens.

Die Arbeitsaufgabe der jeweiligen Rolle des Bauleiters ist genau zu definieren. Vor allem gilt es bei der Einbeziehung von Aufgaben der Bauüberwachung oder des Projektmanagements die Grenzen eindeutig abzugrenzen. Grundsätzlich sind die Bauleiter das Rückgrat der Bauindustrie, wie die Unteroffiziere nach Bismarck das Rückgrat der Armee sind.

Typisch sind folgende Rollen:

1.1.3.2 Der Bauleiter als Beauftragter des Bauherrn

Im Ausland kann ein Bauleiter sehr viele unterschiedliche Funktionen übernehmen. Die umfassendste Rolle übernimmt er aber als direkter Beauftragter eines ausländischen Bauherrn in der Funktion eines Projektleiters, Oberbauleiters, Projektsteuerers oder als Coach für dessen Beauftragten.

Viele Bauherren im Ausland sind von der Mentalität, Disziplin, Sorgfalt, Qualifizierung, Ordnung und Kreativität deutscher Ingenieure überzeugt. Der Bauleiter ist dann der Vertraute des Bauherrn, der Motor seines Bauvorhabens und sein Sprachrohr gegenüber den am Vorhaben beteiligten Behörden, Unternehmen und Institutionen. Als Bauleiter übernimmt er die sonst nicht an andere Firmen delegierbaren Aufgaben in Vollmacht des Bauherrn, entlastet ihn von Einzelverantwortlichkeiten und deren Risiken. Dazu gehören besonders:

  • Mit den im Ausland bestehenden Behörden erreicht er die notwendigen Genehmigungen und organisiert er die Lösung von erteilten Auflagen gegenüber den beteiligten Firmen.

  • Er überwacht die Bauausführung und die Mängelbeseitigung nach den genehmigten Bauunterlagen.

  • Bei Abnahmen, bei Verhandlungen mit Versorgungs-Unternehmen, bei der Verkehrssicherung und bei der Sicherung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes übernimmt er die Aufgaben des Bauherrn.

  • Er kontrolliert den Ablauf, die Qualität, die Vertragstermine und die Zahlungen.

  • Er berichtet dem Bauherrn regelmäßig und bereitet Entscheidungen des Bauherrn vor.

1.1.3.3 Der Bauleiter als Projektleiter

Wird einem Bauleiter diese Aufgabe übertragen, so hat er das Auslandsvorhaben bau- und ausrüstungsseitig als Projektleiter von der Vorbereitung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu organisieren.

Schwerpunkte sind:

  • Er gewährleistet, dass die Baumaßnahme nach den im Land geltenden Vorschriften durchgeführt wird.

  • Er leitet Aufgaben für die Mitwirkenden ab, organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen und überwacht die Einhaltung der terminlichen, wirtschaftlichen und technisch-qualitativen Aufgabenstellung.

  • Er berichtet regelmäßig und unterbreitet dem Auftraggeber wirtschaftlich und technisch nachvollziehbare Entscheidungsvorschläge.

  • Bei der Realisierung von Vorhaben im Ausland ergeben sich häufig Situationen, bei den es gilt, vorwiegend emotional bedingte Konflikte mit Behörden, Nachbarn, Politikern, Kooperationspartnern, Gesellschaftern oder anderen Beteiligten abzuwenden. Für diesen Fall hat sich das Hinzuziehen eines im jeweiligen Land erfahrenen Coaches als sehr effektiv erwiesen, weil es auf diese Weise oft leicht gelingt, die Situation zu entschärfen, indem die Problemstellung aus Sicht eines unabhängigen und nicht direkt beteiligten Fachmanns entschärft werden kann.

1.1.3.4 Der Bauleiter als Oberbauleiter

Realisieren Unternehmen mit vielen unterschiedlichen Gewerken Auslandsvorhaben, dann setzten sie oft einen Oberbauleiter ein, der je nach Komplexität des Bauvorhabens über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt. Bei der gleichzeitigen Realisierung mehreren Vorhaben in einem Land wird ein bevollmächtigter Baustableiter eingesetzt. Besonders im Schlüsselfertigbau von technisch-technologisch komplizierten Objekten werden an ihn hohe Anforderungen gestellt. Im Ausland hat er darüber hinaus mit verschiedenen Firmen aus mehreren Ländern zu tun. Da sind Gespräche und abgeleitete Entscheidungen besonders gut vorzubereiten. Ihm sind dann in- und ausländische Fachbauleiter der verschiedenen Gewerke zugeordnet. Außerdem kann er es mit wenig gebildeten Hilfskräften zu tun haben, die in Gruppen auftreten, Konflikte schüren weil sie schlecht versorgt sind.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:

  • Er hat die Vollständigkeit der Genehmigungs- und Planungsunterlagen, der Verträge und der damit die Grundlagen seiner Pflichten zu prüfen.

  • Er wertet die technische Dokumentation, den Ablaufplan und die im Ausland zu beachtenden besonderen Umstände hinsichtlich der Anforderungen und der Vor-Ort-Bedingungen aus..

  • Er bereitet die Anlaufberatung mit allen beteiligten Unternehmen vor und koordiniert den geplanten Ablauf, die Logistik und die Baustelleneinrichtung.

  • Er organisiert ein straffes Rapportsystem mit den beteiligten Firmen und nutzt alle Möglichkeiten einer ausreichenden Beweissicherung.

  • Er hat den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle und den sicheren, organisatorischen, bau- und ausrüstungstechnischen Betrieb der Baustelle zu sichern.

  • Er hat bei Störungen des Bauablaufes rechtzeitig erforderliche Schritte und Anzeigen zu veranlassen, notwendige Beweise zu sichern, geeignete Entscheidungen vorzubereiten bzw. selbst sofort zu treffen, wenn Gefahr im Verzug ist.

  • Er hat sich stets über die aktuell gültigen rechtlichen Bestimmungen des Baurechts des jeweiligen Landes zu informieren und sich bei Bedarf mit einem sachkundigen und vertrauenswürdigen Rechtsanwalt abzustimmen.

1.1.3.5 Der Bauleiter als Fachbauleiter

Als Bauleiter eines Unternehmens, das eine abgegrenzte handwerkliche Leistung bzw. ein Gewerk zu vertreten hat, nutzt einen Fachbauleiter . Er vertritt das Unternehmen auf der Baustelle.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:

  • Er hat das ihm zugeordnete Team anzuleiten, zu motivieren und dafür zu sorgen, dass es ausreichend versorgt und untergebracht wird.

  • Er hat die vertraglich vereinbarten Arbeiten hinsichtlich Qualität, Termintreue, Disziplin und Ordnung zu kontrollieren und Mängel abzuwenden.

  • Er hat bei Störungen des Bauablaufes sein Unternehmen rechtzeitig zu informieren, den Sachverhalt präzise zu definieren und Lösungen vorzuschlagen sowie die dann notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

  • Er hat er die Beweissicherung zu gewährleisten und das Bautagebuch zu führen..

  • Er hat aus der technischen Dokumentation und dem Leistungsverzeichnis den Bedarf an Baustoffen, Leistungen, Ausrüstungskapazitäten, Arbeitsmitteln, Leistungszeiten, Arbeitskräften und Terminstellungen für die termingerechte Bereitstellung abzuleiten.

  • Er hat zur Abwendung von Störungen Baustelleneinrichtung, Material, Arbeitsmittel und Fachkräfte rechtzeitig anzufordern und den Einsatz vor Ort vorzubereiten.

  • Er hat dazu den Eingang der Planungsdokumente, des Materials und der Arbeitskräfte zu kontrollieren, zu dokumentieren und zu überwachen.

  • Er hat an den Bauberatungen und Rapporten teilzunehmen und das Unternehmen je nach Vollmacht zu vertreten.

1.1.3.6 Der Bauleiter als Bau-Controller

In seltenen Fällen können Bauleiter als Bau-Controller eingesetzt werden, wenn sie auch über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Seine Aufgaben sind dann:

  • Er hat vorausschauend die laufenden Vorgänge auf der Baustelle zu beobachten und daraus abgeleitete Entscheidungsvorschläge für den Auftraggeber zu unterbreiten.

  • Er hat die Terminerfüllung, Kostenentwicklung, Tendenzen der Preisentwicklung, der politischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung im jeweiligen Gebiet zu kontrollieren und zu analysieren. Dabei hat er laufende Soll-Ist-Vergleiche von Terminen und Kosten, Meilenstein-Trend-Analysen, Gebrauchswert-Kosten-Analysen zu nutzen.

  • Er hat begründete Schritte zur Verringerung von zu erwartenden Risiken vorzuschlagen.

1.1.3.7 Der Bauleiter als Technischer Projektleiter

Bei technologisch anspruchsvollen Projekten wie Walzwerken, Kraft- und Umspannwerken, Produktionsanlagen mit komplizierten Verfahren und Ausrüstungen kann ein technisch erfahrener Bauleiter auch als technischer Projektleiter eingesetzt werden:

  • Er hat die Passfähigkeit und Eignung technischer Ausrüstungen, eingesetzter Werkstoffe, Materialflüsse und logistischer Lösungen zu prüfen

  • Er hat sein technisches Wissen über Verfahren, Werkstoffe, Vorschriften und über die modernsten bzw. auch in der Zukunft voraussichtlich optimalen Lösungen stets aktuell zu halten und im Interesse des Auftraggebers zu nutzen.

  • Er hat die spezifischen Bedingungen für das Auslandsprojekt zu analysieren und möglichst schon vor dem Start die Machbarkeit für Technologie, Materialversorgung, Umwelt unter den ausländischen Standortbedingungen auszuwerten.

1.1.3.8 Der Bauleiter als Coach

Als Coach kann er für jede Rolle eines eingesetzten Bauleiters beauftragt werden. Das setzt aber viel Erfahrungen im Ausland und den landesspezifischen Bedingungen voraus. Seine Hauptaufgaben sind dann:

  • Erkennen der eigenen sozialen und führungsbezogenen Fähigkeiten und Stärken des begleitenden Bauleiters im Gespräch „auf Augenhöhe“

  • Förderung der Selbstmotivation des Bauleiters, besonders in Krisensituationen

  • Hilfe bei dem rechtzeitigen Erkennen von Ursache, Wirkung und von Lösungen bei Konflikten

  • Unterstützung bei der Strukturierung und Qualifizierung der Bauleitertätigkeit

  • Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit und des Selbstbewusstsein

  • Erkennen von Anzeichen sich anbahnender Störungen des Ablaufes und persönlicher Schwächen des Bauleiters in Krisensituationen

  • Wahrung der Diskretion, kein Auftreten gegenüber Dritten, offene Zusammenarbeit

    Siehe hierzu Anlage 1 „Eignung“

1.2 Persönliche Vorbereitung

1.2.1 Die Entsendung

Die Entsendung eines Bauleiters entspricht einem typischen Projekteinsatz, der je nach Vorhaben kurz (3–12 Monate, short term assignment) auch „Abordnung “ genannt oder langfristig (1–5 Jahre, long term assignment) auch „Delegation “ genannt, erfolgen kann. Dabei entspricht der Aufenthalt in der Regel keiner Dienstreise (bis zu 3 Monaten), keinem Pendeln (Commuter) und auch keiner lokalen Einstellung durch ein ausländisches Unternehmen (host company), oder einer Versetzung, weil für diese Formen der Entsendung andere Regeln gelten. Das Büro des Bauleiters wird bei längerem Aufenthalt als Betriebsstätte des Unternehmens im Ausland betrachtet. Die gesetzliche Basis bildet das Entsendegesetz. Dazu besteht eine Länderinformation bei der Bundesagentur für Arbeit: Siehe hierzu: www.arbeitsagentur.de

Der Bauleiter ist stets der Repräsentant des ausführenden Unternehmens und damit auch dessen Herkunftsstaates. Mit seinem Auftreten und seiner Leistungsfähigkeit wirkt er entscheidend mit, ein attraktives und positives Bild des Herkunftslandes und dessen technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Leistungsvermögens zu vermitteln.

Für den Bauleiter sind deshalb vom entsendenden Unternehmen alle für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Voraussetzungen zu schaffen:

  • Adressen und Ansprechpartner – Geschäftsführer, Planer, bevollmächtigte Projekt- oder Bauleiter der Unternehmen des Auftraggebers und der Kooperationskette,

  • vertragliche Bindungen, technisches und wirtschaftliches Leistungsvermögen, bekannte Besonderheiten der Führungskräfte

  • Angaben über Konkurrenzunternehmen, deren Strategie und Taktik, mögliche Verflechtungen mit am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen des Landes

  • Übersicht der ggf. zu nutzenden Unternehmen des Landes für Handwerks-, Transport- und Hilfsleistungen

Als Bauleiter wirkt er als leitender Angestellter mit besonderen Pflichten:

  • Entscheidungsbefugnis gegenüber den Arbeitnehmern, für Handlungen und die vertraglich vereinbarten Leistungsinhalte

  • Wahrnehmung der Vertretung des auftraggebenden Unternehmens auf der Baustelle

  • Gewährleistung der Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen, keine Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes

  • Die ihm unterstellten Arbeitnehmer sind dadurch charakterisiert, dass sie

    • die arbeitsvertraglich festgelegte persönliche Leistung zu erbringen haben, ohne ein unternehmerisches Risiko übernehmen zu müssen

    • ein einklagbares Recht auf Auszahlung des vereinbarten Lohnes haben

    • in der Regel ihren Arbeitsstandort öfters aufgabenbezogen wechseln müssen, so auch kurzzeitig im Ausland tätig sein können

    • das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nutzen können, wenn die Entsendung länger als einen Monat andauert oder eine erhebliche Änderung der Arbeitsumstände vorliegt

Im Gegensatz zu einer Dienstreise, die bis zu 3 Monaten dauern kann, ohne den Status einer Entsendung zu erreichen, sind für den Bauleiter vor Ort im Ausland zusätzliche Bedingungen zu berücksichtigen. Sozialrechtlich entspricht das nach dem geltenden deutschen Sozialrecht (§ 4 SGB IV), einer „Ausstrahlung “ wenn der jeweils definierte maximale Entsendungszeitraum innerhalb der EU von 24 Monaten nicht überschritten wird und das deutsche Sozialrecht erhalten bleibt. Erfolgt die Entsendung unbefristet, gilt die sozialrechtliche Anerkennung des Auslandsaufenthaltes. Dann werden je nach Bedarf private Vorsorgeversicherungen dringend empfohlen.

Innerhalb der Europäischen Union benötigt ein entsendeter Arbeitnehmer weder Visum noch einen Aufenthaltstitel. Hat er sich mindestens 3 Jahre in einem EU-Mitgliedsstaat aufgehalten und hat er in den letzten 12 Monaten eine Tätigkeit ausgeübt, hat er das Daueraufenthaltsrecht. Er hat dort aber auf spezifische Meldepflichten zu achten.

Siehe hierzu Anlage 2 Check „Einsatzvorbereitung“

1.2.1.1 Zusatzvertrag

Die Grundlage für den zu ergänzenden Arbeitsvertrag sind in der Regel die Entsendungsrichtlinien und die Betriebsvereinbarungen. Da die im inländischen Arbeitsverhältnis geltenden Bestimmungen nicht umfassend aufrecht erhalten werden können, ist ein befristeter Zusatzvertrag (auch Entsendevereinbarung) für den Zeitraum der Vorbereitung, Durchführung und Endabwicklung des Einsatzes im Ausland notwendig. Zu beachten ist, dass bei einem längerfristig geplanten Auslands-Einsatz die Familie zeitweilig mit umziehen kann, wenn es die Landes- und Baustellenbedingungen dies erlauben oder notwendig machen. Grundsätzlich gilt die Schutz- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

1.2.1.2 Dabei sollten folgende Punkte vereinbart und beachtet werden:

  • Arbeitsvertrag bleibt grundsätzlich erhalten, wird jedoch durch die Zusatzvereinbarung zeitweilig in den definierten Punkten den veränderten Bedingungen angepasst

  • Vertragslaufzeit, Vorbereitung, Ausreise, Beginn und geplantes Ende des Auslandseinsatzes, mögliche Änderungen, Rückreiseabwicklung sind klar zu definieren

  • Die Mitnahme der Familie, Übernahme der Umzugs-, Rückumzugs-, Miet-, Reise- und Unterhaltskosten der Familie, Schulkosten der Kinder, Job der Ehefrau im Ausland sind bei einem längeren Einsatz eines Bauleiters zu prüfen und schriftlich zu vereinbaren. Für den Zeitraum sollten die Wohnung zwischenvermietet, das Auto abgemeldet oder verkauft, die Möbel eingelagert, Verträge gekündigt oder ruhend gestellt werden.

  • Bei Aufgabe des Wohnsitzes der Familie in Deutschland ergeben sich Folgen für die Besteuerung , d. h. die Einkommensteuer für den Arbeitslohn wird nicht in Deutschland entrichtet, nur Einkünfte aus Kapital, Vermietung und Verpachtung einer Wohnung in Deutschland.

  • Bleibt die Familie in Deutschland, wird mit Beginn des 4. Monats der Auslandstätigkeit die steuerliche „doppelte Haushaltsführung“ wirksam.

  • Einzelheiten ergeben sich aus dem ggf. vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem der Staat der Auslandstätigkeit Steuern erhebt, wenn der Arbeitslohn von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Staat der Tätigkeit erfolgt. Ist der Auslandsaufenthalt nicht länger als 183 Tage und bleibt der Wohnsitz in Deutschland, bleibt die deutsche Besteuerung erhalten. Dabei kann der Arbeitnehmer auch Auslagen für Fahrten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs- und Umzugskosten steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen. Es gilt dann u. a. das Bundesumzugsgesetz und die Auslandsumzugsverordnung.

  • Nach den jeweiligen Landesgesetzen und anderen zwischenstaatlichen Abkommen über Vorrechte und Befreiungen können andere Regelungen gelten. Entrichtet der Arbeitnehmer im Ausland Steuern, kann er diese in der Regel auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen. Dazu ist bei dem zuständigen Finanzamt durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer ein Antrag auf Verzicht der Besteuerung zu stellen.

  • Weitere Einzelheiten sind dem Auslandstätigkeitserlass des BMF zu entnehmen, wenn der Arbeitnehmer mindestens 3 Monate ununterbrochen im Auftrag eines inländischen Arbeitgebers im Ausland tätig war.

    Siehe hierzu: www.bundesfinanzministerium.de

  • Ärztliche Tropen- und Allgemein- Tauglichkeitsuntersuchung zu Beginn, Zwischenzeit und Einsatzende und Impfungen sind zwingend notwendig. Einzelheiten dazu sind beim Robert-Koch-Institut zu erfragen: (www.rki.de) Ein Anspruch bei ggf. danach festgestellter Berufserkrankung ist zu definieren.

  • Ein „Look and See-Trip“ vor endgültiger Ausreise ist zur Vorbereitung des Einsatzes und zum Kennenlernen der Aufenthaltsbedingungen besonders für die Familie ratsam.

  • Der Fortbestand der Mitgliedschaft in der deutschen Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und der allgemeinen Rentenversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung, soweit andere geltende Regeln keine anderen Festlegungen erfordern, ist zu vereinbaren. Einzelheiten sind bei der Unfallversicherung international (DGUV) zu erfragen:

    Siehe hierzu: www.dguv.de

  • Besteht zu dem Gastland kein Sozialversicherungsabkommen, kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Ausnahmevereinbarung beantragen. Auch zur Freistellung von einer ausländischen Kranken- und Rentenversicherung ist eine Bescheinigung bei der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zu beantragen. Die Möglichkeiten sind landesspezifisch zu prüfen. Einzelheiten zu einem Entsendeausweis (EU-Formular A1 bzw. 101) sind bei der DVKA erhältlich.

    Siehe hierzu: www.dvak.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland.htm

  • Hat die Zahlung an die Sozialversicherung im Ausland zu erfolgen, kann eine fehlende Zahlung die Wiederausreise verhindern. Bei Schwierigkeiten ist mindestens eine Ruhendstellung der Versicherungen zu erreichen. Damit wird erreicht, dass bei Rückkehr keine erneute Gesundheitsprüfung und keine altersbedingte tarifliche Neueinstufung erfolgen.

  • Die Befristung des Einsatzes, die Rückkehrabsicht und der Verzicht auf zusätzlichen Auslandsaufenthalt sind zur Klärung des Status klar zu definieren.

  • Wird das Gehalt des Bauleiters in Deutschland gezahlt, kann die Vereinbarung eines „Schattengehaltes“ als Basis für die Berechnung der Einkommenssteuer oder die betriebliche Altersrente geeignet sein. Fragen dazu sind an die Deutsche Rentenversicherung zu richten:

    Siehe hierzu: www.deutsche-rentenversicherung.de

  • Für den Fall, dass die Besteuerung des Einkommens im Ausland erfolgen soll, ist eine Freistellungsbescheinigung durch das Finanzamt erforderlich. Einzelheiten sind bei der Bundeszentrale Steuern/Doppelbesteuerungsabkommen zu erfragen (BZST):

    Siehe hierzu: www.bzst.de

  • Wenn der Bauleiter in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre berufstätig war, kann er bei dem zuständigen Amt für Arbeit ein Versicherungspflichtverhältnis für die deutsche Arbeitslosenversicherung beantragen.

  • Arbeitszeit, Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, Urlaub, Feiertage, Reisezeiten, -kosten und die Arbeitsbedingungen sind zu definieren. Informationen über die geltenden Vorschriften im Ausland sind bei den Außenhandelskammern möglich.

    Siehe hierzu auch: www.ahk.de

  • Die Pflichten und die Entscheidungsbefugnisse (personell, finanziell und leistungsbezogen) sind klar zu definieren. Dabei sind der disziplinarische Vorgesetzte mit dem Direktions- und Weisungsrecht sowie seine ständige Erreichbarkeit zu benennen.

  • Die kostenlose Teilnahme des Bauleiters an Intensivsprachkursen für die Geschäfts- und Landessprache sowie eines interkulturellen Vorbereitungskurses ist sinnvoll, wenn Erfahrungen fehlen. Ein Anti-Terror- oder/und ein Sicherheitstraining ist bei Ausreise in ein bestehendes Krisengebiet sehr ratsam.

  • Zu Vergütung, Zulagen, Trennungsentschädigung, Zahlungen in der Landeswährung, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Bezahlung der Rückreise im Krankheits- und im Krisenfall (Kriegsausbruch, Terror, Naturkatastrophe) sowie zu Sachleistungen sind schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Das Gehaltskonto im In- und Ausland sind zu benennen.

  • Weichen die Lebenshaltungskosten (Cost of Living Allowance-COLA) im Land wesentlich von der Heimat ab, kann durch eine Nettovergleichsrechnung (Balance-Sheet) Klarheit erreicht werden. Dabei sind die Preise für Grundnahrungsmittel, Kleidung, Wohnung, PKW und Kultur zu vergleichen. Außerdem sind die Wechselkursschwankungen zu beobachten, um ein reales Einkommen zu erzielen.

  • Der Arbeitslohn des Arbeitnehmers kann durch einen steuerfreien Kaufkraftausgleich erhöht werden. Basis sind die Sätze des Kaufkraftzuschusses zu den Auslandsbezügen im öffentlichen Dienst.

  • Die Arbeitserlaubnis, der aufenthaltsrechtliche Nachweis und die Klärung der Unterkunft sind vor der Ausreise sicherzustellen.

  • Die Nutzung eines Dienstwagens per Kauf oder Miete und der ggf. notwendige Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis sind mit Kostenübernahme zu vereinbaren.

  • Die Geltung deutschen Rechts und der Ort des Unternehmens als Gerichtsstand sollten vereinbart werden. Außerdem wird der Abschluss einer auch im Ausland geltenden Rechtsschutzversicherung für zivil-, verkehrs-, arbeits- und strafrechtliche Fälle mit der Vermittlung eines deutsch sprechenden Anwalts empfohlen.

  • Soweit nicht im Vorhabenvertrag bereits festgelegt, ist die Vertragssprache zu nennen. Außerdem sind der Vertrag und wichtige Dokumente in der Landessprache und der deutschen zertifizierten Übersetzung zu übergeben.

  • Beendigungsoptionen für die Zusatzvereinbarung sind Zweckerfüllung/ Endabnahme/Schlusszahlung, Fristablauf, Rückruf im Krisenfall nach Reisewarnung oder nach Ausreiseaufforderung durch das Auswärtige Amt für das betreffende Gebiet oder aus Fürsorgepflicht bei negativer Gesundheitsprognose schriftlich zu definieren.

  • Für die o. g. und andere Fälle ist ein vorzeitiges Rückkehrrecht der Familie zu vereinbaren. Für Heimreisen zum Besuch der Familie sind die Kosten im Budget zu berücksichtigen.

  • Die verbindliche Wiedereingliederung im Unternehmen entsprechend der Qualifikation in ursprünglicher oder gleichwertiger Aufgabe ist notwendig, ggf. ist ein spezieller „back letter “ zu formulieren.

  • Für weitere rechtliche Aspekte der Entsendung kann ggf. nachgefragt werden unter Global employment:

    Siehe hierzu: www.global-employment.de

  • Arbeitsrechtliche Aspekte sind dargestellt in:

  • Elert, Nicole Hrsg. (2013) Praxishandbuch Auslandseinsatz von Mitarbeitern, Walter de Gruyter Verlag

  • Für alle notwendigen Anträge und Nachweise gilt, dass sie rechtzeitig vor der Ausreise bestätigt vorliegen. Das bedeutet teilweise eine Antragstellung von über 6 Wochen vorher. Außerdem sind die Kündigungsfristen für Wohnungen, Telefon, Zusatzversicherungen, Mitgliedschaften in Fitnesscentern u. ä. zu beachten. Das bedeutet, dass der Zusatzvertrag möglichst 3 Monate vorher vereinbart wird.

    Siehe hierzu Anlage 3 Check „Zusatzvertrag“

1.2.2 Tauglichkeitsvoraussetzungen

Da der Bauleiter im Ausland mit seinem Auftreten den Erfolg des delegierenden Unternehmens und auch des Vorhabens mitbestimmt, ist es für ihn persönlich wichtig,

  • sich um einen richtigen Umgang mit dem Bauherrn, dessen Beauftragten und den anderen Beteiligten zu bemühen

  • Verhandlungen sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen

  • bei seinem Auftreten auf Selbstbewusstsein, Einfühlungsvermögen, eigene und fremde Körpersprache zu achten

  • sich auch in schwierigen Situationen selbst zu einem klaren Auftreten zu motivieren und sich in Verhandlungen nicht provozieren zu lassen

  • sich gesund und fit zu halten

  • sich umfassend zu informieren, um Situationen richtig bewerten zu können

Bevor der Auftrag an den Bauleiter erteilt werden kann, ist rechtzeitig seine gesundheitliche und psychische Tauglichkeit zu untersuchen. Dazu gehören Tropen-, Hitze-, Kälte-, Höhen- und Stress-Tauglichkeit. Ist damit zu rechnen, dass der Einsatz in Tropen, Kältegebieten, mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden und weit ab von Arztstützpunkten erfolgen soll, ist auf besondere Sorgfalt durch den Vorgesetzten bei der Auswahl zu achten. Vorhandene Berufserfahrung im Ausland sollte es dem Bauleiter erleichtern, Probleme richtig einzuschätzen, gezielt zu handeln und Belastungen des Herz-Kreislaufsystems stabil zu verkraften.

1.2.2.1 Qualifikationen

Ein Bauleiter sollte über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • Analytisches Denken: straff gliedern, sauber definieren, gezielt fragen, analysieren

  • Logisches Denken: erkennen notwendiger/hinreichender Bedingungen, trennen von Begründung – Behauptung-Tatsache, Ursache – Wirkung-Folgen

  • Anpassungsfähigkeit: emotionale Situationen erkennen, reagieren, umschalten,

  • Kontaktfähigkeit: Einfühlungsvermögen (Empathie), freundlich sein, Emotionen zeigen, solidarisch, kollegial wirken, sozial kompetent

  • Selbstbewusstes Auftreten: unabhängig, selbstgesteuert, aufrecht, ruhig, optimistisch, diskussionsfrisch

  • Lösungsorientiertes Handeln: klare Fragen, konsequente Abwehr von Unfairnis, Geduld

  • Stressstabilität: schneller Abbau negativer Emotionen, Entspannung, Selbstkontrolle

  • Starke Überzeugungskraft: starke Argumente, beharrlich, zurück zum Thema

  • Auftreten als „Generalist“: Wissen um die Randgebiete seiner Ausbildung aneignen und nutzen, um anerkannter Partner in Streitgesprächen mit den Vertretern anderer Gewerke zu sein, ohne belehrend zu wirken

  • Entscheidungsfreude: klar, prägnant, trennen von Wichtigem vom Unwichtigen

  • Konzentrationsfähigkeit: nie abschalten, diszipliniert sprechen, nicht wiederholen

Ungeeignet für die Position des Bauleiters sind Alkoholiker, Ernährungsfanatiker, Choleriker, Depressive, Pedanten, Diabetiker, Kreislauf-, Herz-, Nieren- und Leberkranke, Personen mit ungenügender psychischer Anpassungsfähigkeit an ungewohnte Bedingungen.

Siehe hierzu Anlage 1 Check „Eignung“

Mit dem internationalen Impfausweis ist nachzuweisen, dass alle für das Land nachzuweisenden Impfungen erfolgten und für den Aufenthaltszeitraum noch wirksam sind. Andernfalls können Ausreise oder die Einreise in das Land von den zuständigen Behörden verweigert werden. Im Impfpass ist auch die Blutgruppe anzugeben, was besonders für schwere Verletzungen und damit verbundene notwendige Bluttransfusionen wichtig ist.

Im Vordergrund stehen neben den Standard-Impfungen wie Masern, Röteln, Diphtherie, Pocken, Keuchhusten (Pertussis), Wundstarrkrampf (Tetanus), Pneumokokken, Kinderlähmung (Polyomyelitis), Grippe (Influenza), Hepatitis A und B folgende Schutzimpfungen (wichtig:Geltungsdauer), besonders in folgenden Ländern:

  • Gelbfieber (10 Jahre) Zentralafrika, Südamerika

  • Typhus /Paratyphus, (3 Jahre) fast alle Länder

  • Cholera (1/2 Jahr) fast alle Länder, von WHO nicht empfohlen

  • Meningokokken-Meningitis/Hirnhautentzündung

  • Malaria Medizin je nach Gebiet, beginnend 1 Woche vor Reise und 6 Wochen nach Wiedereinreise

  • Japanische Enzephalitis (4 Jahre) ostasiatische Länder

    Hierzu: „Centrum für Reisemedizin“ konsultieren

Dringend zu empfehlen ist eine Anfrage beim Auswärtigen Amt zur aktuellen medizinischen Situation und ggf. vorhandene Epidemien oder Seuchen.

Für das Team ist eine Reiseapotheke vorzubereiten, die mindestens enthalten sollte:

  • Schmerzmedikamente und Gelenksalben

  • Medikamente gegen Darminfektionen, Seekrankheit, Durchfälle, Sodbrennen

  • Schlaftabletten, Beruhigungsmittel, Augentropfen, Wundpuder, -spray, -salbe

  • Verbandsmaterial, Thermometer, Puls- und Blutdruckmesser

Benötigt der Bauleiter oder ein Teammitglied ständig bestimmte Medikamente, so sollte er eine für den Aufenthalt ausreichende Menge mitnehmen.

Siehe hierzu: Anlage 12 Muster „Baustellenapotheke“

Für den Krankheitsfall oder Unfall ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung ratsam, wenn diese nicht bereits über das entsendende Unternehmen erfolgte.

1.2.3 Sprache

Soweit für die Baustelle kein Dolmetscher vorgesehen ist, hat sich der Bauleiter sprachlich darauf vorzubereiten. Dazu gehören

  • Kenntnis der allgemeinen Gruß-, Frage-, Zustimmungs- und Ablehnungsvokabeln in der Landessprache, oder zumindest in Englisch

  • Kenntnis der landesspezifischen Bau- und Ausrüstungsbegriffe des eigenen Fachgebietes, oder zumindest in Englisch

  • einfache Konversation in englischer oder einer im Lande üblichen anderen europäischen Sprache

  • Mitnahme eines geeigneten Wörterbuches für die Landessprache

  • Besuch eines Sprach-Intensivkurses

Kenntnis der wichtigsten Begriffe in einer der Weltsprachen ist vorteilhaft, da davon auszugehen ist, dass am Vorhaben sicher ein Mitarbeiter eine der Weltsprachen versteht.

Dazu ist ein Intensivkurs in einer dort üblichen Sprache in der Vorbereitungsphase sehr hilfreich. Siehe hierzu: Anlage 19 „Grußformen“

1.2.4 Kleidung

Die persönliche Kleidung sollte dem Klima des Landes angepasst sein. Spezielle Arbeitsschutz-Kleidung und-Mittel sind abhängig von den jeweiligen Baustellenbedingungen vom entsendenden Unternehmen bereitzustellen.

Siehe hierzu Punkt 1.4. Standortbedingungen und 3.1.4. Arbeits- und Gesundheitsschutz.

In warmen Ländern sind neben der Arbeitsschutzkleidung empfehlenswert:

  • dünne, luftdurchlässige, kochbare Unterwäsche, Socken (Baumwolle) für mindestens 6 Tage

  • Oberbekleidung mit langen Ärmeln und langen Hosen früh und abends und festes Schuhwerk, um sich vor giftigen Insekten, Skorpionen und Vipern sowie vor Verletzungen an Dornenbüschen zu schützen.

  • Mindestens 2 Arbeitshemden und Arbeitsanzüge und Unterwäsche zum täglichen Wechseln, abhängig von der Möglichkeit des Kochwäsche-Waschens vor Ort

  • Wetterschutzumhang

  • Sonnenschutzbrille, ggf. Anpassung an Augen

  • Sonnenschutzhut mit UV-Schutz

  • Besonders in der Dämmerung länge Ärmel und lange Hosen und festes Schuhwerk

Für den Einsatz in kalten Regionen sind neben der Arbeitsschutzkleidung empfehlenswert

  • Wetteranzug, wasserabweisend, gefüttert

  • Filzstiefel

  • langärmliger, warmer Woll-Pullover

  • lange Unterhosen, langärmlige Unterhemden für 6 Tage, belastungsabhängig

  • Strickweste, -Jacke

  • Mütze

  • gefütterte Handschuhe, 2 Paar

Um die Kleidung vor dem Befall mit Insekten zu schützen sollten geeignete Abwehrmittel nicht vergessen werden.

1.2.5 Dokumente

Zur Vorbereitung des Auslandseinsatzes außerhalb Europas gehört die Gültigkeit folgender Dokumente :

  • Reisepass und Visa mit ausreichender Gültigkeit über den Aufenthaltszeitraum hinaus, soweit nicht eine Visafreiheit gilt

  • Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, soweit landesspezifisch notwendig, innerhalb der EU ist für deutsche Bürger keine Arbeitserlaubnis notwendig

  • Fahrerlaubnis für die vorgesehenen Fahrzeuge, auf deren Basis ggf. eine landesspezifische Fahrerlaubnis ausgestellt wird

  • Betriebsausweis, auf dessen Basis ein Baustellenausweis ausgestellt wird

  • Personalausweis für den Zoll und in den Schengenstaaten

  • Ein-, Ausreisevisum je nach Notwendigkeit, rechtzeitige Beantragung

  • Internationaler Impfausweis mit Nachweis geforderter Impfungen

  • Zollerklärung, Ausfuhrgenehmigung für Projektunterlagen, Muster, Geräte

  • Prüfung notwendigen Übergepäckscheins oder besonderer Ausfuhrgenehmigung

  • Prüfung der Mitnahme zulässiger Geldmittel, Stückelung, Währung

  • Tickets

Innerhalb der Europäischen Union genießen Arbeitnehmer Freizügigkeit. Das bedeutet, dass weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel benötigt werden. Es gelten jedoch recht unterschiedliche Meldepflichten.

Für weitere Dokumente gelten folgende internationale Vereinbarungen:

1.2.5.1 CIEC-Übereinkommen

Es ermöglicht die Ausstellung von mehrsprachigen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Ehefähigkeits- und anderen Zeugnissen in den Vertragsstaaten.

1.2.5.2 Haager Postille

Wird für öffentliche Urkunden eine Apostille ausgestellt, dann bedarf es in den vielen Vertragsstaaten keiner weiteren Legalisation, d. h. die Echtheit der Unterschrift, des Siegels und der Befugnis des Ausstellers der Urkunde wird bestätigt. Davon betroffen sind Urkunden des Bundes (www.bva.bund.de), der Bundesländer, Gerichte, Verwaltungsbehörden und Urkunden, die sich unmittelbar auf Handelsverkehr und Zoll-Verfahren beziehen.

1.2.5.3 Sonstige Legalisation

Kommen o. g. Formen nicht infrage, ist die diplomatische oder konsularische Vertretung des Landes in Deutschland für die Legalisation zu konsultieren. In der Regel fordern diese eine Vor- und/oder Endbeglaubigung durch deutsche Stellen.Für die Endbeglaubigung wurde das Bundesverwaltungsamt eingesetzt :

Siehe hierzu: www.bva.bund.de E-Mail: beglaubigungen@bva.bund.de

Übersetzungen durch öffentlich beeidigte oder anerkannte Übersetzer gelten nicht als öffentliche Urkunden. Bestätigt der Gerichtspräsident die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger, gilt das dann als öffentliche Urkunde.

1.3 Prüfung und Auswertung des Vertrages

1.3.1 Technische Aufgabenstellung

Im Vordergrund steht die Vollständigkeit und Aussagefähigkeit der mit der Ausschreibung (engl. Tender) geforderten und in den Ausführungsunterlagen dokumentierten Projektdokumentation, die geeignet ist, die Baustellenbedingungen zu definieren. Auch wenn der Bauleiter nicht an den Verhandlungen zu den Tender-, bzw. Ausschreibungsunterlagen beteiligt ist, benötigt er zur Vorbereitung seiner Arbeit besonders:

  • Art und Umfang der zu realisierenden Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis oder Leistungsbeschreibung und Dokumentation

  • Art, Einsatzdauer und Anzahl der bereitzustellenden Bau- und Montage-Ausrüstungen, wie Krane, Bagger, Dieselaggregate, Container, LKW; u. a.

  • Umfang und Zeitdauer der zur Realisierung benötigten Logistik

  • Baustoffe-, Material- und Geräteeinsatz mit Qualität, Menge, Lieferdatum

  • Benötigte Ausrüstungen für die Baustelleneinrichtung wie Stromerzeuger, Container für Aufenthalt, Werkstatt, Lager und Unterkunft, Tanks u. a.

  • Benötigte Arbeitskräfte mit Qualifikation, Einsatzdauer, Anzahl und Einsatzdauer von besonders qualifizierten Spezialisten für die Vorbereitung und Realisierung besonderer technischer Prozesse

  • Geforderte besondere Parameter, Technologien lt. Pflichtenheft oder Raumbuch

  • Art, Qualität, Anzahl und Einsatzdauer besonderer Messmittel zur Kontrolle technisch – technologisch nachweisbarer oder nachzuweisender Parameter

  • Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung

  • Technisch-technologische Baufreiheitsbedingungen

  • Abnahmekriterien, Funktions- und Prüfmethoden, Probebetriebkonditionen

  • Ergebnisse der Projektverteidigung, technische Auflagen

Als Beispiel für detaillierte Aufgabenstellungen soll der Inhalt eines Raumbuch es dienen, weil Räume fast immer Bestandteil von Vorhaben sind. Die klare Definition der geforderten Eigenschaften ist für Bauleiter sehr wichtig, obwohl die Forderungen durch die Ausführungsunterlagen umgesetzt sein sollten, aber bei Lieferungen und Abnahmen ihre Erfüllung nachzuweisen ist. Es hat besonders zu enthalten:

  • Allgemeine Projektangaben, Bauherr, Innen-Architekt, Ort, Datum, Bauunternehmen

  • Übersicht der dazu zu verwendenden Zeichnungen u. a. Unterlagen

  • Raumstruktur, Baubeschreibung Wände, Decken, Rohfußboden, Wärmedämmung

  • Länge, Breite, Höhe der Räume, Zweck, Anforderungen

  • Zweck, Temperatur, Luftreinheit, Luftaustausch, Feuchtigkeit sowie Angaben für jeden einzelnen Raum oder wiederholbaren Raumtyp, ggf. per Simulation der Wärmeenergie-Bilanz nachgeprüft

  • Lage der Räume, Fenster, Türen, Öffnungen, Art und Material festen Einbauten

  • Fußbodenaufbau : Belagart, Fliesenart, Teppichart, Farben

  • Fußbodenbelastungen dynamische und statische Punkt-, Flächen-Lasten

  • Wandgestaltung: Anstrich, Tapeten, Verkleidungen, Farben

  • Deckengestaltung: Anstrich, abgehängte Decke, Lage der Leuchten

  • Fenster: Größe, Lage, Material, Wärmedämmung, Gitter, Öffnungsrichtung

  • Sonnenschutz, Fensterbank-Gestaltung, Beschlag, Sicherung, Splitterschutz

  • Türen: Lage, Größe, Öffnungsrichtung, Material, Gestaltung

  • Wärme-, Schalldämmung, Brandschutz, Einbruchschutz, Zarge

  • Panikschloss, Beschlagsart, Türschließer, − stopper, Schließanlage

  • Elektro- und Kommunikation – Ausstattung: Lage von Steckdosen, Schaltern, Anschlüsse an Decken, Wänden und im Boden

  • Sanitärausstattung: Lage der Armaturen und Ausrüstungen, Verlauf der Kanäle

  • Lüftungsanlagen: Kanäle, Auslässe, zugelassene Luftgeschwindigkeit, Geräte

  • Flure, Treppen, Durchgänge, bewegliche Trennwände

  • Besondere Anforderungen: behinderten-, alters-, blindengerecht, exgeschützt u. ä.

  • Sonstige Ausstattung : Lage, Nutzungsbereich, feste Einbauten, technologische Anlagen mit Fundamenten, Gewichten, Arbeits- und Schutzbereichen, Schildern,

  • Freiräume, Wege, Möbel, Geräte

1.3.2 Vertragskonditionen

Soweit der Bauleiter bei der Verhandlung des Vertrag es einbezogen war, kennt er alle Tücken des Vertrages. Erfolgte das nicht, benötigt er Einsicht in den Vertrag und das dazu vereinbarte Verhandlungsprotokoll. Schwerpunkte sind:

  • Termine und Konditionen für das Wirksamwerden des Vertrages

  • Vereinbarte Termine und Konditionen für Baustelleneröffnung, Baubeginn, Zwischentermine Leistungstermine und Abnahmen

  • Beteiligte Firmen, mit den der Ablauf zu koordinieren ist

  • Zahlungsmodalitäten, besonders Zahlungsbedingungen für Anzahlung, Abschlag, Schlusszahlung, zahlungauslösende Dokumente

  • Möglichkeiten und Konditionen für die Lieferung von Wasser, Strom, Baustoffen, Kraft- und Hilfsstoffen, Dienstleistungen und Abwasser- und Müllbeseitigung

  • Sicherheitsbedingungen, medizinische Versorgung,

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Bevollmächtigte Vertreter des Auftraggebers

  • Namen und Adressen kompetenter Partner des Auftraggebers und der beteiligten Auftragnehmer

  • Finanzierungsabwicklung und Mittelbereitstellung über vereinbarte Bank

  • Umfang und Sicherung der Baustelleneinrichtung

  • Rapportregime und Verfahren bei Störungen des Bauablaufes

Da der Vertragsentwurf der Ausschreibung sicher einseitig entworfen wurde, sollten spezifische Fragen der Vertragsgestaltung geprüft werden.

Je nach Bedarf und Möglichkeit können die Vertragsbedingungen präzisiert werden, um Konflikte auf der Baustelle für den Bauleiter abzuwenden. Dazu folgende Beispiele:

  • Begriffsbestimmungen für Bevollmächtigte des Bauherrn o. Ä. mit Kompetenzen

  • Aufträge des Bauleiters, Auftrag-Annahme, Wirksamkeitsbedingung

  • Protokoll, Bestätigung, Genehmigung, Schriftform, Kompetenz

  • Zeitbestimmung, Kalender-Arbeitstage, gültiger Kalender, Arbeitsregime

  • Vollmachten des leitenden Ingenieurs des Auftraggebers gegenüber dem Bauleiter des Auftragnehmers und dessen Vertreter, besonders bei Unterbrechung der Arbeiten, Fristen oder Beschleunigung der Arbeiten und bei Bestätigung vorläufiger Übergaben

  • Vollmacht des Vertreters des beteiligten Auftragnehmers, Verhalten bei Weisungen, Qualifikation und Erfahrung, Entfernung bei Rücknahme der Bestätigung und Ersatz

  • Übertragung von Arbeiten an Subunternehmer durch den Bauleiter, besonders Zulassung, Verantwortung, Information

  • Zeichnungen auf Anforderung vom Bauherrn, Stückzahl, Prüfpflicht, Verteiler, Freigabe, Zugänglichkeit, Korrekturen, bereitzustellende Zeichnungen zur Endabrechnung nach Stückzahl, Art, Kosten für Mehrbedarf

  • Garantien – Formulierung muss für Auftraggeber akzeptabel sein. Für das Angebot ist eine eigenverantwortliche Auftragnehmerinformation über die Realisierungsbedingungen, Baustellenumfeld, Berücksichtigung aller Umstände zur vollständigen Vertragserfüllung notwendig und im Angebot zu definieren.

  • Das Vertrags-Arbeitsprogramm hat die Reihenfolge der Haupt-Arbeiten und Methoden der Durchführung, Zahl, Dauer und Charakteristik der eingesetzten Arbeitskräfte, Haupt – Materialien und Ausrüstungen, Nacht- und Feiertagsarbeit, Zeit für Übergabe nach Übernahme Baustelle, erforderliche Genehmigungen zu enthalten.

  • Die Vermessungstreue ist durch klare Verantwortung, Sicherung der Festpunkte, Bezugslinien, Höhen, Bereitstellung der Ausrüstungen und Nachweise zu sichern

  • Bereitstellung von angemessenen, trockenen, heizbaren und verschließbaren Aufenthalts-, Arbeits-, Lager- und Montageräumen einschließlich Inventar durch den Auftraggeber

  • Bereitstellung der Betriebsstoffe(Wasser, Strom, öle, Fette, Heizmaterial, Hilfsgeräte für Be- und Entladung sowie die Montage mittels Hebezeugen)

  • Bereitstellung erforderlicher Hilfskräfte für Be- und Entladearbeiten, Hilfsarbeiten bei der Montage und Arbeiten in Außenanlagen, Aushub, Kabelzug o. ä.

  • Sicherheit – Verantwortung für Beleuchtung, Einfriedung und Bewachung, Haftung für Maßnahmen zum Schutz von Leben und Eigentum Dritter, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten, Verhalten bei Funden von archäologischem oder geologischem Wert

  • Transporte-Prüfung der Eignung der Zugangswege per Straße oder Wasserwege

  • Schadenersatzansprüche, Versicherungen

  • Leistungen Dritter, notwendige eigenverantwortliche Koordinierung

  • angemessene Gelegenheit zur Durchführung deren Arbeiten

  • Arbeitskräfte-Verantwortung für: Unterbringung, Beköstigung, Sanitäreinrichtung, erste Hilfe

  • Verbot von Alkohol, Drogen und Waffen; Verletzung von ethischen, religiösen Sitten, Festen und Gebräuchen; Vorsorge gegen gesetzwidriges, ungebührliches oder aufrührerisches Verhalten; Maßnahmen bei Epidemien, Unfällen, Verbrechen

  • Herstellungsverfahren und Qualität werden geprüft, dazu notwendige Materialien, Muster, Instrumente und Ausrüstungen sind bereit zu stellen

  • Leistungen: angebotene Mengen und Arbeiten sind durch tatsächliche Mengen abzulösen und zu messen, Messmethoden sind vorher abzustimmen, als Nachweis gelten Messungen, Bautagebuch, Zeichnungen und Liefernachweise

  • Zu erwartende landestypische Inspektionen

  • Alle Arbeiten einschl. Fundamente sind vor dem Verdecken zu prüfen,

  • Endgültige Übergabe durch Komitee o. Ä., Zahlungsbedingungen, Aufmaß, Zertifikate

  • Wartung – Frist der Wartung durch Auftragnehmer, Ersatz- und Verschleißteile- Lieferung, Liefernachweis, Einlagerung, Garantiebedingungen

  • Änderungen und Zusätze im Lieferprogramm, Arbeiten nach Tagewerkspreisen

  • Beräumung der Baustelle, Herstellung eines definierten Zustands, Beschaffung behördlicher Genehmigungen für Wiederausfuhr, Zollfreimachung, Ausreisen

  • Schriftliche Vereinbarung eines gemeinsamen Risikos bei Zahlungsverzug o. Ä. mit den Nachunternehmen

1.3.3 Banken, Versicherungen

1.3.3.1 Banken

Für die Abwicklung der Bauvorhaben ist die Nutzung einer zuverlässigen Bank für alle Zahlungen und Zahlungseingänge lebenswichtig. Banken des Bauherrn überprüfen ggf. unangemeldet den Baufortschritt im Vergleich zur beantragten Kreditausreichung auf der Baustelle. Zahlungsauslösende Schritte nach den vereinbarten Akkreditiven und „Incoterms“ gegenüber den beteiligten Banken sollten nur nach präziser Aufforderung der Fachleute des entsendenden Unternehmens veranlasst bzw. durchgeführt werden. Für Bauleiter ist die Kenntnis der Incoterms und die Rolle der dazu verwendeten zahlungsauslösenden Dokumente, die er ggf. zu bestätigen hat, wichtig. Außerdem ist die Überweisung von Geldbeträgen über eine zuverlässige Bank auf die Baustelle präzise festzulegen. Das erfolgt bei unsicheren Bedingungen oft über Dokumenten-Akkreditive und eine zweite Bank, die sogenannte Remboursbank.

1.3.3.2 Versicherungen

Versicherungen dienen im Ausland besonders der Betriebshaftpflicht. Je nach den örtlichen Bedingungen ist auch eine Bauleistungsversicherung ratsam. Außerdem sind Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden, Unfall- und Zusatz-Auslands-Krankenversicherung, Kfz-, Glas-, Elektronik-, Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Baugeräte- und der Bauherren-Haftpflicht-, Rechtsschutz- Versicherung u. A. üblich.

In der Einsatzvorbereitung ist zu prüfen, inwieweit diese Versicherung en im Ausland wirken und welche internationalen oder landesspezifischen Versicherungen genutzt werden können. Bei der Nutzung der spezifischen Incoterm ist die vertragliche Vereinbarung der verwendeten Versicherung und der Bestimmungsort zu beachten.

1.3.4 Grenz- und Landesbehörden

Bei der Abwicklung von Projekten, Ein- und Ausfuhren sind vor allem folgende Organe beteiligt:

1.3.4.1 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Entsprechend Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten bis auf folgende Ausfuhrgenehmigungspflichten durch das BAFA frei.

Bei geplanter Rückführung von Geräten, Anlagen und Fahrzeugen sind die für das jeweilige Land geltenden Außenhandels-Bestimmungen zu ermitteln. Dazu gehören oft:

  • Handelsrechnungen mit konsularischer Legalisierung

  • Ursprungszeugnisse und Nachweis der temporären Einfuhr

  • Präferenznachweise

  • Warenverkehrsbescheinigungen, von der zuständigen Zollstelle geprüft und gestempelt

    Für Einzelheiten siehe hierzu: www.ausfuhrkontrolle.info

1.3.4.2 Zoll

Im Auslandseinsatz ist ein stabiler Kontakt zu den Ein- und Ausfuhr-Zoll behörden des Landes oft lebenswichtig. Es kann die Ausgabe importierter Geräte, Materialien und Maschinen aus dem Zolllager aufgehalten oder gar verweigert werden, was zu erheblichen Bauverzögerungen führen kann. Außerdem kann es bei der Rückführung temporär eingeführter Sachen zu Schwierigkeiten kommen, weil Dokumente, Kopien oder Unterschriften fehlen und Korruption oft nicht ausgeschlossen werden kann.

Für Einzelheiten zum Zoll siehe hierzu: www.zoll.de

Über ausländische Zollsätze informiert die „German Trade and Invest – Gesellschaft und Standortmarketing (GTAI)“

Siehe hierzu: www.gtai.de

1.3.4.3 Auswärtiges Amt

Das Deutsche Auswärtige Amt verfügt über weitreichende Kenntnisse über die aktuelle Situation der Länder. Außerdem können dort Informationen und Adressen ausländischer und deutscher Vertretungen eingeholt werden. Im Ausland sind diese Informationen sehr wichtig aber dort kaum noch zu erhalten. Besonders in Krisensituationen können diese Informationen lebenswichtig sein. Das gilt besonders für

  • Reisehinweise

  • Reisewarnungen und Sicherheitshinweise

  • Länder-Gesundheitsdienst

Außerdem kann eine rechtzeitige Beratung mit einem zuständigen Vertreter des Auswärtigen Amtes helfen, Kontakte zu bereits im Lande arbeitenden deutschen Firmen zu knüpfen, die vor Ort wichtig sein können

Siehe hierzu: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen

1.3.4.4 Botschaften, Konsulate

Die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes sollte über den Einsatz bei einem dortigen Bauvorhaben informiert und konsultiert werden. Der Bauleiter kann dort Informationen erhalten, die für das Vorhaben und auch für das Team existenziell sind. Für die Anmeldung im Land, für Informationen über aktuelle Besonderheiten, für Dokumente und personelle Besonderheiten empfiehlt es sich, mit der deutschen Botschaft, dem deutschen Konsulat , der deutschen Handelskammer o. Ä. in Verbindung zu setzen bzw. sich dort zu einem Besuch telefonisch anzumelden: Hierzu: www.konsularinfo.diplo.de

Im Land empfiehlt es sich in eine Krisenvorsorgeliste („Deutschenliste“ oder ELEFAND) bei der deutschen Auslandsvertretung gemäß § 6.3 des deutschen Konsulargesetzes eintragen zu lassen. In Krisen- und anderen Ausnahme-Situationen kann so schnell Verbindung aufgenommen werden. Die Registrierung kann passwortgeschützt im Online-Verfahren erfolgen unter: http://service.diplo.de/registrierungav

1.3.4.5 Polizeibehörden

Behörden der Polizei sind im Ausland u. a. einzubeziehen, wenn es gilt,

  • Verkehrsräume zu nutzen, in gefährlichen Gebieten zu bauen,

  • Beschwerden und Anzeigen zu behandeln,

  • Verkehrszeichenplanung abzustimmen

  • Unfälle abzuwenden und Informationen zum Umfeld zu erhalten,

  • bei Katastrophen-Schutzmaßnahmen ihre Mitwirkung oder Zustimmung zu erhalten

  • Entscheidungen zu fällen bei Bodensondierung und nach Sprengkörperfunden die Entsorgung zu veranlassen.

  • In Notsituationen Sicherheitsmaßnahmen zu organisieren

An Flughäfen, auf Baustellen und in Unternehmen erfolgen Kontrollen und auch Festnahmen durch private Sicherheitsdienste, die in Abstimmung mit Polizeibehörden erfolgen.

1.3.4.6 Bauaufsichtsbehörden

Sie genehmigen oder verweigern ein Vorhaben gemäß den im Ausland geltenden Bestimmungen und Richtlinien des Territoriums nach Konsultation bzw. Auswertung der eingereichten Dokumente und Abstimmungsnachweise mit den Trägern öffentlicher Belange. Sie kontrollieren den Einsatz der im Territorium zugelassenen Verfahren und Materialien und die Arbeit der Bauleiter. Landesspezifisch bestehen unterschiedliche Behörden, die vergleichbare Aufgaben der deutschen Ämter für Bauaufsicht , Arbeits- und Gesundheitsschutz, Grundbuch, Brandschutz, Umwelt, Wasser, Ausländeraufenthalt, Denkmal- und Landschaftsschutz übernehmen.

1.3.5 Außenhandelsrecht

Voraussetzung für Rechtsgeschäfte im Außenhandel sind Willenserklärungen rechts- und geschäftsfähiger natürlicher oder juristischer Personen entsprechend dem allgemeinen privaten Recht. Das öffentliche Baurecht gilt kraft Gesetz und bedarf keiner Willensübereinstimmung. Die Auswahl der für das Ausland geltenden Bestimmungen ist vom Unternehmen auf Aktualität zu prüfen, da diese sich in den Länder je nach internationaler Orientierung der Regierung ändern können. Hilfreich sind Informationen der deutschen Außenhandelskammer unter: www.ahk.de

Bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im Ausland wird ein Bauleiter besonders mit folgenden Gesetzen und international üblichen Regelungen konfrontiert. Deshalb an dieser Stelle ein kurzer Überblick, ohne eine Rechtsberatung zu starten. Dazu sollte sich der Bauleiter stets eines Beraters im Unternehmen oder eines international tätigen Rechtsanwaltes bedienen. Deutsche Gesetze sind abrufbar unter: www.juris.de

Schwerpunkte sind:

  • Entsendegesetz : Es enthält die für den Einsatz des Bauleiters und sein Team geltende Regelungen, die den Inhalt der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag wesentlich beeinflussen können

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Der Warenverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist frei bis auf folgende Ausfuhrgenehmigungspflichten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

    • Güter die in der Ausfuhrliste genannt werden

    • Gütern die verwendungsbezogen einer Genehmigung bedürfen

    • Güter, die für Personen bestimmt sind, denen keine wirtschaftlichen Vorteile verschafft werden sollen

    Außerdem kann ein Teil- oder Ganzembargo eine Ausfuhr verhindern. Basis dafür sind Resolutionen des UN-Sicherheitsrats oder EU-Beschlüsse

  • Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Sie enthält:

    • Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Gütern

    • Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung

    • Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr

    • Anlage 1 Ausfuhrliste für Waren (AL)

  • Ausfuhrliste AL, die Anlage 1 zur AWV enthält die Waren, deren Ausfuhr Genehmigungspflichten unterliegen:

    • Teil I, Abschnitt A die Rüstungsgüter, Waffen, Munition

    • Teil I, Abschnitt B die Dual-Use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können

    • Teil II Waren pflanzlichen Ursprungs

  • EG-Dual-Use-Verordnung enthält in dem Anhang I der Fassung vom 31.12.2014 die verschiedenen Waren-Kategorien und Warennummern einschließlich der Überwachungstechnik, die als Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr getroffene Beschlüsse in den internationalen Export- Kontrollgremien umsetzt. Sie wird durch die nationalen Regelungen des AWG und AWV ergänzt.

  • Einzelausfuhrgenehmigungen können über eine „Elektronische Antragserfassung und Kommunikation“ ELAN K2 bei dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) online eingereicht werden. Eine Ausfüllanleitung kann erfolgen über:

    www.ausfuhrkontrolle.info

  • Nullbescheid : Auf eine formlose Auskunft kann ein Nullbescheid erfolgen, wenn das Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist

  • HADDEX , das Handbuch der Deutschen Exportkontrolle, liefert aktuelle Informationen und vermeidet so Rechtsverstöße:

    • Band 1 kommentiert Genehmigungspflichten und-verfahren

    • Band 2 Embargos A-K

    • Band 3 Embargos L-Z

    • Band 4 Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung/Sanktionslisten

    • Band 5 Rechtsvorschriften des europäischen und nationalen Exportkontrollrechts

    • Band 6 Beschlüsse der Bundesregierung, Runderlasse, Veröffentlichungen, Formulare und Muster des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Hierzu ISBN 978-3-88784-441-7 bzw. haddex@bafa.bund.de

  • Zollgesetze: Mit der Ausfuhr aus dem Zollgebiet der EU wird eine Zollverfahren notwendig, das eine elektronische Ausfuhranmeldung (Einheitspapier), die Übergabe der Handelsrechnung, Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhrgenehmigung u. a. Dokumente an die zuständige Zollstelle beinhaltet. Das zur Einfuhr in das jeweilige Land geltende Zollgesetz ist zu beschaffen.

  • Zu den Zollvorschriften zählt neben dem Zollgesetz der Unionszollkodex (UZK) der u. a. folgendes beinhaltet (ab1.5.2016)

    • Neue vereinfachte Zollverfahren für den Im- und Export in der EU

    • Zollanmeldungen im Internet mit kompatiblen IT-Systemen der EU- Mitgliedsländer

    • Nutzung des kostenpflichtigen Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“ in den Stufen C (customs) für Zollvereinfachung, S (security) für Sicherheit und F (full) für Vereinfachung und Sicherheit, wenn das Unternehmen als zuverlässig zählt

  • Für die Ausfuhr der Waren in das Ausland hat oft eine besondere Legalisierung der Exportdokumente, Handelsrechnungen, Warenverkehrsbescheinigungen, Ausfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse, von der IHK beglaubigt, durch die Botschaft des jeweiligen Landes zu erfolgen. Für die vorübergehende Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen und Mustern eignet sich das „ATA-Carnet “, ein Zolldokument,

  • EORI-Nummer : Bei Ausfuhranträgen ist vorher diese Nummer bei dem Informations- und Wissensmanagement Zoll, Cariusufer 3-5,01099 Dresden, Fax 0351 44834-444 zu beantragen und mit der Niederlassungsnummer bei Anträgen anzugeben.

    Siehe hierzu: www.zoll.de

  • International anerkannt sind die ICC-Regeln insbesondere für

    • Zolldokumente der vorübergehenden Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen, Mustern u. a. nach dem ATA-Carnet-System, das als Warenpass von der regional zuständigen IHK ausgestellt werden kann. Außerdem wird das INF-3-Formular dazu verwendet.

    • Bankgarantie-Richtlinien, Regeln für Dokumentenakkreditive

    • Anti-Korruptionsrichtlinien, „Anti Corruption Clause“ (2012)

    • Regeln zur Streitbeilegung, „Amicable Dispute Resolution (ADR)“

    Hierzu www.iccgermany.de

  • Speditionsregeln : Sie enthalten vereinheitlichte Bedingungen für die organisatorische Abwicklung von Transportleistungen per LKW, die genutzt werden können.

  • Für die finanzielle Absicherung der Exporte ist die Nutzung der Methode Akkreditiv oder Dokumenteninkasso günstig.

  • Hohe Risiken können bei Bedarf ggf. durch staatliche Ausfuhr-Bürgschaften und –Garantien über die Euler Hermes Kreditversicherungs AG Hamburg verringert werden. Hierzu www.agaportal.de

  • Gesetze des Nicht-EU-Auslandes sind besonders bei Importen und geplanter später Rückführung von Geräten und Maschinen vorher zu klären. Dazu gehören – Handelsrechnungen mit IHK oder konsularischer Legalisierung

    • Ursprungszeugnisse

    • Präferenznachweise, Warenverkehrsbescheinigungen, von der zuständigen Zollstelle geprüft und abgestempelt

    • Verwendung des international üblichen Zollpassierscheinheftes Carnet A.T.A. bzw. das Inf.3-Formular

Dazu gehört die übliche individuelle Vereinbarung für spezielle Probleme zwischen entscheidungsbefugten Vertragspartnern, die vorrangig vor Standardverträgen gilt, wenn sie nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

1.3.6 Sonstige Beteiligte im Ausland

Je nach Vertragsgestaltung, Land, Größe und Komplexität des Vorhabens, politischem und kulturellem Umfeld kommen weitere Beteiligte hinzu, die es gilt, bei der Vorbereitung des Einsatzes zu berücksichtigen. Günstig ist es, sich über diese Beteiligten vorab zu informieren.

1.3.6.1 Fachberater, Gutachter, des Bauherrn

Gutachter werden auch im Ausland von ausführenden Unternehmen zur unabhängigen Bewertung besonderer Umstände, beispielsweise der Bodenbeschaffenheit, der Umwelt, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes, des Schallschutzes, des Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzes o. Ä. als Voraussetzung für die Durchführbarkeit eines Vorhabens eingesetzt. Oft fordert der ausländische Bauherr die Nutzung einheimischer Fachberater. Zu beachten ist, dass diese häufig auf europäischen Universitäten und Hochschulen studiert haben und hohe Ansprüche an den Bauleiter stellen können.

1.3.6.2 Prüflabors des Landes

Dazu gehören Labore für Betonfestigkeitsprüfungen, Erdstoff- und Materialprüfungen, Bodenkontamination, Messungen der Umweltbedingungen u. Ä. Die Protokolle sind notwendige Nachweise für die Bauleiter. Bei Beton sind aus Erfahrung von den ausländischen Bauherrn besonders die amerikanischen Normen bevorzugt. Dabei ist besonders auf die einzuhaltenden Siebkennlinien, die Bereitstellung zugehöriger verschiedener Kiessorten und auf die Kontrolle der zu erreichenden Druckfestigkeit der anzufertigenden Prüfwürfel zu achten, weil diese häufig besonders kontrolliert werden und bei Mängeln hohe Kosten verursachen können..

1.3.6.3 Ver- und Entsorgungsunternehmen

Ausländische Unternehmen für Trinkwasser, Abwasser, Gebrauchswasser, Gase, Strom, Telekommunikation, Verkehrsbetriebe, Eisenbahn, Straßenreinigung, Müll- Schutt-, Boden-Entsorgung, Fernwärme, Ölversorgung, Deponien gehören zum Alltag des Bauleiters. Es gilt sie rechtzeitig einzubeziehen, weil sie Hinweise zum Anschluss, zum besten Verlauf und Größe der Leitungen und zu perspektivischen Vorhaben im Gebiet geben können. Die verspätete Einreichung von Anträgen oder Bestellungen können wegen der üblichen langen Bearbeitungszeit den Bauablauf enorm verzögern, besonders wenn diese mit der Konkurrenz verbunden sind. Grundsätzlich sind Vereinbarungen schriftlich zu protokollieren, damit mögliche Sprachhürden im Gespräch nicht zu erheblichen Verzögerungen oder Verlusten führen können.

1.3.6.4 Dienstleistungsunternehmen

Unternehmen wie Post, Kurier- und Paketdienste, Reinigung, Vervielfältigung, Sicherheit u. Ä. werden von den Bauleitern im Lande meistens direkt beauftragt und genutzt. Dazu sind ausreichende Mittel in Landeswährung bereitzuhalten. Bei Vertragsabschluss sollte ein Dolmetscher eingeschaltet werden. Wichtig ist es, die verbindlichen Adressen und Verantwortlichen der jeweiligen Firmen im Umfeld des Vorhabens vorher zu ermitteln.

1.3.6.5 Erste Hilfe-Stationen in der Umgebung

Die Information, wo der nächste Arzt, die nächste ständig erreichbare Unfallklinik, die vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Sanitäter zu erreichen sind, können lebenswichtig sein. Diese Angaben mit Adresse, Name, Telefon, Mobiltelefon, zeitlicher Erreichbarkeit, sollte ein Bauleiter stets griffbereit und an einer stets erreichbaren Stelle aufbewahren.

1.3.6.6 Nachbarn

Nachbarn sind rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren und über sie betreffende Fragestellungen zu unterrichten und einzubeziehen, da sich die Realisierungsbedingungen dadurch wesentlich erleichtern können. Schwerpunkte sind

  • Lärm- und Staubschutz, Duldung geringer Störungen

  • Zulassung der Grenzbebauung und Rückverankerung des Verbaus

  • Nutzung von Freiflächen der Nachbarn für die Baustelleneinrichtung,

  • Informationen über den Bestand zur Einhaltung ausreichender Abstände zu unterirdischen Leitungen, Fundamenten

  • Verkehrsfragen

  • Informationen über die bisherige Nutzung der Flächen und Besonderheiten des vorhandenen Baugrundes

Zwingend notwendig ist die nachweisliche Information der Nachbarn, wenn der Bauablauf eine Unterbrechung der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung und eine zeitweilige Sperrung der Zufahrt erfordert. Außerdem hilft ein freundliches Verhältnis zum Nachbarn dabei, zeitweilige Überschreitungen des Schallpegels, der Staubentwicklung u. a. Behinderungen durch den Baubetrieb vom Nachbarn zu ertragen.

1.3.6.7 Vereine, Initiativen, Verbände

Sie sind bei zu erwartenden Aktionen vorher vorbeugend in geeigneter Form durch kompetente Vertreter einzubeziehen und zum Ablauf zu informieren, um späteren Konflikten vorzubeugen oder rechtzeitig notwendige Entscheidungen zu veranlassen. Das gilt besonders, wenn in der Nähe von Naturschutzgebieten, religiösen Kultstätten, Slums oder auch von paramilitärischen Einrichtungen gebaut wird. Wichtig ist ein gesundes Verhältnis zu NGO und internationalen Organisationen, die über wichtige aktuelle und oft recht nützliche Informationen verfügen und bei Krisen helfen können.

1.3.6.8 Presse und Medien

Sie sind ggf. zu informieren zur vorbeugenden positiven Image-Bildung bzw. zur Kontaktpflege. Notwendige. Anmeldungen zur Einbeziehung von Verantwortlichen des Unternehmens sind zwingend zu fordern, da dem Bauleiter die Hintergründe für derartiges Medieninteresse nicht bekannt sein können und er für derart weitreichende Informationen oft keine Vollmacht hat.

Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung der sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter u. a. geboten, weil dort schnell schädliche Wirkungen für das Vorhaben und die Personen verbreitet werden können, ohne dass der Bauleiter darauf sofort reagieren kann.

1.3.6.9 Partei – Vertreter

Sie haben ggf. Einflüsse bei Entscheidungen regionaler Behörden und Kommissionen, besonders wenn gegensätzliche Positionen vertreten werden. Erklärungen zum Unternehmen oder zum Bauherrn sollten mit dem Hinweis auf deren Adresse möglichst unterlassen werden, um nicht unnötig geplante Konflikte zu fördern. Wichtig ist es, sich die Kompetenz nachweisen zu lassen, für die Partei sprechen zu können. Persönliche Meinungen sind für die Parteien uninteressant. Bei Abstimmungen sind die Struktur von kommunalen Verwaltungen und Fraktionen, die Zusammensetzung der verschiedenen Ausschüsse und der lange Weg für Beschlüsse zu beachten. Das gilt besonders wenn mit Sanierungs-, Erhaltungs- oder Enteignungssatzungen vergleichbare Entscheidungen vorliegen. Es ist jedoch Vorsicht geboten, wenn die Arbeiten von behördlichen Entscheidungen abhängen und Äußerungen zu politischen Themen stören können.

1.3.6.10 Religionsvertreter

In einigen Ländern haben die amtlichen Vertreter der geltenden Hauptreligion des Landes großen Einfluss auf staatliche Entscheidungen. Deshalb ist ein neutrales Verhältnis aufzubauen, ohne jegliche Bewertung, Äußerung zu anderen Religionen oder jede Art von parteiischen Stellungnahmen. Es sind in einigen Ländern bei Verletzungen der geltenden Meinung leicht Verhaftungen bis hin zu Todesurteilen möglich.Siehe hierzu Punkt 1.4.8 „Religionen“

1.3.6.11 Übersicht

Die Bauleitung hat die Übersicht über alle Beteiligte aktuell zu halten, um im Bedarfsfall sofort reagieren zu können:

  • Genaue Bezeichnung des Unternehmens, des Vereins bzw. der Behörde

  • Adresse mit Haus- und Postanschrift, Postleitzahl, Postfach

  • Telefonnummer Festnetz, Mobilfunk, Faxnummer E-Mail, Internetadresse

  • Geschäftsführer, Amtsleiter, entscheidungsbefugter Angestellter

  • anzusprechende Person, Name, Vorname, Mobil-Telefonnummer

  • Anwesenheits-Zeiten

Die wichtigsten Adressen sind den Bauleitern bei der Arbeitsaufnahme nachvollziehbar zu übergeben. Wesentliche Adressen sind im Baubüro auszuhängen und aktuell zu halten.

1.4 Standortbedingungen

1.4.1 Landesinformationen

Sind Land und Ort der Baustelle definiert, gilt es die notwendigen Informationen über die Standortbedingung zu sammeln:

  • Hinweise des Auswärtigen Amtes, der AHK und der Konsulate

  • Geltendes Bauordnungsrecht, Bodenordnung, Brand- und Schallschutz

  • Klima, Besonderheiten des Natur- Umwelt- und Landschaftsschutzes

  • Politische Verhältnisse

  • Rolle, Charakter, Status und Einfluss des Auftraggebers im Land

Nachdem das Land des Auslandseinsatzes festliegt, kommt es darauf an, sich möglichst umfassend über die aktuellen Bedingungen zu informieren. Dazu gehören:

  • Reisewarnungen für ein Gebiet, in dem eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht.

  • Ist trotzdem der Einsatz notwendig, sind ausreichende Sicherheits-Maßnahmen, Garantien und der Einsatz von zuverlässigen Sicherheitskräften erforderlich

  • Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken aufmerksam, die es durch eine zielgerichtete Vorbereitung zu beachten gilt. Neben Terrorwarnungen sind oft ethnische, nationalistische oder politische Konflikte, Kriegsgefahren, schwere Krankheiten oder Epidemien die Ursache.

  • Reisehinweise machen auf Besonderheiten für Ein- und Ausreise, Zollbestimmungen, notwendige Impfungen und medizinische Vorsorge, Verkehrs-Regeln, Umgangsformen und besondere Vorschriften im Land oder anderes aufmerksam. Siehe hierzu: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen

  • Für die Anmeldung im Land, für Informationen über aktuelle Besonderheiten, für Dokumente und personelle Besonderheiten empfiehlt es sich, mit der deutschen Botschaft, dem deutschen Konsulat, der deutschen Handelskammer, mit erfahrenen Bauleitern o. a. in Verbindung zu setzen bzw. sich dort zu einem Besuch telefonisch anzumelden: Siehe hierzu: www.konsularinfo.diplo.de

  • Im Land empfiehlt es sich, in eine Krisenvorsorgeliste („Deutschenliste“ oder ELEFAND) bei der deutschen Auslandsvertretung gemäß § 6.3 des deutschen Konsulargesetzes eintragen zu lassen. In Krisen- und anderen Ausnahme-Situationen kann so schnell Verbindung aufgenommen werden. Die Registrierung kann passwortgeschützt im Online-Verfahren erfolgen unter:

    Siehe hierzu: http://service.diplo.de/registrierungav

Unter besonderen Umständen, vor allem außerhalb Europas, ist die Kontaktaufnahme mit der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes in Deutschland von Vorteil.

1.4.1.1 Klima

Das Klima kann in einem Land stark variieren. Deshalb ist es notwendig, die konkreten Bedingungen im Gebiet der Baustelle zu ermitteln.

In warmen tropischen und subtropischen Gebieten einschließlich Australien, China und den ozeanischen Inseln können Temperaturen über 50 °C und Luftfeuchten von 30 bis 100 % bei Temperaturdifferenzen von 40 °C zwischen Tag und Nacht auftreten. Da die Wärmeabgabe des Körpers besonders bei körperlicher Belastung bei hohen Temperaturdifferenzen zwischen Körper- und Außentemperatur, bei hoher Luftfeuchte und fehlender Luftbewegung zu einer hohen Belastung des Kreislaufes führt, ist in der Startphase Vorsicht geboten, bevor sich der Körper den Bedingungen angepasst hat:

  • Körperlich wenig trainierte Personen sollten auf starke körperliche Belastungen verzichten

  • Je nach Gesundheitszustand erfolgt eine Anpassung des Körpers an das Klima – eine Akklimatisation – nach 4 bis 8 Wochen.

  • Vergleichbar ist diese Anpassung des Körpers an den Sauerstoffmangel in der Atemluft auf Baustellen über 1000 m über dem Meeresspiegel. Dabei steigt die Atemfrequenz und die Pumpleistung des Herzens, also die Kreislaufbelastung.

  • Auch bei schnellen Ortswechseln in Ost-West-Richtung ist eine Anpassung des Organismus an die andere Zeitzone erforderlich.

Baurechtliche Rahmenbedingungen In Anlehnung an das deutsche Baurecht ist im jeweiligen Land zu prüfen und zu beachten:

  • Die Raumordnungsplanung, insbesondere auf Übereinstimmung der Ziele des Vorhabens mit den Entwicklungszielen für das Gebiet : Struktur, Verdichtung/ländliche Entwicklung, allgemeiner Natur- Umwelt- und Landschaftsschutz, ggf. auch Grundflächen- und Geschossflächenzahl

  • Das Bauplanungsrechts, insbesondere Landes-Baugesetz, mit deutschen Regelungen ggf. vergleichbare Baunutzungs-Bestimmungen, Bauleitplanung als Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, notwendige Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange, Umweltverträglichkeit, städtebauliche Gebote, Bodenordnung und Erschließung, Sanierungsmaßnahmen

  • Einhaltung des Bauordnungsrechts, insbesondere Rechte der Bauaufsichtsbehörden, Ansprüche an Bauantrag und Bau-Genehmigungsverfahren, Enteignung, Einbeziehung tangierender Behörden und Nachbarn

  • Örtlich bedingte Anforderungen an Natur-, Boden-, Wasser-, Schall-, Brand-, Gesundheits- und Landschaftsschutz, Grenzregelungen, Teilung und Zusammenlegung, Bodenwert-Abschöpfung, Wertermittlung,

Je nach Ausgestaltung des ausländischen Baurechts sind vom Bauleiter bei der Vorbereitung, Abwicklung und Endabnahme des Bauvorhabens viele weitere landesspezifische Eigenarten zu beachten. Besonders sorgfältig zu prüfen sind folgende Fragen:

  • Wer führt die regelmäßigen Kontrollen des Baufortschrittes durch, ggf. ist es das Konkurrenzunternehmen, das bei der Vergabe verloren hatte?

  • Wer ist abnahme- und weisungsberechtigt? Oft gibt es mehrere Behörden, die darauf Anspruch erheben, dann ist eine Entscheidung zu fordern.

  • Welche Baugesetze und Normen gelten?

  • Welche Baumaterialien sind im Lande zu verwenden bzw. verboten?

Zusätzlich ist zu prüfen: Welche mit Deutschland vergleichbaren Abgaben sind wann und wie im Land zu entrichten?

  • Gewerbeertrags-, Gewerbekapital-, Einkommens-, Vermögens-, Produkt-, sonstige Sonder-Steuern, Steuer-Erleichterungen

  • Grund- und Grunderwerbsteuer, Produktabgaben

  • Straßennutzungs-, Abwasser-, Trink- und Gebrauchswasser-Steuern und sonstige Gebühren

  • Umweltschutzauflagen, Einsatzbeschränkungen

  • Erlaubniswesen, Behördenverhalten bei Steuer- und Finanzfragen, Gewinntransfer

  • Fördermaßnahmen, Entlastungen

Häufig ist ein Bauleiter gezwungen, sofort bei international tätigen Unternehmen anzurufen, sich an Konferenzschaltungen zu beteiligen, ohne sich im Internet, die notwendigen Informationen einholen zu können oder die Erreichbarkeit oder deren übliche Arbeitszeit zu kennen.

Siehe hierzu Anlage 18, „Internationale Vorwahlen“ und „Weltzeituhr“

1.4.2 Erkrankungen

Häufig werden Bauleiter auf Auslandsbaustellen mit Erkrankungen im Team konfrontiert, die in Deutschland nicht üblich sind. Deshalb soll ein kurzer Überblick die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen und die bei dem Auftreten von Krankheitsbildern die sofortige Einschaltung medizinischer Einrichtungen erleichtern.

Die EHIC-Versichertenkarte der deutschen Krankenkassen erlaubt die Behandlung in Europa und einigen anderen Ländern. Vor der Ausreise sollte geprüft werden welche

Behandlungen auf der Baustelle damit möglich, bzw. welche Versicherungen dafür geeignet bzw. auf der Baustelle notwendig sind.

1.4.2.1 Allgemeine Verhaltensempfehlungen

Nur „sicheres“ Wasser trinken, d. h.

  • Möglichst original verschlossene Flaschen bekannter Hersteller verwenden, Wasser aus Tanks chlorieren, wegen Algen mit Alaun versetzen.

  • Wasser aus der Leitung sprudelnd (100 °C)aufkochen, daraus „Eisbomben“ im Gefrierfach herstellen, aber beachten, dass damit keine Pestizide o. a. Gifte beseitigt werden.

  • Wasser filtern, hilft bei Bakterien und Amöben, aber nicht bei Viren, immer bei trübem Wasser, dann zusätzlich chemisch gegen Viren desinfizieren

  • Wasser chemisch desinfizieren, mit Silberionen konservieren, filtern um Einzeller und Wurmeier zu entfernen, Kaliumpermanganat ist gegen diese unwirksam.

  • Wasser nicht aus offenen Brunnen nutzen, sie sollten mindestens 4 m tief und verschließbar sein. Auch unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen nur „sauberes“ Trinkwasser benutzen.

  • Möglichst viel Tee mit Zitronensaft, keine eiskalten Getränke zu sich nehmen.

  • Wegen der hohen Schweißabsonderung ist die Trinkmenge so zu erhöhen, dass die Urinmenge hell und normal wird, d. h. > 700 ml/Tag, viel trinken, auch wenn man nicht durstig ist, isolierte Trinkflasche unterwegs nutzen.

  • Da mit dem Schweiß viel Salz abgesondert wird, gilt es, zusätzlich Salz mit Wasser zuzuführen.

  • Jede Ansteckung durch das Vermeiden von Essen oder Berühren verschmutzter Sachen verhindern. Kein Fleisch, Fisch, Schalentiere roh essen.

  • Nur sichere Lebensmittel verwenden: kochen, schälen, desinfizieren, von Fliegen fernhalten, keine Rohkost (Blattsalate, Fleisch, Obst ohne Schale) essen, die mit Fäkalien gedüngt sein können, keine Rohmilch trinken, Eis, Bier und Milch sind oft nicht sauber, bei Verdacht auf verdorbene Speisen sofort entsorgen

  • Obst mit kochendem Wasser überbrühen, Amöben halten sich im Kühlschrank bis zu 4 Monaten.

  • Möglichst oft die Hände mit Seife waschen, immer vor der Berührung des Essens und unterwegs „Einmal-Handtücher“ verwenden.

  • Keinen Kontakt mit Stuhlgang, Umweltwasser, Erdreich, Spinnen, Insekten, Haus- und Wildtieren, Schlangen, grundsätzlich von Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr ausgehen.

  • Nicht barfuß laufen, nirgendwohin setzen, legen, wohin man nicht vorher einen Blick geworfen hat (Schlangen, Giftspinnen, Skorpione, Würmer), nie in Flüssen, Seen oder Gewässern baden, die nicht als sicher gelten.

  • Sonnenbrand und Insektenstiche vermeiden

  • Tagsüber Kopfbedeckung mit Sonnenblende und Nackenschutz, Sonnenbrille tragen, Sonnenschutzmittel auftragen, erst dann Insektenschutz auf freie Körperstellen, nach dem Schwitzen nachbehandeln.

  • Tragen imprägnierter Kleidung mit langen Ärmeln und langen Hosen, Schuhe, Kleidung, Bettzeug, Handtücher, Taschen, Beutel vor dem Nutzen kräftig ausschütteln.

  • Insektenbrutstätten in der Umgebung beseitigen, ordentliche Beseitigung von Abfällen, Kot und Abwässern. Getrockneter Kot ist kaum noch nachweisbar, enthält aber die Krankheitserreger, kleinste Wasseransammlungen beseitigen.

  • Dichtes Verfüllen von Spalten und Rissen in Fußböden, an Türen, Fenstern und Wänden, Verwendung von imprägnierten Moskitonetzen und Gaze bei Fenstern, und Klimaanlagen, Einsatz von Insektiziden und Repellents gegen eingedrungene Insekten und Nager.

  • Insektennetze über Betten und einschlagen unter Bettdecke oder Matratze

  • Häufiger geprüfter Wäschewechsel, persönliche Sauberkeit und Hygiene, saubere und trockene Haut, kurze Nägel, kleine Verletzungen sofort behandeln.

  • Wohn-, Arbeits- und Nebenräume, besonders Küchen und Sanitärräume hygienisch sauber halten.

  • Fieber oder andere Gesundheitsstörungen ernst nehmen und so früh wie möglich durch einen Arzt klären lassen.

  • Beobachten der Teammitglieder und sich selbst bei emotionalen Belastungen und Empfindungen im Gespräch und zielgerichtete Anteilnahme und Entspannung.

  • Vermeiden offenen Sex, Kondom nutzen.

  • Für ausländisches Personal stets getrennte Einrichtungen, Bestecks u. ä.

  • Verzicht auf rohes, geräuchertes oder nicht durchgebratenes Fleisch, Wurst, Fisch, weniger Fett, fettes Fleisch aber mit mehr Kochsalz würzen, um Salzverlust durch Schwitzen auszugleichen.

  • Früh aufstehen, früh zu Bett gehen, 8 Stunden Nachtschlaf, 2 Stunden landesspezifisch Mittagsruhe in heißen Gegenden und Jahreszeiten.

  • Während Reisen so viel Schlaf wie möglich nutzen wegen der Zeitverschiebung/„jet lag“.

    Hierzu: www.auswaertiges-amt.de/DE/Länderinformationen/01-Länder/gesundheitsdienst/Übersicht_node.htm

Folgende Erkrankungen im Ausland sind besonders zu beachten und erste Anzeichen sofort mit dem Botschaftsarzt beraten und dann entweder in der Heimat oder durch die nächste medizinische Einrichtung behandeln lassen:

1.4.2.2 Amöbenbefall

Durch unsaubere Hände, Lebensmittel und über Trinkwasser werden Einzeller übertragen, die zu Darmgeschwüren führen, oft erkennbar an Durchfall, kaum Fieber.

Vorbeugung: Hygiene, insektensichere Aufbewahrung von Lebensmitteln, Gemüse in kochendes Wasser halten, abgewaschenes Obst trotzdem schälen, nur abgekochtes Wasser nutzen, auf fremde Eiswürfel verzichten. Kaliumpermanganat-Lösungen sind unwirksam. Stark gewürzte Speisen, Kaffee und kleine Mengen hoch konzentrierter Alkohol regen die Magensäureproduktion an, was zur Abtötung der Amöben führen kann.

1.4.2.3 Bilharziose (Schistosomiasis)

Larven (Schistosomen) dringen bei Süßwasserkontakt in die Haut. In der ersten akuten Phase führt es zu Katayama-Fieber, Muskelschmerzen, Mattigkeit über 2–10 Wochen. In der zweiten chronischen Phase zeigen sich blutiger Urin und andere Entzündungen je nach Unterart. Schistosomen leben 3–5 Jahre. Da keine Impfung hilft, nutzt man gegen das Katayama-Fieber das Cortison, später das Wurmmittel Praziquantel.

1.4.2.4 Burn out

Auf Auslandsbaustellen mit schlechten Umweltbedingungen, Stress, Mängeln, Mobbing und ggf. noch ungenügender Teamatmosphäre kann Mitarbeiter derart psychisch belasten, dass sie unter der Bürde drohen, zusammenzubrechen. Ein Bauleiter muss das erkennen, versuchen die Ursachen zu finden und ihn wieder aufrichten. Gelingt ihm das nicht, sollte der betroffene Mitarbeiter zur Behandlung oder zur Lösung ggf. vorhandener privater Konflikte, die ihn zu sehr belasten, in die Heimat reisen.

1.4.2.5 Cholera

Die Ansteckung mit dieser bakteriellen Darminfektion erfolgt über verunreinigte Lebensmittel, Trinkwasser oder Hände. Nach der Inkubationszeit von 3–6 Tagen kommt es zu Brechdurchfall und starken Bauchkrämpfen, wässrigen Stühlen, zu Flüssigkeit- und Salzverlusten und damit zu schweren Komplikationen. Eine Schluck-Impfung (Dukoral) über zwei Teilimpfungen schützt 1 Woche nach der zweiten Impfung bis zu 2 Jahren, kann zu vorüber gehenden Magen-Darmbeschwerden führen. Verbreitet in Südostasien, Indien, Zentralafrika, Mittel- und Südamerika.

1.4.2.6 Ciguatera

Diese Fischvergiftung durch Verzehr von Meeresfischen aus tropischen Gewässern entsteht besonders, wenn Fische die giftigen Geißeltierchen auf den Rotalgen während deren Blüte (red tide) fressen. Es gibt keinen zuverlässigen Labortest und kein Gegengift, es hilft nur der Verzicht in der Zeit der Algenblüte und die beschleunigte Ausscheidung.

1.4.2.7 Chikungunya

Diese Virusinfektion wird von tagaktiven „Gelbfieber“-Mücken übertragen. Infolge der Erderwärmung breitet sie sich von den tropischen und subtropischen Gebieten Asiens und Afrikas auch weiter nach Norden in die Karibik und Südeuropa aus. Brutplätze sind kleine Wasseransammlungen in Abfällen, Parks, Baustellen. Nach einer Inkubationszeit von 2–12 Tagen sind plötzliche Gelenkschmerzen, Fieber und Hautausschlag typisch. Bisher gibt es dafür keine Medikamente und keine Impfung. Sie heilt aber nach Monaten aus und hinterlässt eine lebenslange Immunität.

1.4.2.8 Dengue-Fieber

Diese häufige Viruskrankheit wird von den tagaktiven „Tiger“-Stech-Mücken übertragen.

Sie ist in Asien, Süd- und Lateinamerika, Afrika und inzwischen auch in Südeuropa weit verbreitet. Häufig sind Reisende aus diesen Ländern betroffen. Nach einer Inkubationszeit von 3–10 Tagen kommt es zu Fieber, Kopf-, Knochen- und Gliederschmerzen, Hautausschlag, Schwäche und Müdigkeit.

Eine gefährliche Form ist das Dengue Hämorrhagische Fieber (DHF) das zu einem Dengue Schock Sydrom (DSS) führen kann. Durch eine fehlgesteuerte Immunreaktion kann es zu sehr lebensgefährlichen Herzrasen, Störung der Blutgerinnung, fallendem Blutdruck und schlechter Durchblutung der Organe und des Gehirns kommen. Es gibt weder wirksame Medikamente noch Impfungen dagegen.

1.4.2.9 Durchfall (Diarrhoe)

Durchfall tritt besonders bei beginnenden Auslandseinsätzen häufig auf. Er kann durch Bakterien (Salmonellen), Viren, Pilze, Würmer, Allergien, Lebensmittelvergiftung oder-unverträglichkeit, Klimaänderung und auch durch psychische Belastungen verursacht werden. Er wird durch ungewohnte Mikroorganismen, Ernährungsfehler, kalte Getränke begünstigt, was die Magensäure verdünnt. Er ist in der Regel harmlos, wenn kein Blut oder Schleim im Stuhl zu sehen ist und wenn Fieber, Erbrechen, Schmerzen und Kreislaufbeschwerden fehlen. Günstig ist die Schonung des Magen-Darm-Traktes durch eine fett- und zuckerarme aber salzreiche Diät mit ungesüßtem Tee, Toast, Zwieback, Mischbrot und Salz. Bei „harmlosen“ Symptomen hilft eine Lösung zur „Oralen Rehydratation (ORS)“ als Fertigpräparat (z. B. Elotrans) oder einer 1 l – Lösung mit 3,5 g Kochsalz, 20 g Zucker, 2.5 g Bikarbonat und 1,5 g Kaliumchlorid, die je ¼ l in einer Stunde zu trinken wäre.

Bei ernsten Beschwerden sollte ein Arzt die Ursachen und Behandlungen festlegen.

1.4.2.10 Ebola-Virus-Krankheit

Sie ist ein durch Viren erzeugtes Virales Hämorrhagisches Fieber (VHF), das nach 2–21 Tagen der Ansteckung zu Kopf-, Muskel- und Bauchschmerz, Hals- und Bindehaut- Entzündung, Blutergüssen der Haut und inneren Blutungen führt. Die Ansteckung erfolgt

durch Körperflüssigkeits-Kontakte zwischen Menschen, Kontakt mit infiziertem Fleisch von Fledermäusen u. a. aber nicht durch Lebensmittel oder Mücken.

Gegen den Virus gibt es bisher keine Impfung und keine spezifische Therapie. Man sollte jedoch eine Malaria ausschließen lassen. Den Erkrankten hilft Pflege und Schutz.

1.4.2.11 Erfrierungen

Hauptaufgabe ist die Nutzung geeigneter Kleidung im „Zwiebelprinzip“, um sie den verschiedenen Temperaturen und körperlichen Belastungen anpassen zu können. Besonders zu schützen sind Hände, Füße und Kopf.

1.4.2.12 Gelbfieber

Diese lebensgefährliche Virusinfektion wird durch die „Gelbfieber“-Mücke übertragen.

Mindestens 10 Tage vor der Einreise in Gelbfiebergebiete Südamerikas und Afrikas sollte die Impfung erfolgt sein. Der Impfschutz ist dann ca. 10 Jahre wirksam und der Nachweis wird bei Einreisen und bei der Rückkehr aus den Gebieten gefordert. Eine Impfung sollte aber bei bekannter Allergie gegen Hühnereiweiß oder anderen schweren Erkrankungen des Nervensystems, der Leber oder des Immunsystems nicht vor einer ärztlichen Abschätzung der Risiken der Impfung erfolgen. Es ist besonders in tropischen Regionen Afrikas und Südamerikas verbreitet.

1.4.2.13 Hantavirus

Die Hantaviren verursachen typbedingt in Nord- und Südamerika, West-, Mittel- und Nordeuropa verschiedene Krankheitsbilder mit Fieber, Nieren- und Lungenbeteiligung. Die Ansteckung erfolgt durch bestimmte Mäuse und Ratten sowie der Kontakt mit deren im Staub aufgewirbelter und Urin und Kot. Zur Vorbeugung gibt es keine Impfung und auch keine spezifische Therapie.

1.4.2.14 Hepatitis A

Diese infektiöse Gelbsucht mit dem Virustyp A ist eine weit verbreitete Infektion der Leber, gut erkennbar am gelben Augapfel und der durch den Gallenfarbstoff bedingten hellen Haut. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Gelbfärbung auch andere Ursachen haben kann, was durch Labortests zu prüfen wäre. Erkrankte haben andauernde Kreislaufprobleme, Schwäche, Übelkeit, Durchfall. Die Inkubationszeit beträgt 2–8 Wochen. Die Viren werden über den Darm ausgeschieden und können durch Berührung oder infizierte Nahrung übertragen werden. Eine Impfung bringt sofort Schutz und ist nach 6–12 Monaten zu wiederholen. Es gibt auch eine Kombi-Impfung für Hepatitis A und B.

1.4.2.15 Hepatitis B

Diese Virusinfektion kommt weltweit vor und führt zu schweren Lebererkrankungen mit dem Langzeit-Risiko von Leberzirrhose und Leberkrebs. In der Praxis erfolgt die Ansteckung vor allem durch Spritzen, Kanülen, Bluttransfusionen, Sex und Tätowierungen. Eine Impfung, oft als Kombination mit Hepatitis A ist ein guter Schutz, der in 2–3 Teilimpfungen erreicht wird.

1.4.2.16 Hepatitis C

Die Infektion mit dem Virus Typ C kommt ebenfalls weltweit vor. Seine Inkubationszeit beträgt 2–20 Wochen und wird wegen dem grippeähnlichen Krankheitsbild schwer erkannt. Die Ansteckung erfolgt über Blutkontakt oder sexuell. Ein Krankheitsbild zeigt sich manchmal erst nach langer Zeit mit Mattigkeit, Bauchbeschwerden, Gelenk-, Leber- und Nierenentzündungen. Bei einigen Erkrankten entsteht eine Leberzirrhose mit anschließendem Leberkarzinom. Es gibt dazu keine Impfung. Vorbeugung ist die Vermeidung von Blut-zu-Blut-Kontakten wie bei Sex ohne Kondom, Tätowierungen, Piersings, Rasiermessern, Nagelscheren und Zahnbürsten. Bevor die Erkrankung chronisch wird, kann eine Interferon-Therapie helfen.

1.4.2.17 Hepatitis E

Der Gelbsucht-Virus Typ E und die damit verbundene Infektion der Leber kommt sporadisch vor allem in Asien, Afrika, dem Nahen Osten und in Mexiko vor. Die Ansteckung erfolgt vor allem durch Trinkwasser und Lebensmittel, die mit menschlichen Fäkalien kontaminiert sind. Bei einer Inkubationszeit von 15–60 Tagen ist das Krankheitsbild durch Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Juckreiz, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen charakterisiert. Der Urin wird dunkel, der Stuhl hell, Haut und Auge werden gelb. Nach 2–3 Wochen tritt in der Regel Besserung ein. Eine Impfung oder eine spezifische Therapie gibt es dazu noch nicht.

1.4.2.18 HIV

AIDS und die HIV-Infektion können nicht geheilt werden. Nach einer HIV-Ansteckung sind sofort lokale Maßnahmen an der Verletzungsstelle-Nadelstich, Blutkontakt, Sex, Hautverletzung, Biss, Transfusion- und ggf. eine medikamentöse Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) einzuleiten. Spätestens nach 72 Stunden wären diese ggf. unwirksam. Wegen der verschiedenen Nebenwirkungen der Medikamente sollte vor dem Einnehmen ein Facharzt konsultiert werden und der Patient seine schriftliche Einwilligung dazu gegeben haben.

1.4.2.19 Höhenkrankheit

Man unterscheidet 3 Arten von Höhenkrankheiten,

  • die akute Bergkrankheit (AMS), ausgelöst bei höhentaktischem Fehler bei der fehlenden Höhenanpassung wie Eile und Überanstrengung bei dem Aufstieg, Flüssigkeitsdefizit durch Schwitzen, Alkohol oder Infekte. Frühzeichen sind Kopfschmerz, Schwindel, Schwäche, Sehstörung, psychiatrische Störungen wie Überaktivität, Starrsinn o. ä. Hilfe bietet der Abstieg unter 2500 m, Nachtruhe und langsame Anpassung vor einem Aufstieg um 300–500 m pro Tag, wenn Symptome verschwunden sind.

  • Höhenlungenödem (HAPE) das bedeutet Wasser in der Lunge. Warnzeichen sind Atemnot, rapider Leistungsabfall, Benommenheit, Standunsicherheit. Nach einem Ruhetag, wenn Symptome verschwunden sind, Aufstieg bis 300 m andernfalls Abstieg stufenweise bis 500 m pro Tag

  • Höhenhirnödem (HACE) das bedeutet Hirnschwellung durch Wasser in Lunge/Gehirn. Alarmzeichen sind schwerer Husten mit braunem Auswurf, Bewegungsstörungen, Atemnot in Ruhe, Druck auf der Brust. Notwendig ist ein sofortiger stufenweiser Abstieg auf 500 bis 1000 m.

1.4.2.20 Japanische Enzephalitis

Diese Virusentzündung des Gehirns tritt vor allem in Ost-, Südost- und Südasien auf. Sie wird überwiegend von nachtaktiven Mücken übertragen, die ihre Brutstätten in Reisanbau- und Randgebieten von Großstädten haben. Die Krankheit kann in einigen Fällen zu schweren Hirnschäden führen. Es gibt aber wirksame Impfungen in den Schultermuskel und eine Auffrischung nach 12 Monaten.

1.4.2.21 Leptospirose

Diese Krankheit wird weltweit durch Bakterien, die von Nagetieren mit dem Urin ausgeschieden werden, übertragen. In der freien Natur werden so Menschen und Haustiere infiziert. Nach einer Inkubationszeit von 4–19 Tagen zeig sich eine der Formen

  • grippeartig mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen

  • Leber- und Nierenentzündungen, Blutungen, Herzmuskelentzündung

  • Meningitis (Hirnhautentzündung), Meningoencephalitis (Gehirnentzündung)

  • Blutungen in der Lunge mit Atemnot

1.4.2.22 Malaria

Durch Anophelesmücken, die bei Luft-Temperaturen über 16°bis 20°C und nassen Mückenbrutplätzen in subtropischen und tropischen Regionen gedeihen, werden Plasmodien auf den Menschen übertragen. Diese Einzeller dringen in rote Blutkörperchen und Leberzellen ein und vermehren sich dort stark, was durch Fieber angezeigt wird.

Allgemeine Symptome sind

  • Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Gliederbeschwerden

  • Appetitverlust, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchbeschwerden, trockener Husten

Darüber hinaus sind Zeichen einer schweren Malaria

  • Getrübtes Bewusstsein, Verwirrtheit, Bewusstlosigkeit, Kreislaufstörung, -kollaps

Gelbsucht, Atemstörung, -not, Hautblutungen, geringe oder keine Urinausscheidung. Die Inkubationszeiten sind sehr unterschiedlich:

  • Nach einem Stich kann die Erkrankung frühestens nach 6–13 Tagen festgestellt werden

  • Nach Rückreise kann die Malaria noch auftreten:

    • Malaria knowlesi (Südostasien) nach 24 Stunden

    • Malaria tropica (Afrika) nach 3 Monate

    • Malaria tertiana und quartana nach 1–5 Jahren

Bei dem Auftreten von Symptomen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Ist das vor Ort nicht möglich, ist ein handelsüblicher Malaria-Schnelltest notwendig, der in jede Baustellenapotheke gehört.

Eine notfallmäßige Selbstbehandlung mit Medikamenten ist nach telefonischer Konsultation mit einem Arzt vorzunehmen. In der Apotheke sollte Riamet/Coartem oder Malarone/Malanil dabei vorhanden sein.

Zur Vorbeugung sind wichtig:

  • Insektenabwehrmittel zum Auftragen auf der Haut

  • geschlossene leichte, helle, imprägnierte Kleidung

  • imprägnierte Moskitonetze vor Fenstern, Zuluftgeräten und voll über/unter Betten.

  • Im Freien und in Räumen Biozidverdampfer und Räuchermittel (mosquito coils)

  • Insektenvertilgungsmittel (Insektizide), Sprays

Unabhängig davon ist auf eine Malaria-Prophylaxe durch Medikamente vor der Einreise in das jeweilige Gebiet erforderlich (Chemoprophylaxe).Bei Langzeitaufenthalten, typisch für Bauleiter, sollte eine Dauerprophylaxe genutzt werden. Damit wird erreicht, dass im Blutspiegel ein ausreichendes Niveau zur Unterbrechung der Parasitenentwicklung vorhanden ist. Dabei ist zu beachten, dass die Parasiten in einigen Gebieten bereits resistent gegen die Mittel sind.Für Beratungen siehe hierzu: www.dtg.org www.frm-web.de

1.4.2.23 Meningokokken-Meningitis

Das ist eine durch Bakterien verursachte Entzündung der Hirnhäute. Sie kommt in einem West-Ost-Gürtel in der Mitte Afrikas vor. Durch rechtzeitige Impfung kann man sich davor schützen. Die Impfung ist nach 3 Jahren aufzufrischen.

1.4.2.24 MERS Coronavirus

Das Virus tritt vor allem auf der arabischen Halbinsel und in vorübergehend betroffenen Gebieten auf. Die Ansteckung erfolgt durch Kontakt zu Dromedaren und Verzehr von deren infiziertem Fleisch sowie durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, besonders auf Märkten und in dortigen Verkehrsmitteln. Die grippeähnliche Erkrankung kann zu einer schweren Lungenentzündung führen. Vorbeugend sollte sehr auf nahe Kontakte mit Kranken, auf Farmen und Märkten verzichtet oder mit großer Vorsicht begegnet und besonders auf Hygiene geachtet werden.

1.4.2.25 Pest

Sie ist eine durch Bakterien verursachte Infektionskrankheit, die bei Nagetieren leben und von infizierten Flöhen als Zwischenwirt auf Menschen übertragen werden. Außerdem ist eine Übertragung durch infizierte Personen, Erde, Kot, Tierkadaver und Inhalation möglich. Die Krankheit tritt noch weltweit außer Europa und Australien auf.

Nach einer Inkubationszeit von 2–8 Tagen kann eine der 3 Formen entstehen

  • Beulenpest (Bubonen-): Nach einem Flohbiss entzündet sich der betroffene Lymphknoten, infiziert danach über die Blutbahn andere Organe

  • Pestsepsis: Erfolgt die Streuung der Erreger über Wunden oder Beulen kann es zu Lungenversagen und Abszessen in anderen Organen, Blutungen und Entzündungen der Hirnhaut führen.

  • Lungenpest: Sie ist die bösartigste Form nach Mensch-zu-Mensch-Ansteckung oder Inhalation infektiöser Aerosole bzw. o. g. Streuung über die Blutbahn, erkennbar an Husten, Luftnot, blutigem Auswurf, was in ein tödliches Herz-Kreislaufversagen führt

Zur Vorbeugung kann eine Chemoprophylaxe und eine schlecht verträgliche Impfung gegen Beulenpest mit einer Wirksamkeit von 6 Monaten verwendet werden Die Behandlung ist mit der Antibiotikatherapie wirksam. Hauptverbreitungsgebiete sind Indien, Madagaskar und Südostasien.

1.4.2.26 Rift-Valley-Fieber

Tagaktive Mücken übertragen das Virus besonders zur Regenzeit in Afrika von Tieren auf den Menschen. Daneben kann eine Übertragung durch Blut und Flüssigkeit der Tiere als Aerosol oder direkten Kontakt bei dem Umgang mit Fleisch erfolge. Die Inkubation beträgt 3–7 Tage. Es treten Fieber, Kopf-, Rücken-, Muskelschmerzen, Brechreiz, ggf. Gesichtsrötung, Lichtscheue, Nackensteifigkeit und Erbrechen auf. In der Regel dauert die Erkrankung 4–7 Tage, es kann in wenigen Fällen aber zu schwerwiegenden und tödlichen Folgeerkrankungen kommen. Ein in Deutschland nicht zugelassener Impfstoff existiert in kleinen Mengen. Vorbeugend hilft strenge Nahrungshygiene, Raumschutz, Vermeiden des Kontakts mit den Tieren und Flächen

1.4.2.27 Schlangenbisse

Giftschlangen verbergen sich in Maschinen, Kabeltrommeln, offenen Behältern, besonders wenn die Nächte kalt sind. Bisse erkennt man an Blutungen und Lähmungen, wenn man die Stiche bei schwerer körperlicher Arbeit nicht gespürt hat.

Vorbeugung: An die Geräte mit Abstand klopfen. Sie greifen selten spontan an.

Nicht in Geräte greifen, nicht hintreten oder setzen, bevor man sich die Fläche und darunter angesehen hat.

Behandlung:

  • Aussaugen der Bissstelle, wenn keine Verletzung des Mundraumes vorliegt

  • Bissstelle mit Alkohol betupfen, reinigen, dann abwischen und abdecken

  • Bein oder Arm herzwärts breit abbinden, nicht die Blutzirkulation abklemmen

  • Beruhigen, um Kreislauf und Giftverteilung nicht zu aktivieren, ruhig stellen

  • wenn möglich tote Schlange oder Schlangenkopf dem Arzt präsentieren

1.4.2.28 Skorpione und Giftspinnen

Diese Tiere sind nachtaktiv. Sie verstecken sich in Anlagen, Kleidung, Schuhen, Ritzen. Auf Flächen erkennt man die Löcher der Skorpione im Boden.

Vorbeugung: Nicht barfuß laufen, Kleider und Schuhe besonders morgens ausklopfen

1.4.2.29 Tollwut

Sie ist eine tödliche Viruserkrankung, die durch Bisse von Hunden, Füchsen u. a. Tieren übertragen wird. Dabei müssen infizierte Tiere nicht aggressiv sondern können auch lethargisch wirken. In den Wüsten im Nahen Osten sind häufig wilde Hunderudel unterwegs, die gefährlich werden können.

Grundsätzlich sollte eine gut verträgliche dreiteilige Impfung an den Tagen 0–7–21–28 zum Schutz erfolgen. Bei einer Bissverletzung reicht dann eine Auffrischimpfung.

1.4.2.30 Trachom

Diese über viele Jahre chronisch verlaufende Infektion der Augenbindehaut wird durch Schmierinfektion über direkten Kontakt über die Hände, Handtücher, Türklinken u. a. mit der Tränenflüssigkeit Erkrankter übertragen. Bei dem späteren Auftreten der Krankheit ist der behandelnde Augenarzt auf den Aufenthalt im Ausland hinzuweisen.

1.4.2.31 Typhus

Das ist eine durch Salmonellen verursachte bakterielle Infektionskrankheit in Afrika, Asien, Süd- und Mittelamerika. Die Inkubationszeit beträgt 6–30 Tage. Symptome sind Fieber, Kopfschmerz, Übelkeit, Mattigkeit, Appetitlosigkeit und Ausschläge und in den inneren Organen bilden sich Abszesse.

Eine Impfung schützt 2–3 Jahre und erfolgt als Schluckimpfung oder Injektion. Trotzdem ist auf Hygiene, Händewaschen, Meiden kalter Speisen und unsicherem Trinkwasser zu achten.

1.4.2.32 Vogelgrippe (aviäre Influenza)

Influenzaviren sind Erreger der jährlichen Grippewelle. Sie werden in Typen A,B,C und 16 H und 9 N-Subtypen klassifiziert. Einzelne A-Typen traten bei Vögeln häufig auf und konnten Menschen bei dem Umgang mit infizierten Vögeln oder durch Einatmen von virushaltigen Staubteilchen infiziert werden. Zur Vorbeugung sollte auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet, Geflügelfleisch und Eier immer ganz gegart werden und die Hände nach der Zubereitung von Geflügel stets gründlich gewaschen werden. Bei der vergleichbaren Schweinegrippe, die von verschiedenen Tieren in der Welt verbreitet wird, ist auf die Vermeidung möglicher Tropfen- oder Schmierinfektionen zu achten.

1.4.2.33 Wurmerkrankungen

Die Reaktionen der verschiedenen Wurminfektionen sind sehr unterschiedlich:

Bandwurm: Die Übertragung erfolgt über Finnen im Rind- oder Schweinefleisch und bei dem Fuchsbandwurm durch Rotfuchskot verunreinigte Beeren, Pilze, Berührungen. Die Folgen sind Kopf- und Bauchschmerzen, krebsähnliche Wucherungen. Vorbeugend ist das Erhitzen oder Einfrieren des Fleisches und Hygiene. Behandlungen erfolgen mit Wurmmitteln und ggf. Chemotherapie. Größe: plattig, 3 mm bis 10 m

Filarien: Sie sind vor allem in Amerika, Asien und Afrika verbreitet. Die Übertragung erfolgt durch Mücken und Bremsen. Folgen sind entzündete Lympfbahnen, geschwollene Körperstellen, Nierenschäden. Behandlung erfolgt durch Wurmmittel und Operationen.

Größe: fadenartig, 70–100 mm.

Hakenwurm: Die Übertragung erfolgt durch Hautkontakt mit Fäkalien auf dem Boden, wandert in die Lunge, wird ausgehustet, verschluckt und entwickelt sich im Darm. Das führt zu Blutverlust, Bauchschmerzen und Apathie. Gegenmittel sind Wurmmittel.

Größe: fadenartig 8–13 mm.

Medinawurm: Eier gelangen über Trinkwasser vor allem in Afrika, Indien und Pakistan in den Körper, wandern in Extremitäten, erzeugen Schmerzen im Bindegewebe, Geschwüre und Gelenkentzündungen. Größe: dünne Fäden bis über 1 m

Pärchenegel: Larven gelangen in Gewässern Südamerikas, Afrikas und Asiens über die Haut und das Trinkwasser in die inneren Organe. Das Ergebnis sind Bilharziose, Ödeme, Husten, Fieber, Blasenentzündung, Krebs und Leberzirrhose. Gegenmittel sind nur Wurmmittel.

Spulwurm: Larven, die über durch Kot verunreinigte Nahrung aufgenommen werden, bohren sich nach dem Schlüpfen durch die Darmwand und gelangen über Venen in Organe und Bronchialwege. Von dort werden sie ausgehustet, verschluckt und werden im Dünndarm zum fertigen Wurm. Die Folgen sind vor allem Lungenentzündung, Husten, Fieber, Darmverschluss, Apathie, Blutverlust. Gegenmittel sind ständige Hygiene und Wurmmittel. Größe:15–40 mm.

Hierzu Anlage12 Muster „Baustellenapotheke“

1.4.3 Infrastruktur

1.4.3.1 Allgemein

Für die Vorbereitung ist es wesentlich, sich darüber zu informieren, welche Ressourcen vor Ort genutzt werden können. Dazu gehören:

  • technologische und kapazitive Kooperationsmöglichkeiten, Unternehmen

  • Versorgungsnetz für Roh-, Bau-, Hilfs- und Nebenstoffe, Werkzeuge, Ausrüstungen,

  • Service-Dienstleistungen wie Handwerksbetriebe einschlägiger Art, Taxiunternehmen

  • verkehrs- und versorgungsbezogene Erschließung des Gebietes

  • Miete/Erwerb von Wohnungen, Unterkünften, Containern

  • Einwohner-Lebensverhältnisse, Kriminalitätsgrad, Sicherheit

  • Versorgung mit Lebensmitteln und Haushaltsgütern in der Umgebung

  • Kommunikationsnetz, Funkerlaubnisse, Netzstabilität

  • Freizeitangebote, landeskulturelle Fragen, Trends

  • Polizei- und Sicherheitsbehörden in der Nähe

1.4.3.2 Materialangebot

Im Vordergrund stehen Lieferbarkeit, Qualität, Preise und Mengen:

  • Treib- und Schmierstoffe

  • Zement, Kies, Schotter

  • Trink- und Brauchwasser

  • Waren für den täglichen Bedarf

  • Handelsketten, Verkaufseinrichtungen

1.4.3.3 Gesundheitseinrichtungen

  • Arztstationen, Entfernung, Fachgebiete

  • Krankenhaus, Kliniken

  • Apotheken, Drogerien

1.4.3.4 Logistik

Im Vordergrund stehen folgende allgemeine Fragen zur Logistik :

  • Welche Vereinbarungen sind im Vertrag getroffen worden, Ein- und Ausfuhrbedingungen, Zoll-Ein- und Ausfuhr -Bedingungen, Aufwand, Kosten,

  • Welche Verkehrsanbindung der Baustelle per Straße, Bahn, Wasserstraße, Flugplatz einschließlich möglicher Begrenzungen durch Brückenbelastbarkeit, Durchfahrtshöhe, Wassertiefe, Länge der Landebahn u. ä. besteht (lt. Vertrag)

  • Welche Logistik ist notwendig, welche eigene Logistik wird bereitgestellt, besonders wichtig sind Spezialfahrzeuge, Autokrane, Tankwagen, Werkstattwagen

  • Frachtbedingungen, Zuverlässigkeit, Verhalten bei Verlusten, Preise

Die Prüfung der ausländischen Logistik erfasst:

  • Anlieferungsweg für Schwerlasten, Kranstandorte, Kranbegrenzungen

  • Ungehinderte Zufahrt, Entladung und Rückfahrt

  • Erreichbarkeit der Baustelle für die Arbeitskräfte per Bahn, PKW, Bus

  • Voraussetzungen für den Aufbau der Baustelleneinrichtung

  • Nutzungsmöglichkeiten der Bahn, der Autobahn und der Wasserwege

  • Verkehrssituation bei ungewöhnlichem Wetter oder Überschwemmungen

  • Angebote örtlicher Speditionen und Vermieter, insbesondere für Schwerlasten

  • vorhandene/geplante Transportmittel, Transportmengen, Zeitbegrenzungen

Für die verschiedenen Lieferungen beweglicher Ware können durch Verwendung der Incoterms international übliche Bedingungen und Regeln für die technisch-organisatorische Durchführung von Transporten vereinbart werden. Die Regeln werden von der Internationalen Handelskammer Paris (ICC) aktualisiert und definieren den Übergang der Kosten und Transportgefahren vom Verkäufer auf den Käufer. Sie enthalten:

Für alle Transportarten Start- und Zielort:

• EXW

Ab Werk

Benannter Abholort

• FCA

Frei Frachtführer

benannter Übergabeort der Frachtdokumente

• CPT

Frachtfrei

benannter Bestimmungsort

• CIP

Frachtfrei, versichert

benannter Bestimmungsort

• DAT

Geliefert

benanntes Terminal im Bestimmungshafen

• DAP

Geliefert

benannter Bestimmungsort

• DDP

Geliefert, verzollt

benannter Bestimmungsort

Für den Schiffstransport

• FAS

Frei Längsseits Schiff

benannter Verschiffungshafen

• FOB

Frei an Bord

benannter Verschiffungshafen

• CFR

Kosten und Fracht

benannter Bestimmungsort

• CIF

Kosten, Versicherung, Fracht

benannter Bestimmungsort

Sie ersetzen damit aber weder Kauf-, Versicherungs-, Finanzierungs- oder Transportverträge. Siehe hierzu Anlage 14 „Incoterms“

Bei der Nutzung von Dienstwagen im Ausland ist auf die Erteilung einer notwendigen landestypischen Fahrerlaubnis und auf Eigenarten der Vorfahrtsregelung und der Fahrweise zu achten:

Oft existieren ungeschriebene Vorfahrtsregeln, z. B.

  • Armeefahrzeuge, Eselskarren, Busse, Radfahrer, Frauen haben immer Vorfahrt.

  • An Kreuzungen und Kreiseln ist das Queren von links nach rechts und umgekehrt zum Zweck des Abbiegens auch ohne Anzeige („arabische Schere“) üblich.

  • Wer mit der „Nase“ vorn ist, hat Vorrang, groß vor klein, rechts vor links.

  • Handzeichen gelten als Richtungsanzeiger, bei Ampeln gilt trotzdem die Polizeiregelung.

  • Auf- und Abspringen, Überqueren der Straße bei Bussen sind Gefahrenquellen

  • In engen Stadtvierteln ohne Vorfahrtsregelung hat Vorrang, wer zuerst gehupt hat

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften wird rechts und links überholt

  • Auf Fernstraßen können Öllaster o. a. LKW ein Überholen verhindern oder fremde PKW abdrängen.

Für die verschiedenen Transportunternehmen gilt es Folgendes zu beachten:

1.4.3.5 LKW

Für LKW-Transporte in das und im Ausland sind speziell geeignete Speditionen zu wählen, deren Fahrer die Landessprache verstehen und deren Fahrzeuge die Kriterien der Landesbehörden, besonders hinsichtlich der Sicherheit erfüllen.

Zu kontrollieren sind u. a.:

  • Ist die Belastbarkeit der LKW mit Flächen- und Punktlasten ausreichend?

  • Reichen die zulässigen Achslasten für die Nutzung von begrenzt belastbaren Brücken und Flächen?

  • Welche Gesamt-Höhen, -Breiten und -Längen der Fahrzeuge liegen vor, um Brücken-, Tunnel-Durchfahrten, Kurven und andere Stellen befahren zu können?

  • Werden Tieflader für den Transport von Baumaschinen benötigt?

  • Reichen Reifen-Profil und Reifeneignung für die Lasten und die Temperatur aus?

  • Besteht eine Landesvertretung der Spedition und welche Referenzen des Transportunternehmens liegen im Ausland vor?

  • Sind die Abwicklung nach Incoterms und die Ausfertigung der dazu notwendigen zahlungauslösenden Dokumente vereinbart?

Zu empfehlen sind die „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) “ des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes e.V.(DSLV). Außerdem sind bei der Einsatzvorbereitung die folgenden Bundesverbände für Informationen und Kontakte nutzbar:

  • Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.(BGL)

  • Internationaler Express- und Kurierdienste e.V.(BIEK)

  • Materialwirtschaft, Einkauf, und Logistik e.V.(BME)

  • der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) sowie

  • die Bundesvereinigung Logistik e.V.(BVL)

    Hierzu Anlage 15 „Internationale Kfz-Kennzeichen“

In den Ländern liegt eine jeweils typische Struktur an Transportangeboten vor. An typischen Sammelstellen lassen sich Nachfragen leichter vornehmen als in der Stadt.

1.4.3.6 Bahn

Während ein Bahntransport in Europa kaum auf besondere Schwierigkeiten stößt, die einen Bauleiter besonders belasten könnten, ist es im Ausland oft eine sehr aufwendige Arbeit bei der Kontrolle der Be- und Entladung, der Gewährleistung der Sicherheit und des zeitlichen Ablaufes. Besonders bei Transporten durch Drittländer ist bei hochwertigen Lieferungen eine Begleitung meist unerlässlich, um Totalverluste abzuwenden. Man unterscheidet:

  • Logistik-Zug für kundenspezifischen Transport

  • Inter-Cargo-Zug für schnellen (Nacht-)Transport zwischen Wirtschaftszentren

  • Eurail-Cargo-Zug für schnellen Transport zwischen europäischen Wirtschaftszentren

Die allgemeinen Leistungsbedingungen der Deutschen Bahn AG, DB Cargo sind zu beachten. Das Schienennetz reicht vom Polarkreis bis zur Türkei (ggf. bis Baghdad), von Portugal bis Russland und bietet für alle Güter entsprechende Lösungen. Dabei unterscheiden sich die Wagen nach der Zahl der Radsätze, nach starren und gelenkigen (mit Drehgestell-Radsätzen) Wagen, offenen, gedeckten, Flach-, Sonder- und Schüttwagen, mit Planenverdeck oder Teleskophauben. Beispiele sind:

  • Güterwagen, die mit Gabelstaplern für Box- und Flachpaletten befahrbar sind

  • Container-Wagen für einen rationellen Umschlag von und auf LKW

  • Tiefladewagen, z. B. für Großtransformatoren und Raupen-Bagger

  • Güterwagen, deren Dach für Kranentladungen geöffnet werden kann

  • Spezialwagen für andere Zwecke

Hat ein Bauleiter die Ankunft bzw. den Verbleib von Bahnlieferungen zu prüfen, helfen ihm die Güterwagen-Kennzeichen.

Siehe hierzu Anlage 15 „Internationale Güterwagen-Kennzeichen“

1.4.3.7 Schiff

Für Schifftransporte werden vorwiegend seetüchtige Container eingesetzt, weil diese die Lieferungen vor Meerwasser, Beschädigungen und Verlusten weitgehend schützen.

Sind die Anlagen nicht in Containern transportierbar, sind eine seetüchtige Verpackung und eine sichere Befestigung an Bord unerlässlich und unbedingt zu kontrollieren. Der Transport zum und vom jeweiligen Hafen bedarf einer straffen Kontrolle. Zu beachten ist, dass Schwerlasten wie Großtransformatoren, Maschinen und Anlagen oft Spezialschiffe und Spezial-Be- und Entlade-Vorrichtungen erfordern. Bei Anwendung der Incoterms ist die Abwicklung einschließlich der Kontrolle der Lieferdokumente vereinfacht und eindeutig.Siehe hierzu Anlage 14 „Incoterms“

1.4.3.8 Flugzeug

Das Flugzeug kommt vor allem für die schnelle Anlieferung von Ersatzteilen und von Lebensmitteln in das Land und eine ggf. schnelle Ein- und Ausreise in Betracht.

Ist das Unternehmen ein „Bekannter Versender“ und verfügt es über dafür geschultes Personal, vereinfacht sich die Abfertigung. Für das Ausland sind völlig andere Bedingungen bei der Abfertigung am Flughafen zu erwarten. Informationen sind zusätzlich vom Luftfahrtbundesamt erhältlich. Auch hier sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie die zugelassenen Gewichte und Inhalte der begleitenden Gepäckstücke vorher zu ermitteln und zu beachten.

1.4.4 Unterkünfte

Bauleiter sind entweder in der Nähe der Baustelle oder im Umfeld des Bauherrn untergebracht, während das Team meistens Unterkünfte in der Nähe der Baustelle erhält. Häufig werden Container dafür eingesetzt. In feucht-warmem Klima sollten leichte Bauten, in trocken-heißem Klima Bauten mit dicken, isolierenden, wärme (Nachtkälte)speichernden Wänden eingesetzt werden. Stets sind dann elektrisch betriebene Klimaanlagen notwendig.

In einer vorbereitenden Kontrolle sollte auf folgendes geachtet werden:

  • Dichtheit des Gebäudes, Gaze-Fenster, Moskitonetze, keine Tapeten, Fenster-Netze

  • gestelzte Montage bzw. Sockel zur Abwendung von Schädlingen

  • Einbauschränke statt aufgestellte Möbel mit fehlender Sicht auf die Rückseite

  • Metallbettgestelle, unbenutzte Matratzen, eigene Bettwäsche

  • Stromanschluss und selektive Sicherung in der Wohnung

  • geschlossene Be- und Entwässerung

  • Dusche und WC, bzw. geschlossene arabische Sitztoilette

  • Möglichkeit der Kühlung von Lebensmitteln

  • Kücheneinrichtung und Möglichkeit der Wäschereinigung/Kochstufe

  • Klimaanlage mit Vorsicht zu nutzen wegen Erkältungsgefahr bei fehlender Regelbarkeit

  • Lüftungsmöglichkeit, möglichst quer belüftbar, leise Langsamläufer wählen

  • Sicherheitseinrichtung, Einzäunung, Bewegungsmelder, Signalgeber

  • Kapazität

Außerdem sollte die Anmietung fester Gebäude oder Hotelunterkünfte bei den Vertrags- Verhandlungen Gegenstand werden.

1.4.5 Versorgung

Vor dem Einsatz sind im Rahmen der Verhandlungen der Bedarf und auch die Versorgung der Baustelle mit folgenden Punkten zu klären:

  • Lebensmittel, Trinkwasser

  • Treibstoff, Maschinenöl, Schweißmaterial, Hilfsmaterial

  • Post- und Paketdienst, zu nutzende Kommunikation

  • Reinigungsmittel, Hygieneartikel

  • ärztliche Versorgung, Medizin und Unfallbehandlung

Die Prüfung der Versorgung vor Ort erfasst:

  • Lage und Anschlusspunkte der Versorgungstrassen, notwendige Umverlegung

  • Elektroenergieversorgung in erforderlicher Spannung, Frequenz und Leistung, Entfernung, Erd- oder Freileitungen, Spannungs-Stabilität, Preiskonditionen, Straßenbeleuchtung

  • Wärme- und Gasversorgung, Kühlbedarf, Frei- oder Erdleitungen

  • Trink- und Gebrauchswasserversorgung, Qualität, Druck, Abgabemenge, Leitungen, Eigenversorgung durch Brunnen, Tanks und Reinigung

  • Feuerwehrforderungen, Brandschutz, Löscheinrichtungen

  • Vorhandene Kommunikations-Möglichkeiten, Telefon, Fax, Internet/DSL, Fernmeldeleitungen, Anschlussbedingungen, Mobilfunknetze

  • Medizinische Versorgung, u. a. bei Unfällen, Notarzt, Krankenhaus

  • Versorgung mit Nahrungsmitteln, Baumaterial, Gasen, Treibstoffen, Hilfsstoffen

  • Baustellen- Unterkünfte, sonstige Dienstleistungen

  • Sonstiger Bestand an zu beachtenden Leitungen (u. a. Erdöl, Erdgas, Wasser)

  • Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien

– Wind

– Fotovoltaik

– Solarwärme/-kälte

– Wärmepumpe

– Brennstoffzelle

– Kombinationen

Diese Fragen sollten vom zukünftigen Bauleiter vor Ort vor Unterzeichnung des Vertrages sorgfältig geprüft werden, weil die notwendig werdende eigene Realisierung unerwartete hohe Mehrkosten verursachen kann.

Für die persönliche Versorgung hat sich für besondere Anlässe die Mitnahme tiefgefrorener Fleischwaren, Wurst und auch Schwarzbrot bewährt, was es in einigen Ländern nicht oder nicht in ausreichender Hygiene zu kaufen gibt.

1.4.6 Gelände

Die zukünftigen Arbeiten werden durch folgende Geländebedingungen beeinflusst:

  • Ebene Flächen erlauben eine einfache Organisation und Lagerung

  • Bei hügeligem Gelände ist eine konzentrierte Baustelleneinrichtung kaum möglich. Dann sind eine größere Fläche und Erdarbeiten notwendig, um die Aufstellung von Containern, Lagergebäuden, Tanks und Baumaschinen zu ermöglichen.

  • Hat eine Bodenuntersuchung eine geringe Belastbarkeit des Baugrundes ergeben, sind für Transporte und die Lagerung schwerer Bauteile umfangreiche Befestigungen der Flächen mit teilweise notwendigem Bodenaustausch notwendig

  • Befindet sich ein Fluss in der Nähe oder ist eine andere Form einer Überschwemmung der Fläche zu befürchten, dann sind eine sorgfältige Prüfung einer Ausweichlösung anzuraten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

  • Sind Sanddünen in der Nähe festgestellt worden, sind Bewegungsrichtung, Befestigung, Errichtung von Wänden oder Wechsel der Fläche zu prüfen

  • Liegt kein Bodengutachten vor, sind vor Vertragsabschluss eigene Prüfungen notwendig, um später nicht vereinbarte notwendige Zusatzleistungen zur Abwendung einer Dekontamination oder zusätzlicher Fundamentstabilisierung oder eines Grundbruches zu verhindern.

  • Vom Bauherrn ist vorher zu bestätigen, dass die Fläche frei von Munition, unterirdischen Kanälen, Leitungen, Kabeln, archäologischen Funden und Kontamination ist. Werden diese bei den Bauarbeiten gefunden, sind Verzögerungen nicht abzuwenden.

Soll ein Baugrundgutachten angefertigt werden, sollte es enthalten:

  • Amtliche aktuelle und historische Lagepläne, Vorhaben-Übersichtsplan

  • Geologische Übersichtskarte des Territoriums, Nutzung in der Vergangenheit (Kriegsfolgen, Minengefahr, Ölverschmutzung, historische Bauten, Deponien u. ä. )

  • Übersicht der Prüfpunkte und -Verfahren, Lage der Prüfpunkte, Methode der Bodenprobe

  • Boden-Prüfergebnisse:

  • Schichtenprofile, Kornanalysen; Lehm, Ton, Fliesssand

    • Bodenmechanische Eigenschaften: Kennwerte, Boden-Klassen, Boden-Arten, Klassifizierung, Proctor – Dichte, Grundbruch-Gefahr,

    • Kontamination, Fremdkörper, Munition, Altlasten aus Krieg oder Spezialnutzung durch chemische Lager, Kraftstofftanks o. ä.

    • Grund- und Schichtenwasser-Eigenschaften und – Verhältnisse, Wasserhaltung

  • Je nach Ergebnis der Bodenuntersuchung ergeben sich gründungstechnische Folgerungen :

  • Werte, Verfahren, Alternativen, Bodenverbesserung durch Verdichtung, Pfahlart und statischer Bemessung

  • Folgerungen für den Baukörper, höhere Betongüte, Schutz der Nachbarbebauung

  • Verwendung des Aushubs, Sonstige Schlussfolgerungen, Hinweise, Empfehlungen

  • Notwendig ist ein eindeutiges Gutachten ohne Haftungsausschluss und der Einsatz anerkannter Prüfstellen und Labors sowie Prüfstatiker

  • Bestehen Gefahren für Nachbargebäude, wenn Kellersohle tiefer als Oberkante Nachbar-Keller- Fundament ist, sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig

  • Folgen für Grundwasser durch verschmutztes Oberwasser

  • Tragfähigkeit (Verdichtbarkeit )

  • Setzungsverhalten (Gefüge )

  • Frostbeständigkeit (Wassergehalt)

Genauer untersucht werden sollte bei wichtigen Vorhaben:

1.4.6.1 Kontamination

Besteht die Befürchtung, dass sich im Boden giftige Stoffe befinden, die sich bei einer entsprechenden vorherigen Nutzung nicht ausschließen lassen, wird eine Untersuchung im Erdstofflabor notwendig, um negative Folgewirkungen vielfältiger Art zu verhindern. In diesem Fall wird eine Deklarierung bzw. Einstufung der Erdstoffe notwendig. Für die Aufnahme, den Transport, die Entsorgung und Deponierung sind auch im Ausland nur wenige, territorial bestimmte Firmen geeignet und dafür zugelassen. Notwendig sind die Beantragung des Transportes und der lückenlose Nachweis der Entsorgung mit Hilfe der auszufertigenden und zu bestätigenden Dokumente bis zur zugelassenen Deponie. Ohne den Nachweis sollte kein überwachungspflichtiger Abfall oder Erdstoff entsorgt werden.

1.4.6.2 Profil

Bei der Bewertung des vorhandenen Profiles stellen sich folgende Fragen:

  • Liegen für die Standfestigkeit des Bodens und der Nachbarbauwerke ausreichende Angaben vor oder wird ein Gutachten erforderlich?

  • Sind die Gründungsebenen der Nachbarbauwerke zu beachten? Wird die Baugrubensohle tiefer als die Oberkante der Kellersohle des Nachbarn?

  • Werden die Angaben des Baugrundgutachtens bei dem Aushub bestätigt oder werden eigene Setzungs- oder Grundbruchberechnungen notwendig?

1.4.6.3 Wasser

  • Entspricht der angetroffene Grundwasserstand dem Baugrundgutachten?

  • Sind für den Fall einer Grundwasserhaltung Absetzbecken notwendig?

  • Besteht die Gefahr einer Kontamination oder einer aggressive Wirkung des Grund- oder Schichtenwassers auf Beton und andere Baustoffe?

1.4.6.4 Ablauf-Kontrolle

  • Wurde der vorgefundene geologische Zustand vor Baubeginn dokumentiert?

  • Wurde ein ausreichender Zeitraum für die Vorbereitung einer ggf. notwendigen Bodenverbesserung vorgesehen ?

  • Wurden rechtzeitig geeignete Baumaschinen für den Erdbau bereitgestellt?

1.4.6.5 Verbau

  • Wird der Verbau nicht durch Erschütterungen durch Straßenverkehr oder Baugeräte beschädigt?

  • Werden die für die Bodenart zulässigen Böschungsneigungen eingehalten?

  • Wird gewährleistet, dass die Baugrubensohle vor dem Verbau nicht gestört ist?

1.4.6.6 Bodenart

  • War die Zahl der Probebohrungen ausreichend für die Zustandsbeschreibung?

  • Wurden die Eigenschaften des bindigen Bodens gemessen und welche Forderungen an den Erdbau leiten sich daraus ab?

1.4.6.7 Bodenverbesserung

Ergibt das Baugrundgutachten, dass der Untergrund für die Bauwerke nicht die genügende Festigkeit besitzen, sind Maßnahmen zur Verbesserung des Bodens notwendig. Der Bauleiter sollte vorher eigene Proben entnehmen, wenn er an den Angaben des ausländischen Gutachters Zweifel hegt und seine Bedenken schriftlich äußern, um jede Haftung auszuschließen.

Zu beachten sind besonders folgende Böden aus Torf, Schluff, Feinsand, Mergel, Schutt, Schlacke und Aufschüttungen..

Mögliche Maßnahmen können sein:

  • Bodenverbesserungstechniken wie Rüttelverdichtungen

  • Stampf- und Ramm-Pfahlsysteme

  • Bodenaustausch

  • Drainagen

Alle o. g. Nachweise sind für die Standfestigkeit von Gebäuden, die Beweissicherung bei sich ergebenden Mängeln und zu Abnahmen besonders im Ausland dringend nötig.

1.4.7 Kultur

Ein Bauleiter sollte sich um eine interkulturelle Handlungskompetenz bemühen, die dadurch charakterisiert ist, dass er

  • erkennt, dass das Verständnis des eigenen und des fremden kulturell bedingten Verhaltens, Empfindens und Bewertens eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten im Ausland ist.

  • bereit ist, sich ausreichende Kenntnisse der eigenen im Vergleich zur fremden Kultur anzueignen und sein Handeln danach gegenüber den fremden Personen sowie bei der Bewertung deren Reaktionen bei der Arbeit berücksichtigt bzw. wertet und nutzt.

  • bei der Kommunikation das abweichende Hintergrundwissen, die unterschiedliche Denk-, Erfahrungs- und Erwartungshaltung, die andere Biografie und die soziale Situation berücksichtigt.

  • verstärkt auf die nonverbale Kommunikation und erst dann auf das gesprochene Wort achtet, dabei berücksichtigt, dass in vielen Kulturen stets positive soziale Rückäußerungen Standard, Wut oder Ärger Tabu sind.

  • besonders im asiatischen Raum das Lächeln und die Verständnisbestätigung nicht zu ernst nimmt, weil es sich dort nicht gehört, einer höher gestellten Person zu widersprechen oder diese zu ärgern, schließlich hat dort jeder seinen vorbestimmten Platz, was auch bei der Sitzordnung bei Veranstaltungen zu beachten ist.

  • im Gegensatz zu der deutschen Trennung von Arbeits- und Privatleben in einigen Kulturen auf die persönlichen Kontakte Wert legt und diese pflegt, da es ansonsten passieren kann, dass er seine Aufgabe als Bauleiter nicht erfüllen kann und isoliert wird.

  • eine Vertrauensbasis aufbaut, den Nationalstolz oder die ggf. vorhandene Abneigung gegenüber Deutschen als Kriegsfolge erkennt und beachtet und die daraus resultierenden Weigerungshaltungen nicht persönlich nimmt.

Das Umfeld wird maßgeblich von der allgemeinen Kultur des Umgangs zwischen den Beteiligten bestimmt. Dazu gehören:

  • gesellschaftliche und politische Strukturen, die historisch gewachsen sind und das gesellschaftliche Leben bestimmen

  • Verhandlungskulturen der beteiligten Landes-Behörden einschließlich Korruption, nationalistische Tendenzen, ablehnende Haltungen gegenüber ausgewählten Personen und überzogene Forderungen

  • religiös beeinflusste Verhaltensweisen gegenüber Christen, Atheisten oder gegenüber anderen Religionen, gegenüber Frauen und sozialen Schichten, Nationen mit religiös abgeleiteten Anforderungen an die Gewährleistung der Sicherheit für Personen und Sachen

  • soziale Verhältnisse der Bewohner des Baubereiches, historisch gewachsene Strukturen, Kasten, Stammeseigenarten

  • sich ändernde Kommunikationsbedingungen. In der Gegenwart sind die Völker infolge der vielfältigen Verkehrsmittel, offener Grenzen und des Internets mit den Programmen facebook, twitter u. a. sehr eng verbunden, ein Kontakt zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen erleichtert. Dabei sollte beachtet werden, dass sich dadurch auch die Umgangsformen ändern können.

  • Angebote kultureller Einrichtungen für Musik, Schauspiel u. ä.

  • Einrichtungen für Wissenschaften, Forschungen und Lehren

Die Erfahrungen zeigen, dass Personen, die das erste Mal im Ausland arbeiten, einen typischen Kulturschock “ erleben können, der sich in 4 Etappen zeigt

  1. 1.

    Man ist neugierig, erstaunt und stellt laufend neue Dinge fest. Negative Tatsachen werden durch Neuigkeiten und Euphorie überdeckt. Die Dauer beträgt durchschnittlich 3 bis 4 Wochen, wenn nicht vorher bereits außergewöhnliche Erlebnisse schockieren.

  2. 2.

    Man versteht plötzlich die Welt nicht mehr, alles stört, Schmutz, Verhalten, religiöse und kulturelle Gewohnheiten erscheinen ungewöhnlich, unvollkommen, ärgerlich. Man fühlt sich einsam, unverstanden, unsicher, gefährdet und fremd. Zweifel über das Erreichen seiner Ziele kommen auf. Es kostet sehr viel Kraft, Verständnis und Mut, um seinen Job gut zu machen. Hier hilft das Verständnis für die andere Kultur, Selbstwertgefühl und Konzentration auf die Arbeit.

    Besonders die Gegensätze von Luxus und Wasservergeudung gegenüber enormer, kaum ertragbarer Armut in reichen Ländern sind schwer zu ertragen.

  3. 3.

    Der Übergang zur Anpassungsphase ist gleitend. Sie beginnt damit, dass man hinter den Feststellungen die Hintergründe, die historisch bedingten Entwicklungen versteht, erste Freunde der neuen Kultur findet und mit ihnen auf angepasste Art erfolgreich zu arbeiten beginnt. Ohne auf sein Selbstwertgefühl zu verzichten gewöhnt man sich an die neuen Verhältnisse. Schließlich passen sich auch die Einheimischen etwas an die deutschen Gewohnheiten im Umgang auf der Baustelle bei Genauigkeit, Pünktlichkeit und Sorgfalt an, während der Bauleiter die religiösen Riten und Sitten beachtet, den Einladungen in ungewohnte Verhältnisse folgt.

  4. 4.

    Die Rückkehrphase ist begleitet von der Befürchtung, mit dem Rückumzug mit der Familie in ein „Loch“ zu fallen, von der Freude auf Rückkehr zur Familie und zu Freunden, von der Unsicherheit für die zukünftige Entwicklung. In der Heimat angekommen, ist nach einem längeren Auslandsaufenthalt die Wiedereingewöhnung in die andere Lebensweise oft nicht einfach zu bewältigen. Auch hier hilft die neue Aufgabe, sich schnell daran zu gewöhnen.

Im Kulturkontakt werden besonders folgende Formen unterschieden:

  • Integration : Kulturelle Identität wird beibehalten, die fremde Sprache wird erlernt, die Werte, Gesetze, Normen des Landes werden geachtet, was zur aktiven Teilnahme am Leben und der Arbeit führt

  • Assimilation : Die Fremden sollen und müssen so schnell wie möglich ihre herkömmlichen Verhaltensgewohnheiten und die kulturelle Identität ablegen.

  • Separation : Die Fremden werden von den Einheimischen isoliert untergebracht und nur zur Arbeit in Kontakt mit den anderen gebracht. Die Fremden behalten die kulturelle Identität.

Oft wird ein Bauleiter auch mit „Feng Shui“ (Wind und Wasser) konfrontiert. Dabei geht es um den nach einer alten chinesischen Lehre regelgerechten Einsatz von Formen, Farben, Materialien, Licht und die richtigen Strukturen und Anordnungen, damit die Lebensenergie Qi ungehindert fließen kann.. Es soll ein Ausgleich von Körper, Geist und Seele erreicht werden, was dazu führt, dass sich die Menschen in Büros und Wohnungen harmonisch, beschützt, wach und wohl fühlen, was außerdem damit das Immunsystem stärken soll.

Ein inzwischen weltweit bekanntes Symbol ist „Yin und Yang“. Es basiert auf der chinesischen daoistischen Philosophie und charakterisieren die Welt als eine natürliche Ordnung, die auf Ausgeglichenheit und Harmonie zwischen sich gegenseitig beeinflussenden Kräften beruht. Dabei verkörpert das dunkle„Yin“ das weibliche Element, Weichheit, Dunkelheit, Erde und Kälte, während das helle „Yang“ Härte, Licht, Wärme, Himmel und männliches Element charakterisiert. Innerhalb der beiden Elemente existieren jeweils als kleine Kreise Keime der gegensätzlichen Elemente.

1.4.7.1 Allgemeine Verhaltensweisen im Ausland

Unabhängig von spezifischen religiös definierten Forderungen gilt allgemein:

  • Gesprächspartner sollten freundlich aber zurückhaltend begrüßt werden

  • Durch das Verhalten, Gesten, Lächeln, sich Zeit nehmen für Gespräche, ruhig zuzuhören, positive Bewertung des Lebens sollte eine Wertschätzung des Gastlandes und des Partners erfolgen und Vertrauen aufgebaut werden

  • Andersgläubigen ist im Umgang mit Respekt zu begegnen, ohne sich zu religiösen Themen kritisch, missionierend oder abwertend zu äußern und ohne die eigene kulturelle Identität zu leugnen

  • Fremde Frauen sollte man bei der Begrüßung nicht aktiv die Hand reichen, bei einigen Religionen ist das nicht erlaubt. Es ist eine ausreichende Distanz zu wahren.

  • Die Kleidung ist bei Besuchen den Landessitten anzupassen, um auf die Gefühle der Einheimischen Rücksicht zu nehmen.

  • Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit ist oft nicht gewünscht.

  • Vor dem Fotografieren sollte die Erlaubnis eingeholt werden, denn es könnte auch als Straftat ausgelegt und polizeilich geahndet werden. Das gilt besonders in der Nähe von Flughäfen, Kultstätten und militärischen Einrichtungen.

  • In religiösen Kultstätten sind die besonderen Reinheits- und Kleidungsgebote zu beachten. Kultische Gegenstände oder Handlungen sollten nicht belächelt oder ausgelacht werden.

  • Bei Einladungen in das Baubüro o. Ä. sind auf die Speise- und Trinkgebote zu achten.

  • Auch wenn sich ein Bauleiter nicht aktiv an Gesprächen über Religionen und Kulturen beteiligen sollte, sind zum Verständnis der Partner sicher einige ausgewählte Informationen hilfreich. Nachfolgend daher eine kurze Darstellung wesentlicher Punkte politische Staatsformen und Religionen erfolgen.

Siehe hierzu: Thomas, Alexander (2013) Wie Fremdes vertraut erden kann, Gabler Verlag

1.4.7.2 Politische Strukturen

Der Bauleiter sollte sich vorher über die politischen Strukturen im Lande informieren und diese bei seinen späteren Handlungen beachten, ohne Partei zu ergreifen.

  • Mehrparteien-Demokratien: Nach Wahlen können sich grundlegende Veränderungen ergeben. Ein Wechsel der führenden Partei führt in den meisten Fällen zu einer Auswechselung der Führungspositionen im Beamtenapparat der Bau- und der Wirtschaftsorgane. Während des Aufenthalts im Ausland sollte die politische Entwicklung verfolgt werden, ohne sich an Streitgesprächen zwischen den verschiedenen Parteien zu beteiligen.

  • Einparteien-Demokratien: Bei großer absoluter Mehrheit kann Verfassung, Regime und auch die Präsidentenrolle verändert werden, was einer Diktatur nahe kommt. Da ist kaum mit wesentlichen Veränderungen bei den Verantwortlichen zu rechnen. Allerdings sind die entstandenen stabilen Strukturen in allen Ebenen und deren Ideologie zu beachten.

  • Religiös orientierte Strukturen üben ihre Macht über die Organe der Religionsgemeinschaften, Parteien und über verschiedene andere Strukturen in den Machtorganen aus, die es zu beachten gilt, auch wenn die Verbindungen nicht immer offen erkennbar sind.

  • Königreiche spielen nur in wenigen Ländern eine vom Bauleiter zu beachtende Rolle, besonders aber in Saudi-Arabien mit ihrem vielfältigen Einfluss auf die Strukturen anderer sunnitische Glaubensgemeinschaften anderer Länder.

  • Militärmächte spielen meist nur zeitweilig eine unberechenbare Rolle bei der Abwicklung von Bauvorhaben, sorgfältig zu beachten ist die dann fehlende zivile Gerichtsbarkeit und die schwer definierbaren Rechtspraktik der Militärgerichte.

Im Rahmen der Urbanisierung, des Entstehens großer Städte und der Entvölkerung der landwirtschaftlichen Gebiete entstehen riesige Slums, zerbrechen Familien- und Stammes-Gemeinschaften überall in der Welt, besonders aber in Afrika und Südamerika. Bauleiter sollten den Besuch von Slums oder ethnischer Gruppen, die sich im Konflikt mit anderen ethnischen Gruppen befinden, vermeiden, um nicht zum Gegner eines Stammes zu werden.

Russische, griechische Schriftzeichen und arabische Zahlen helfen in schwierigen Situationen, wenn es u. U. gilt, Haus- und Autonummern, Zeit- und km-Angaben zu lesen.

Siehe hierzu Anlage 17 „Buchstabierformen, Schriften“ und Anlage 19 „Grußformen“

1.4.8 Religionen

Der Glauben bestimmt das Verhalten, Denken und die Gefühle der Menschen. Er kann auf der Grundlage einer Religion , einer Philosophie, einer eigenen Lebenserfahrung oder auch einer politisch orientierten Ideologie beruhen. Im Vordergrund stehen die Religionen, deren jeweilige Anhänger in der Regel davon überzeugt sind, dass ihre Religion die einzig richtige Religion ist und sie der einzig richtigen Ideologie folgen. Diese Auffassung vertreten oft auch Atheisten.

Auch wenn sich ein Bauleiter tolerant zeigen sollte und sich bei Gesprächen über Religionen und Kulturen zurückhalten sollte, sind zum Verständnis der Geschäfts-Partner sicher einige ausgewählte Informationen hilfreich. Es soll hier aber nur eine kurze Darstellung wesentlicher Punkte der weit verbreiteten Glaubensrichtungen erfolgen:

1.4.8.1 Christentum (2,1 Mrd. Gläubige)

Das Christentum basiert auf dem alten Testament mit den Büchern Moses, Psalmen, 10 Geboten und dem neuen Testament mit den Briefen und Erklärungen der Apostel, der Dreifaltigkeit und der Rolle von Jesus Christus. Jesus, Sohn des Zimmermanns Josef und der Mutter Maria, war jüdischer Rabbi und Wanderprediger. Nach seinem Tod verbreitete sich sein Ruf als von Gott „Gesalbter“ (hebr. Messias, griech. Christus). In der Zeit Karls des Großen und des Absolutismus wurde die angewendete Rechtsordnung durch die Kirchenvertreter definiert. Die Säkularisierung begann in der Epoche der Aufklärung. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen entwickelt, deren Hauptformen sind:

  • Griechisch- und Russisch-orthodoxe (katholische) Kirche: Sie erfasste bis zum 9. Jahrhundert alle christlichen Kirchengemeinden der Welt mit den Bischöfen. Die oberste Behörde war die Synode, die aber keine Machtansprüche stellte. Diese veränderte die Grundauffassungen nicht. Der Sitz war Konstantinopel. Sie ist in Osteuropa die dominierende Kirche als russisch-orthodoxe, serbisch-orthodoxe, syrisch-orthodoxe, rumänisch-orthodoxe oder griechisch-orthodoxe Kirche.

  • Römisch-katholische Kirche: Im 9. Jahrhundert begann der Bischof von Rom sich zum unfehlbaren obersten Herrscher der Kirche und zum direkten Nachfolger des Apostels Petrus zu erklären. Außerdem verkündete er u. a. die unbefleckte Empfängnis der Maria als neues Dogma. Sie verbietet die Verhütung. Eine UNO-Resolution erklärte 2004 das Menschenrecht auf Familienplanung. Die Trennung der Kirchen (Schisma) erfolgte endgültig mit den gegenseitigen Bannflüchen im Jahre 1054. Sie dominiert jetzt als christliche Kirche weltweit, neben Europa, Teilen Afrikas in Südamerika.

  • Evangelische Kirche (auch Protestantische Kirche): Sie resultiert aus der Bibelübersetzung von dem Augustinermönch Martin Luther (1483–1546). Der Beginn wird mit der Kritik am Ablasshandel und dem Wurf der 95 Thesen an den Dom von Wittenberg 1515 datiert. Eine besondere Form ist die evangelisch-methodistische Kirche, bei der alle am Abendmahl teilnehmen können.

  • Sonstige christliche Gemeinden sind u. a. die Neuapostolische Kirche in Nordamerika, die Kopten und die ägyptisch-orthodoxe Kirche in Ägypten, die assyrische Kirche des Ostens, die Jesiden und die armenisch-apostolische Kirche.

Daneben bildeten sich andere Formen des christlichen Glaubens bzw. Sekten wie Baptisten, Zeugen Jehovas (Bibelforscher, verkünden Jehovas Königreich), 7-Tage-Adventisten (ungeteilter Gehorsam und Glauben), Boston Church, Scientology.

In Südkorea entstand durch den San Myung Mun (Moon) eine Sekte„Vereinigungskirche“, eine Erlösungs- und Offenbarungsbewegung mit dem Ziel der Errichtung eines himmlischen Königsreiches, von Koreas heiliger Elite der Mun-Familie geführt. Dabei erklärt er sich als von Gott berufenes Instrument. Die stark missionarische Tätigkeit erstreckt sich inzwischen von ihrem seit 1971 bestehenden Sitz in den USA auch auf Europa. Wie die Mun-Sekte besitzen die meisten Sekten Firmen und verfügen über hohe Vermögen.

Der Anteil der Christen an der Bevölkerung arabischer Länder reicht von Irak 16, VAE 12,6, Ägypten 10,5 %, Iran 0,35, bis zur Türkei mit 0,2 %.

1.4.8.2 Islam (1,5 Mrd. Gläubige)

Islam bedeutet Hinwendung zu Gott (Allah). In den Jahren 610 bis 632 n. Chr. soll dem von Allah nach Abraham und Jesus letzten Gesandten Mohammed die Schriften Sunna mit den Hadithen und den Koran mit seinen Suren offenbart worden sein. Mohammed wurde vermutlich. am 20.4.570 n. Chr. in Mekka geboren, was als Maulud-Fest von der islamischen Welt gefeiert wird. Der Koran fand durch den Adoptivsohn Mohammeds 653 die heute übliche Fassung und gilt für alle Muslime (nicht als Mohamedaner bezeichnen!). Er enthält die 5 Pflichten (Säulen)der Muslime:

  • das Glaubensbekenntnis zu Allah (Schahada);

  • 5 Gebete am Tag (Salat), Gebetsort, − Richtung, − Ruf (Al-la-bu-akbar/Allah ist am größten); Ein Gebetsrufer (Muezzin) ruft von der Moschee zum Gebet

  • Almosensteuer (Zakat), daneben gibt es freiwillige Spenden (Sadaqa)

  • jährliches Fasten (Saum) 30 Tage im Ramadan,

  • Pilgerfahrt nach Mekka (Haddsch), nach Rückkehr wird er Hadschi genannt, die erste Auswanderung Mohammeds aus Mekka im Jahr 622 ist der Beginn der islamischen Zeitrechnung, Mohammed darf nur ohne Gesicht, Allah gar nicht gezeichnet werden.

Ausgewählte Suren beinhalten auszugsweise:

  • Christen und Juden werden als Volk der Schrift bezeichnet, das Evangelium und die Thora sei aber erst nach Abraham geschaffen worden (Sure3:65)

  • Die Männer aber stehen über den Frauen, weil Allah einem Teil einen Vorzug vor dem anderen gegeben hat (Sure4:34)

  • Heiratet Frauen, die euch gefallen, zwei oder drei oder vier (Sure4:3)

Durch islamische Rechtsschulen wurde die Scharia geschaffen, die Basis für die Gesetze im Islam, besonders in Saudi-Arabien, Iran, Sudan, Jemen, Indonesien, Mauretanien ist.

Danach können u. a. Frauen gesteinigt und Dieben die Hand abgehackt werden. Ob eine Tat gegen den Koran verstößt, erklären muslimische Gelehrte in einer „Fatwa“. Dabei können Personen, die andere Meinungen vertreten haben, leicht von diesen verurteilt werden. Die Urteile, auch Todesurteile, treffen besonders Atheisten (Ungläubige, Gottlose, Heiden) oder Angehörige anderer Religionen.

Besondere Verhaltensregeln, die in den islamischen Ländern unterschiedlich intensiv praktiziert werden, aber dort vom Bauleiter zu beachten sind:

  • Moscheen dürfen nur barfuß/mit Socken und mit gereinigten Händen, Füßen und Armen (Wudu)betreten werden, vor dem Betreten einer Wohnung sind die Schuhe auszuziehen.

  • Zum Gebet muss der Körper stets rein (halal) sein. Der Intimbereich ist nur mit der linken Hand zu waschen. Menschliche Ausscheidungen und Blut sind unrein (haram).

  • Alkohol einschließlich Wein, Bier und gefüllte Pralinen sind verboten zu essen.

  • Eine Muslimin hat nur Hand und Gesicht zu zeigen. (Kopftuch bis Ganzkörperschleier/ Burka) Muslime haben keine Kleidung zu tragen, die zeigt, was Fremde nicht sehen sollen, keine figurbetonte Kleidung

  • Männer und Frauen, die nicht miteinander verheiratet sind, dürfen sich nicht berühren, nicht nebeneinander sitzen und sich nur in Anwesenheit eines Dritten begegnen.

  • Junge Muslime sind verpflichtet, für ihre muslimischen Eltern zu sorgen

  • Lädt der Bauleiter ein, ist auf o. g. Ess- und Sitzregeln zu achten und zu vereinbarende Pausen für das Gebet der Muslime einzuplanen

Innerhalb des Islam gibt es zwei Grundrichtungen:

  • Sunniten (85 % der Islam-Gläubigen)

    Oberhaupt ist nach der Überlieferung der Kalif, das Kalifat ist ein zentrales politisch-religiöses Regime.

    Hauptländer sind Saudi-Arabien (streng orthodoxe Sunniten/Wahhabiten), Türkei, Jordanien, Indonesien, Nord/West-Irak, Pakistan, Kasachstan, Syrien, Nordafrika

  • Schiieten (12 % der Islam-Gläubigen)

    Sie beziehen sich auf den Schwiegersohn Ali von Mohammed und die Schlacht bei Kerbala. Ihr Oberhaupt ist der Imam, Hauptländer sind Iran und Süd/Westirak.

  • Sonstige

    Daneben existieren andere Gemeinden wie

    • die Aleviten in der Türkei und im Nordirak, sehr tolerant gegenüber anderen Religionen, Ziel ist, ein guter Mensch zu sein

    • die Charidschiten (Kharidiiten) in Oman, Lybien, Tunesien, Algerien, Sansibar/Tansania

    • die Drusen im Libanon, Al-Hakim als letzte göttliche Inkarnation

    • die Ahmadiyya

    • Salafisten, zur intensiven Auslegung des Koran gegen andere neigend

    • die Sufis, eine mystische Ausrichtung (Sufismus)

    • die Derwische, asketisch lebende Islam-Gläubige mit Armutsgelübde, Drehtänzer

1.4.8.3 Hinduismus (900 Mio. Gläubige)

Dieser Glauben ist der Oberbegriff für verschiedene Glaubensformen, charakterisiert durch das Verehren von Pflanzen, Tieren, Menschen und einer Muttergottheit, oft vielköpfig, vielarmig und begleitet von anderen Göttern, einem Weltenkreislauf ohne Anfang und Ende, sowie der Wiedergeburt. Jeder Mensch besitzt ein Karma (Pali „Wirken“), die Summe seiner Taten, Energien und Wirkungen. Die Hauptgebiete sind Indien und Sri Lanka.

Verschiedene Glaubensysteme beziehen sich auf unterschiedliche Götter: Vishnu (Bewahrer), Shiva (Zerstörung), Brahman (Schöpfer), Shakti (Urkraft). Gurus (Sanskrit „Lehrer“) beraten und verbreiten den Glauben. Typisch sind die verschiedenen Stirnzeichen, Gebetsketten und Kleidungsfarben sowie die Feuerbestattung.

Der wichtigste religiöse Text ist in 4 Veden (Sanskrit „Wissen“) verfasst.

Obwohl seit 1949 offiziell abgeschafft, wirkt das Kastensystem weiter in der Reihenfolge, in die Menschen geboren werden, die oft noch Heirat, Beruf, Bildung u. a. bestimmen:

  1. 1.

    Brahmanen, Priester, Gurus

  2. 2.

    Krieger, Adlige (Kswhatyas)

  3. 3.

    Kaufleute (Vaishyas), Bauern

  4. 4.

    Dienende, Arbeiterkaste (Dalits), dürfen nicht berührt werden und nicht die Tempel betreten

Seit 1500 n. Chr. entsteht der Sikhismus, gegründet vom Guru Nanan Dev (Nanak), der sich als Schüler Gottes (Sanskrit Sikh) versteht. Damit verbindet er die Anrufung Gottes aus dem Islam mit der Seelenwanderung der Karma-Lehre des Hinduismus. Ein wichtiger Ausspruch ist: Es gibt keine Hindus, keine Muslime, es gibt nur „Geschöpfe Gottes“. Markant sind die besonderen Turbane.

Besondere Verhaltensregeln sind:

  • Mindestens Dienstag und Freitag soll vegetarisch gegessen werden.

  • Vor dem Essen und vor dem Gottesdienst sind die Hände zu waschen

  • Mann und Frau geben sich bei der Begrüßung nicht die Hand, sie kreuzen die Hände vor der Brust

  • Hindus vermeiden „nein“ zu sagen, sie weichen aus, weil „nein“ für sie unhöflich ist.

  • Das Umschreiten eines Schreins erfolgt nur im Uhrzeigersinn.

Weit verbreitet ist die Askese (griech. Übung), ein Verzicht auf materielle Bedürfnisse, Sex, Kommunikation, eine Hinwendung zu Meditation und Yoga.

In Indien haben sich verschiedene neue religiöse Bewegungen gebildet. Dazu gehört die AMPS, die Ananda Marga Pracaraka Samgha, eine sozio-spirituelle Organisation, streng hierarchisch aufgebaut. Inhalt sind spezielle Yoga-Übungen und Meditation aus der Tantra-Lehre des Hinduismus.

1.4.8.4 Konfuzianismus (394 Mio. Gläubige)

Der Konfuzianismus ist die westliche Bezeichnung für die von Konfuzius (chin. K’ung-fu-tzu, 551–479 v. Chr.) geprägte politisch-philosophische Strömung in China. Er wurde in Qufu im Staat Lu (jetzt Provinz Shandong) geboren, wo er auch starb. Er lernte die „sechs Künste“ (Tanz, Musik, Schreiben, Rechnen, Bogenschießen und Wagenlenken), interessierte sich für das Altertum, die überlieferten Riten, Ideale und Gebräuche. Auf seinen Wanderungen unterrichtete er seine Schüler, die ihn als großen Gelehrten achteten. Später verbreiteten diese Schüler (77) seine Lehren, die erst 100 Jahre nach seinem Tod aufgeschrieben wurden. Konfuzius ordnete und kommentierte die „5 Klassiker“ der Vergangenheit, das Buch der „Lieder“, der „Wandlungen“, der „Riten“, der „Urkunden“ und der „Annalen des Staates Lu“ sowie weiterer Klassiker der

Vergangenheit wie das Buch der Lehrgespräche. Die Hauptquelle für die Lehren von Konfuzius findet man in der Textsammlung „Gespräche“ (chin. Lun Yü).

Wesentliche konfuzianische Verhaltensgrundsätze sind:

  • Um die Welt in Ordnung zu bringen, sind gebildete sittliche, vorbildliche Menschen notwendig, die in Harmonie mit der Welt leben, Achtung vor anderen Menschen und eine pragmatische Haltung „mit Maß und Mitte“ haben und „Extreme und Einseitigkeiten“ ablehnen.

  • Der Weg zu einem „Edlen“(vornehmen Charakter)führt über

    • richtiges (höfliches) Verhalten zu anderen Menschen, Tugend und Gerechtigkeit (ren), es befreit von Sorgen

    • Weisheit, sie bewahrt von Zweifeln, deshalb lernen

    • Entschlossenheit, Pflichtergebenheit (yi), sie überwindet die Furcht

    • Erst durch die gesellschaftliche Ordnung eröffnet sich die Freiheit für die Menschen, patriarchalische Ein- und Unterordnung (xiao), dazu gehören besonders edle Beziehungen zwischen

      • Kinder – Eltern

      • Vorgesetzte – Untergebene

      • Ahnenverehrung

      • Achtung der Riten und Sitten

    • „Ein Mensch ohne Glauben, ich weiß nicht, was mit dem zu machen ist. Ein großer Wagen ohne Joch, ein kleiner Wagen ohne Kummet, wie kann man den voranbringen?“

1.4.8.5 Buddhismus (390 Mio. Gläubige)

Als Stifter bzw. Buddha (der „Erwachte“)wird Siddharta Gautama (ca.450-370 v. Chr.)

verehrt. Der Buddhismus ist besonders in Südost-Asien, China, Mongolei und Japan in verschiedenen Glaubensrichtungen verbreitet und enthält Teile des Hinduismus.

Seine 4 edlen Wahrheiten beziehen sich auf seine Perspektive auf die Welt. Dabei versteht er das Leben als Leiden, das durch Festhalten an Begierden entsteht, gefangen durch Wahn, Gier und Hass. Das Leiden kann nur aufgehoben werden, wenn man Ursache und Wirkung erkennt und die Gier durch Meditation und Erkenntnis zerstört wird. Dabei hilft der edle achtfache Pfad aus dem Kreislauf des Leidens, bestehend aus:

  • Rechter Erkenntnis oder Ansicht, die 4 edlen Wahrheiten zu verstehen

  • Rechter Gesinnung und Denken, Güte und Mitgefühl

  • Rechter Rede, nicht lügen, beleidigen, keine unnützen Worte

  • Rechter Tat, nicht stehlen, nicht töten, kein sexuelles Fehlverhalten, keine Drogen

  • Rechtes Leben, keine unmoralische Berufe, keine Lebewesen schädigen

  • Rechtes Handeln und Streben, sich anspruchsvolle, ehrenhafte Ziele setzen

  • Rechte Achtsamkeit und rechtes Überdenken, bewusst und kontrolliert leben, denken

  • Rechte Sammlung, Meditation, Begierden mit Abstand vom Alltag betrachten

Die Hauptrichtungen sind Theravada-(Südost-Asien), Mahayana-(Japan, Zen-Budd.), Vajrayana-Buddhismus (Tibet, Lamaismus).

Für Hochzeiten, Scheidungen und die Feuerbestattung gelten regional unterschiedliche Rituale. Auffällig sind die Mönche in den 2 orange-farbigen Tüchern (in Japan blau). Sie müssen sich ihr Essen morgens erbetteln und vegetarisch leben. Für die Bevölkerung ist es eine Ehre, ihnen Essen zu geben.

Besondere Verhaltensregeln sind:

  • Niemand wird als Buddhist geboren, nur durch „Zufluchtnehmen“. Dabei braucht ein religiöser Mensch nicht aus der bisherigen Religion austreten.

  • Händeschütteln, Berührungen und Umarmungen sind nicht üblich

  • Beine sollen nicht übereinander gelegt, Füße nicht gegen einen Buddha oder Menschen gerichtet werden

  • Buddhastatuen oder Buddhaschriften sollen nie auf den Boden gelegt werden

  • Als Gast sollte er Blumen oder ein anderes Geschenk mitbringen und die Schuhe neben die anderen stellen. Er darf Essen stehen lassen, wenn es zuviel ist.

Infolge der unterschiedlichen buddhistischen Glaubensrichtungen und dem fehlenden Absolutheitsanspruch weichen die zu beachtenden Verhaltensregeln untereinander sehr ab. Rückfragen an die Partner werden in der Regel offen beantwortet.

1.4.8.6 Judentum (14 Mio. Gläubige)

Basis ist die Thora (hebr. „Lehre, Weisung“), bestehend aus fünf Büchern des Moses mit verschiedenen Bestimmungen, einschließlich der 10 Gebote (Dekalog), die vom Christentum übernommen wurden. Im Talmud werden als Hauptwerk der jüdischen ethischen Glaubenslehre die Traditionen aufbewahrt. Stammvater Israels ist Abraham, der auch im Christentum und dem Islam genannt wird. Im „Halacha“ sind die Gebote für die jüdische Lebensführung enthalten.

Für einen streng gläubigen Juden (Chassis) sind folgende Punkte besonders wichtig:

  • Der Sabbat (jidd. Schabbes) ist der Ruhetag von Freitagabend bis Samstagabend, an dem jede Arbeit, jedes Tragen und Fahren verboten ist. Mehrere Feiertage stehen im Zusammenhang mit dem Auszug der Juden aus Ägypten.

  • Gastfreundschaft in der Wohnung und in der Synagoge sind gewünscht

  • Freiwillig ehelose Juden gelten als unvollkommen, weil sie das Gebot, durch Nachkommen den Fortbestand des Glaubens und des Volkes ignorieren. Zur Hochzeit wird die Kettuba, ein Ehevertrag unterschrieben, der die Pflichten des Mannes enthält.

  • Nur das Fleisch von wiederkäuenden Paarhufern ist koscher. Die Tiere sind zu schächten, d. h. unmittelbar auszubluten. Das gemeinsame Zubereiten von Milch und Fleisch ist verboten. Wer orthodoxe Juden einlädt, hat auf die Kaschrut, die Speisegesetze zur Bereitstellung von koscherem Wein, koscheren Lebensmitteln und Wegwerfgeschirr zu achten.

  • Jüdische Männer tragen beim Gebet die Kippa (rundes flaches schwarzes Käppchen) und einen Tallit (weiß-blauen Schal mit 4 Quasten). Jungen werden am 8. Lebenstag beschnitten.

Im Verhalten zur Religion und zu den Frauen unterscheidet sich das orthodoxe (Staatsreligion) von dem konservativem und dem liberalen Judentum. Es gibt keine Priester. Rabbiner sind Religionslehrer.

Zu beachten ist, dass der Begriff Jude die Glaubenszugehörigkeit definiert, nicht die Staatsbürgerschaft, da sind sie in Israel Israeli.

Weitere Einzelheiten zu Religionen unter: www.religion-online.info, www.relinfo.ch

Siehe hierzu Anlage 6 Check „Standort“

1.5 Organisatorische Vorbereitung

1.5.1 Planung der Aufbauorganisation

Bei der Planung der Aufbaustruktur für das Bauvorhaben ist anzustreben:

  • Direkte Zuordnung der Funktion des Bauleiters zum Entscheidungsträger des Unternehmens, verbunden mit der entsprechenden Bevollmächtigung für damit verbundene personelle, technische und wirtschaftliche Aufgaben

  • Organisation der Zusammenarbeit in Rapportform unter Teilnahme der dabei jeweils entscheidungsbefugten Führungskräfte der beteiligten Unternehmen und Institutionen, um kurzfristige Abstimmungen und deren unmittelbare Umsetzung zu ermöglichen

  • Delegierung der Entscheidungsvorbereitung an die unmittelbar an der Umsetzung beteiligten Teams entsprechend der sich gebildeten vertraglich definierten Struktur

  • Einbeziehung des Bauleiters in alle das Bauvorhaben betreffenden Entscheidungen und deren Vorbereitung, beginnend bei der Angebotsbearbeitung und den Vertragsverhandlungen

  • Wahl einer effizienten Gesamtstruktur mit kurzen Entscheidungswegen und hoher Sachkunde innerhalb der technischen, wirtschaftlichen und personellen Struktur

  • Organisation der Kommunikation nach den entstandenen Ebenen, Bauleiter führen eigenständige Bauberatungen mit den Nachauftragnehmern durch.

  • Anpassung an vom Bauherrn praktizierte Strukturen der Verantwortungs- und Aufgabenverteilung

1.5.2 Wirtschaftliche Gestaltung

Für Bauleiter im Ausland kommt der wirtschaftlichen Organisation eine besondere Wichtigkeit zu. Die Schwerpunkte sind:

  • ständiger Kontakt zwischen dem wirtschaftlich kompetenten Vertreter des Unternehmens und dem Bauleiter

  • Auswahl der optimalen Lösungen für Unterkünfte, Versorgung, Einrichtungen, Leistungen, Materiallieferungen u. Ä.

  • Einrichten und Nutzen des Baustellenkontos für die Bezahlung von kurzfristig vor Ort zu beauftragenden Liefer-, Transport- und Arbeitsleistungen

  • Sicherung der zahlungsauslösenden, termin- und inhaltsgerechten Abnahmen durch eindeutige Protokollierung des Anspruchs auf Auszahlung und Kontakte zu Banken des Landes

  • Gewährleistung einer effizienten Nutzung der Devisen und einheimischer Währungen

  • periodische Berichterstattung an das Unternehmen mit Bewertung der jeweiligen wirtschaftlichen Situation, der Vorschau auf folgende Zahlungen des Kunden und die Entwicklung der Baustellenkosten

Der Bauleiter sollte die vorgegebene Kostenplanung mit seinen Erfahrungen vergleichen und rechtzeitig notwendige Korrekturen veranlassen. Das gilt vor allem für:

  • Gebühren, Auflagen zu Material- und Arbeitskräfteeinsatz,

  • Transporte in das Land, im Land, Zoll,

  • Materialkosten, Verluste, Qualitätsminderungen

  • Personalkosten eigene und fremde Kräfte, Personal-Risiken, Sicherheitskosten

  • sonstige Arbeitskräftekosten wie Krankheitskosten, Umzüge, Unterbringung, Versorgung, Werkzeuge, Arbeitsschutzmittel, Arbeitsschutzkleidung

  • Bau- und Ausrüstungskosten, Reparaturen, Ersatz, Werkzeug-Verschleiß Finanzierungskosten

Dabei ist das vorhandene Risiko zu bewerten:

  • Planungssicherheit, Technologien, Preisentwicklung

  • Genehmigungssicherheit, Auflagen von Behörden

  • Finanzierungs- und Zahlungssicherheit, Zinssätze

  • Material- und Logistiksicherheit, Lagerbedingungen, Fahrzeugqualität, Ausfälle

  • Personalsicherheit, Qualifikation, Krankheit, Arbeitserlaubnis, Motivation

  • Sicherheit der Umweltbedingungen, wie Überflutungen, Stürme, Erdrutsche, Frost

  • Inbetriebnahme-Sicherheit, Medienbereitstellung, Abnahmebereitschaft

  • Erlös-, Einnahmen-, Zahlungs-Sicherheit

Für die finanzielle Organisation auf der Baustelle und für das Unternehmen wird ein aus dem Ablaufplan abgeleiteter Zahlungsplan notwendig.

1.5.3 Ablaufplanung

Mit der Übertragung der Bauleitung übernimmt der Bauleiter die Verantwortung für die damit verbundenen Leistungen. Deshalb ist es notwendig, ihn bereits bei den ersten Stufen der Ablaufplanung einzubeziehen, dabei ist vor allem wichtig:

  • die Mitwirkung bei der Organisation der Vorbereitung und die selbständige Durchführung des Leistungsvolumens von der Ausschreibung bis zur Endabnahme

  • die Koordinierung der Planung und Abwicklung der betreffenden Arbeitsabläufe im In- und Ausland

  • die Termineinhaltung der Vertragstermine gemäß vereinbartem Ablaufplan

  • die Qualitätskontrolle der Vorleistungen, Lieferungen und Eigenleistungen und Durchsetzung der Mängelbeseitigung

  • die rechtzeitige Veranlassung notwendiger Schritte bei auftretenden Störungen des Bauablaufs

  • Die laufende Aktualisierung der Ablaufplanungs-Dokumente, beginnend bei der

Vorhaben-Grob-Planung bis zu den Terminstellungen des Vertrages.

Der Bauleiter sollte die vorgegebene Planung nach seiner Erfahrung überprüfen auf:

  • rechtzeitige Planung der Genehmigung der Verfahren

  • präzise Planung der Technologie für Bau und Ausrüstung unter den jeweiligen Klimabedingungen der Region,

  • vollständige Planung der Logistik mit den vorhandenen Mitteln und ggf. notwendigen Umwegen zur Kostensenkung oder aus Sicherheitsgründen

Im Ablaufplan sind verschiedene Faktoren darzustellen und zu beachten:

  • Art, Beginn, Dauer und gegenseitige Abhängigkeiten der einzelnen Leistungen

  • mögliche Veränderungen der Leistungszeiten durch veränderte Kapazitäten an Arbeitskräften und Bauausrüstungen zur Optimierung des Ablaufes

  • technologische Abhängigkeiten und besondere technologisch bedingte Wartezeiten

  • Beachtung logistischer Bedingungen und Zeiten zwischen Auftrag und Realisierbarkeit unter den Bedingungen des Auslandes bzw. des Außenhandels

  • Beachtung der Anforderungen der Baustellenart, Punkt-, Flächen-, Linien- bzw. Wanderbaustellen

  • Haupt- bzw. wichtige Vertragstermine, die zu Meilensteinen erklärt wurden und besonders darzustellen sind

Für die Darstellung sind verschiedene Arten des Ablaufplans möglich:

  • Balkendiagramm mit Vorgangsübersicht für einfach strukturierte Vorhaben, ggf. als Excel-Darstellung

  • Balkendiagramm mit Vorgangsliste, technologischer Verflechtung der Leistungen und Erfassung der notwendigen Ressourcen, besonders für mittlere Punktvorhaben geeignet, häufig auch Zeitfolgeplan genannt, möglich mit Darstellung des „kritischen Weges“

  • Liniendiagramm, besonders für Linienbaustellen geeignet, dargestellt werden Ausdehnung der Bauabschnitte, Umfang der zu realisierenden Leistungen/Arbeitsstunden/Materialbedarf in einer Zeiteinheit in Abhängigkeit der arbeitstäglichen Leistungsfähigkeit in einem Weg/Zeit-Diagramm

  • Taktfertigung und Fahrpläne

  • Meilenstein-Methode, bei der die Einhaltung entscheidender Termine und deren Abweichungen vom Plan als Basis für eine einfache und übersichtliche Bewertung der Entwicklung dargestellt sind.

Zur Berechnung und Darstellung des Ablaufes mit Hilfe der Netzplantechnik werden folgende Lösungen verwendet:

  • CPM (Critical Path Method) Diese Methode wird zur Ermittlung des kritischen Weges genutzt, um die dabei ausgewiesenen Leistungen besonders zu kontrollieren und zu optimieren.

  • PERT (Programme Evaluation and Review Technique) Das ist eine stochastische Methode, bei der die Leistungen als ein zeitliches Ereignis dargestellt werden.

  • MPM (Metra-Potenzial-Methode) Bei der Methode werden die Vorgänge als Knoten dargestellt und bearbeitet.

Mit diesen Methoden, für die Software-Lösungen vorliegen, wird durch den optimierten Einsatz der Kapazitäten eine Einsparung an Ressourcen und Kosten erreicht.

Siehe hierzu Anlage 13 Muster „Ablaufplan“

1.5.3.1 Arbeitskräfteplan

Aus dem Ablaufplan resultiert für die vom Bauleiter zu organisierenden Firmen die geplante Arbeitskräftezahl. Für diese Arbeitskräfte sind die Baustellenbedingungen zu sichern und bereits bei der Planung auftretende Spitzenbelastungen abzubauen. Darzustellen sind für eigene und fremde Kräfte:

  • Bedarf nach Zeitpunkt, Dauer, Qualifikation, Eignung

  • Verantwortliche für Auswahl und arbeitsvertragliche Bindung

  • Besondere Auswahl von Spezialisten und Dolmetschern

  • Definition der Vorbereitungs-, Einsatz- und Urlaubszeiten

  • Planung der resultierenden Ausstattung mit Arbeitsmitteln

  • Sicherung von Unterkünften, Sanitäreinrichtungen und Versorgung

  • Optimierung der Kapazität der Baustelleneinrichtung

  • Prüfung auf Übernachtungsvarianten, Versorgungsmöglichkeiten mit Essen, Wasser, Heizung

  • Arbeitskräftegewinnung und Transportmöglichkeiten zur Baustelle

  • Kontrolle der Leistungsplanung über die durchschnittliche Arbeitsproduktivität

  • Klärung der Ein- und Ausreise von Arbeitskräften, Beschaffung der Dokumente

  • Genehmigungsverfahren für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte im Land

Im Bautagebuch sind die aktuellen Angaben zu Firma, Soll/Ist der Arbeits- und Führungskräfte darzustellen. Die Firmen haben den namentlichen Nachweis auf Anfrage des Bauleiter bereitzuhalten bzw. zu übergeben, um Kontrollen zu erleichtern..

Durch eine übersichtliche Diagramm – Darstellung auf der Zeitachse sind sofort die möglichen Kapazität – Defizite erkennbar.

1.5.3.2 Zahlungsplan

Abgeleitet aus dem Ablaufplan und den vertraglich vereinbarten zahlungsauslösenden Ereignissen ist ein Zahlungs- und Finanzierungsplan auszuarbeiten. Dementsprechend ist zu gewährleisten, dass das Bauunternehmen auf der Baustelle jederzeit zahlungsfähig bleibt.

Schwerpunkte sind:.

  • Anzahlungsbeträge

  • Eigenmittelzuführung

  • Einzahlungen nach erfolgtem Leistungsnachweis

  • Auszahlungen an eigene Kräfte, Gebühren und Mieten

  • Auszahlungen an Firmen entsprechend den vereinbarten Bedingungen

  • Rückstellungen für unvorhergesehene Ereignisse

Um Liquiditäts – Problemen vorzubeugen sind mögliche Verzögerungen im Zahlungseingang zu berücksichtigen.

Bei Zahlungsverzug oder ungerechtfertigten Forderungen Dritter sind vom Bauleiter in Abstimmung mit dem Verantwortlichen im Unternehmen schnell geeignete Maßnahmen einzuleiten.