Zusammenfassung
Damit Gewalt vermieden werden kann, müssen Strukturen entstehen, die deutlich machen, unter welchen Bedingungen Kommunikationsangebote angenommen oder abgelehnt werden und wann mit Konformität oder Abweichung zu rechnen ist. Auf Veränderungen kann die Gesellschaft dann mit Lernen reagieren oder mit dem Verbot bestimmter Verhaltensweisen, auch wenn die damit verknüpften Erwartungen immer wieder enttäuscht werden. Entsprechend sind Erklärungen dieser Enttäuschungen meist tautologisch: jemand begeht ein Verbrechen, weil er oder sie ein Verbrecher ist. Da jedoch auch Verbote anschlussfähig sind, bilden sich (je nach Differenzierungsform der Gesellschaft) frevlerische, sündhafte, verbrecherische oder kriminelle Strukturen mit eigenen Formen von Inklusion und Exklusion. Alle diese Abweichungsformen haben gemeinsam, dass sie die Realität der Kommunikation in eine verbotene und eine nicht-verbotene Variante spalten. Die nicht-verbotene bleibt wahrnehmbar und beobachtbar – und die verbotene entzieht sich durch Verheimlichung der Wahrnehmbarkeit und Beobachtbarkeit. So entsteht für die Gesellschaft die Möglichkeit, das Richtige vom Falschen auf doppelte Weise zu unterscheiden, wobei die Option des Verbotenen immer nur unter der Sonderbedingung des Nicht-Bekannt-Werden-Dürfens zu haben ist.
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Reiter, U. (2016). Verbotene Realität. In: Illegalität. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13496-9_2
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