Auswärtige Kulturpolitik für Kinder pp 327-332 | Cite as
Kulturelle Teilhabe als Aufgabe Auswärtiger Kulturpolitik.
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Zusammenfassung
Das Recht auf Kunst und Kultur ist universal. Die weltweite Umsetzung dieses Rechts – im Inland als auch in internationalen Zusammenhängen – gelingt nur durch die Berücksichtigung verschiedener Kriterien innerhalb der kulturpolitischen Prozesse von der Konzeption über die Implementierung bis zur Evaluation. Konzeptionen sind im Einzelfall zwar nicht notwendig, um ein qualitativ hochwertiges künstlerisch-ästhetisches Bildungsprojekt zu entwickeln oder um nachhaltig, also folgenreich und über einen längeren Zeitraum, zu arbeiten, wie Beispiele zeigen. Für die Umsetzung eines Rechts, das auf allen kulturpolitischen Ebenen Bedeutung besitzt, genügt es allerdings nicht, dass im Einzelfall die Vorgaben erfüllt werden. Um zum Beispiel die Kriterien der UN-Kinderrechtskonvention zu erfüllen, braucht es Konzeptionen in allen Bereichen der Kulturpolitik. Doch noch „fehlt der große Wurf, die konzertierte Aktion, der grundsätzliche Wille, entscheidende Veränderungen herbeizuführen“ (Schneider 2010a: 77).
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