Zusammenfassung
Die kontinentaleuropäische Rechnungslegung und Buchführung ist, im evolutionären Sinne betrachtet, ein multilaterales, interdependentes Konstrukt. Einfache Aufzeichnungen und Erwähnungen über das Führen von Büchern lassen sich bis in das Jahr 1792 vor Christus in Babylonien zurückverfolgen. Die Anfänge der doppelten Buchführung sind auf die Zeit um Mitte des 14. Jahrhunderts nach Christus zurückzuführen. So war es in dieser Zeit in den italienischen Stadtstaaten bereits gesetzliche Pflicht eines jeden Kaufmanns, Bücher aufzustellen. Die Dokumentation (zur Selbstinformation) war der übergeordnete und ist gleichzeitig der älteste Zweck der Buchführung, auf der die Rechnungslegung aufbaut. Der Selbstinformationszweck als Rechenschaft des Kaufmanns gegenüber sich selbst kann als rudimentärste Form des Gläubigerschutzes interpretiert werden. Es schützt den Kaufmann bestenfalls davor, zu viele Entnahmen zu tätigen und so den Fortbestand seines kaufmännischen Handelns sowie die Rückzahlung der ihm gewährten Kredite zu gefährden.
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Schmitz, S. (2016). Rechnungslegungssysteme und Anforderungen wirtschaftlicher Stabilität. In: Wirtschaftskrisen und Rechnungslegung. Finanzwirtschaft, Unternehmensbewertung & Revisionswesen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13249-1_3
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