Zusammenfassung
Gleichstellungsindikatoren können Handlungsfelder für Gleichstellungspolitik aufzeigen. Mit diesem Anspruch wurden für die Stadt Wien in einem partizipativen Prozess Indikatoren für eine kontinuierliche Messung von Gleichstellung entwickelt, um die Ziele der kommunalen Gleichstellungspolitik zu schärfen. An dieser politikgeleiteten Indikatorenentwicklung waren MitarbeiterInnen unterschiedlicher Abteilungen der Stadt Wien und wissenschaftliche FachexpertInnen eingebunden. Der Beitrag beschreibt den Entwicklungsprozess des Gleichstellungsmonitors als sozialen Prozess, reflektiert das damit verfolgte Konzept von Gleichstellung und bietet Beispiele für den Umgang mit spezifischen Herausforderungen für die Indikatorenentwicklung. Dies betrifft den Umgang mit Datenlücken und widersprüchlichen Daten, Geschlechterperspektiven auf Personen- und Haushaltsebene sowie die Auswahl von geeigneten normativen Bewertungsmaßstäben.
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Notes
- 1.
Die Erstellung des ersten Wiener Gleichstellungsmonitors wurde im Regierungsübereinkommen im Jahr 2010 vereinbart. Unter Leitung der Frauenabteilung der Stadt Wien (MA57) wurde im Jahr 2011 eine Steuerungsgruppe mit Mitarbeiterinnen der Frauenabteilung, des Dezernats für Gender Mainstreaming und der Statistik Wien (MA23) gebildet und das Institut für Höhere Studien (IHS) im Herbst 2012 damit beauftragt, den Gleichstellungsmonitor zu entwickeln. Im September 2014 wurde der Gleichstellungsmonitor präsentiert (Leitner und Wroblewski 2014).
- 2.
Die 17 Themen waren: Wohnen, Umwelt, Öffentlicher Raum, Verkehr & Mobilität, Freizeit, Sport, Medien & IKT, Kunst & Kultur, (unbezahlte und bezahlte) Arbeit, Bildung, Armut, Soziale Sicherheit, Einkommen & Eigentum, Sexualität, Gesundheit, Gewalt sowie Politische Partizipation. Der Gleichstellungsziele-Katalog enthielt 73 Oberziele, die durch insgesamt 370 Unterziele konkretisiert wurden.
- 3.
An diesem partizipativen Prozess waren PolitikerInnen für Frauenangelegenheiten bzw. VertreterInnen der Administration beteiligt, während VertreterInnen aus zivilgesellschaftlichen Institutionen, NGOs oder BürgerInnenräten weitgehend fehlten.
- 4.
Die rechtliche Situation als Erweiterung der drei „R“ hat für die Erstellung des Wiener Gleichstellungsmonitors insofern keine Relevanz, als der Monitor weniger auf die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen fokussiert als auf die sich innerhalb der gegebenen Strukturen verändernden Realitäten (siehe auch Eckstein in diesem Band).
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Der insgesamt bestehende Trend der Verwendung von Administrativdaten anstelle von Erhebungsdaten – z. B. wird in Österreich anstelle der vormals alle zehn Jahre stattfindenden Volksbefragung eine Registerzählung durchgeführt, bei der unterschiedliche Administrativdaten miteinander verknüpft werden – stellt für Gleichstellungsfragen nicht unbedingt eine Verbesserung dar, da primär für Finanzströme bzw. Verwaltungsaktivitäten relevante Informationen enthalten sind und Daten über den Bereich der unbezahlten Arbeit oder Hintergrundinformationen (z. B. Familienstand) fehlen.
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Entsprechend der Verdienststrukturerhebung werden Beschäftigte von Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten erfasst, ausgenommen ist der öffentliche Dienst.
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Mit der BMS werden all jene Menschen unterstützt, die für ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft aufkommen können und keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel (z. B. Einkommen, Leistungen aus der Sozialversicherung, Unterhalt etc.) oder Vermögen aufweisen. Der Anspruch auf BMS ist abhängig vom Haushaltseinkommen und wird an Haushalte ausbezahlt. Die Höhe der BMS beträgt für eine Person 814 € monatlich (2013) und liegt damit deutlich unter dem Wert der Armutsgefährdungsgefährdungsschwelle von 1.104 € für einen Einpersonenhaushalt (60 % des Medianeinkommens).
- 8.
Der Monitor soll alle drei Jahre erscheinen, der zweite also im Jahr 2017.
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Leitner, A. (2017). Indikatoren für ein kommunales Gleichstellungsmonitoring – Wiener Gleichstellungsmonitor. In: Wroblewski, A., Kelle, U., Reith, F. (eds) Gleichstellung messbar machen . Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13237-8_10
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