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Anleihen: Grundlagen

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Zusammenfassung

Bei einer Anleihe, auch Bond, Rentenpapier oder Obligation (Fixed Income Security) genannt, handelt es sich um ein zinstragendes Wertpapier, das verbrieft und somit handelbar ist. Der Kreditnehmer ist der Emittent des Wertpapiers, während die Investoren als Kreditgeber auftreten und die Anleihe kaufen. Der Emittent erhält durch die Begebung der Anleihe den Kaufpreis/Emissionserlös von den Investoren und verpflichtet sich im Gegenzug, während der Laufzeit des Wertpapiers feste oder variable Zinszahlungen (Kupons) zu leisten. Der aus der Emission erhaltene Geldbetrag wird entweder während oder üblicherweise am Ende der Anleihelaufzeit zurückgezahlt (getilgt).

Der Markt für Anleihen ist auch als Rentenmarkt bekannt. Eine Rente ist ein Einkommen, das sich nicht auf eine Arbeitsleistung, sondern auf Vermögen wie Kapital oder Boden bezieht. Bei einer Anleihe ist die Rente grundsätzlich durch den Kupon gegeben. Neben dem Renten- bzw. Anleihemarkt gibt es den Aktienmarkt, bei dem Aktien als Beteiligungspapiere emittiert und gehandelt werden. Der Markt für langfristige Wertpapiere wie etwa Anleihen und Aktien sowie für Kredite stellt den Kapitalmarkt dar. Im Gegensatz dazu gehören zum Geldmarkt kurzfristige Wertpapiere und Kredite mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr. Abb. 8.1 zeigt eine Übersicht über den Finanzmarkt, der aus dem Kapitalmarkt und dem Geldmarkt besteht. Derivate basieren auf Basiswerten des Kapitalmarktes und des Geldmarktes.

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Notes

  1. 1.

    Vgl. Kap. 12.

  2. 2.

    Pfandbriefe sind durch Grund und Boden (Hypothekenpfandbriefe) besichert und unterliegen den Anforderungen des Pfandbriefgesetzes.

  3. 3.

    Vgl. Bank for International Settlements 2015: BIS Quarterly Review December 2015, A 10.

  4. 4.

    Vgl. http://www.ecb.europa.eu.

  5. 5.

    Die höheren Zinskosten werden von der EZB mit einer expansiven Geldpolitik bekämpft (Stand Januar 2017).

  6. 6.

    Vgl. Bank for International Settlements 2015: BIS Quarterly Review December 2015, A 10.

  7. 7.

    Vgl. http://www.bis.org/statistics/c3-de.pdf.

  8. 8.

    Im Vergleich zu den USA und anderen wichtigen europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland und Italien war per Ende Juni 2015 der Markt für Schuldverschreibungen in Griechenland mit einem ausstehenden Volumen von USD 164,2 Mrd. relativ klein (für Emittenten mit Sitz in Griechenland). Dabei machten die Schuldverschreibungen der öffentlichen Institutionen USD 92,5 Mrd. und der Kreditinstitute USD 69,7 Mrd. aus. Vgl. http://www.bis.org/statistics/c3-gr.pdf.

  9. 9.

    Vgl. http://www.bis.org/statistics/c1.pdf.

  10. 10.

    Vgl. Becker 2013: Investition und Finanzierung: Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, S. 214.

  11. 11.

    Vgl. http://sdw.ecb.europa.eu/reports.do?node=1000002757.

  12. 12.

    Vgl. Diwald 2012: Anleihen verstehen: Grundlagen verzinslicher Wertpapiere und weiterführende Produkte, S. 17.

  13. 13.

    Vgl. http://www.bundesbank.de.

  14. 14.

    Vgl. Abschn. 8.8.2.

  15. 15.

    Vgl. Abschn. 8.4.

  16. 16.

    Bei einer erwarteten Rendite von 5 % entspricht der Preis der Anleihe dem Nominalwert von EUR 1000. Die Annuität von EUR 230,97 lässt sich beispielsweise mit dem Texas Instrument BAII Plus wie folgt berechnen: N = 5, I∕Y = 5, PV \(=-\) 1000, FV =0, CPT PMT.

  17. 17.

    Die Annuität von EUR 176,68 lässt sich beispielsweise mit dem Texas Instrument BAII Plus folgendermaßen bestimmen: N = 5, I∕Y = 5, PV \(=-\) 1000, FV = 300, CPT PMT.

  18. 18.

    Vgl. Reilly und Brown 2003: Investment Analysis and Portfolio Management, S. 699.

  19. 19.

    Das Jahr 2016 war ein Schaltjahr.

  20. 20.

    Unter strukturierten Anleihen versteht man verzinsliche Wertpapiere, die im Vergleich zu Plain-Vanilla-Anleihen individuelle Merkmale in Bezug auf die Nominalwert- und/oder Zinszahlung aufweisen. Beispiele hierfür sind Credit Linked Notes, Zinsstrukturanleihen, Anleihen mit Bonuszahlungen und Aktienanleihen.

  21. 21.

    Vgl. Reilly und Brown 2003: Investment Analysis and Portfolio Management, S. 706.

  22. 22.

    Vgl. Bundesministerium der Finanzen 2015: Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für inflationsindexierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Bundesobligationen vom 2. Juni 2015, § 2 und § 3.

  23. 23.

    Vgl. http://ec.europa.eu/eurostat.

  24. 24.

    Die Inflationsentwicklung lässt sich anhand der Index-Verhältniszahl nachvollziehen. Sie wird am Tag des ersten Zinslaufbeginns auf den Wert von 1 gesetzt und danach entsprechend an die Inflationsentwicklung angepasst. So kann mithilfe der Index-Verhältniszahl abgelesen werden, wie sich die Inflation seit dem ersten Zinslaufbeginn des Bundeswertpapiers entwickelt hat.

  25. 25.

    Vgl. Bundesministerium der Finanzen 2015: Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für inflationsindexierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Bundesobligationen vom 2. Juni 2015, § 2 Abs. 3.

  26. 26.

    Bei einer Deflation wird mindestens der Nominalwert von 100 % zurückbezahlt.

  27. 27.

    Kann die Wandelanleihe in Aktien eines anderen Unternehmens (also nicht in die Beteiligungspapiere des Emittenten) umgetauscht werden, spricht man von einem Exchangeable. Zum Beispiel kann die Credit Suisse eine Anleihe herausgeben, die in Aktien von Novartis gewandelt werden kann. Besitzt hingegen der Emittent das Wandlungsrecht der Anleihe in Aktien, liegt ein Reverse Convertible vor. Eine weitere Ausprägung sind Mandatory Convertibles, bei denen eine Pflicht und nicht ein Recht zur Wandlung besteht.

  28. 28.

    Vgl. Calamos 2003: Convertible Arbitrage: Insights and Techniques for Successful Hedging, S. 15.

  29. 29.

    Vgl. Calamos 2003: Convertible Arbitrage: Insights and Techniques for Successful Hedging, S. 17.

  30. 30.

    Für die Moneyness von Optionen vgl. Abschn. 12.5.2.1.

  31. 31.

    Vgl. Fabozzi 2007: Fixed Income Analysis, S. 251.

  32. 32.

    Für den Zeitwert von Optionen vgl. Abschn. 15.2.

  33. 33.

    Vgl. Anson 2012: CAIA Level I: An Introduction to Core Topics in Alternative Investments, S. 419 ff.

  34. 34.

    Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen werden bei einer Insolvenz zwar vor den Eigenkapitalgebern, aber nach den nicht nachrangigen Gläubigern bedient. Als Sicherung dienen bei nachrangigen Anleihen, wie auch bei unbesicherten Anleihen, das Vermögen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens.

  35. 35.

    Vgl. Eidgenössische Finanzverwaltung EFV 2016: Ökonomische, rechtliche und organisatorische Grundlagen der Haushaltsführung des Bundes, S. 124.

  36. 36.

    Vgl. Reilly und Brown 2003: Investment Analysis and Portfolio Management, S. 722.

  37. 37.

    Vgl. European Money Markets Institute 2014: Euribor® Code of Conduct, S. 16 ff.

  38. 38.

    Die strengeren Überwachungsmaßnahmen der LIBOR-Festlegung sind eine Folge der im Juni 2012 bekanntgewordenen LIBOR-Manipulationen durch die Barclays Bank. Anschließende Untersuchungen haben gezeigt, dass auch andere Großbanken wie etwa die Deutsche Bank und die UBS an den Manipulationen beteiligt waren.

  39. 39.

    Für den US-Dollar sind es 18 Panel-Banken, für den Euro 15 Panel-Banken und für den Schweizer Franken 11 Panel-Banken (Stand Januar 2016).

  40. 40.

    Vgl. https://www.theice.com/index.

  41. 41.

    Vgl. Abschn. 9.3.6.2.

  42. 42.

    Die größten Emittenten von CPs sind Finanzinstitute, obwohl auch regelmäßig Unternehmen ohne Finanzstatus diese Papiere begeben.

  43. 43.

    Eurocommercial Papers sind unbesicherte kurzfristige Schuldverschreibungen, die von einer Bank oder einem Unternehmen emittiert werden und auf eine andere Währung als diejenige des Domizillandes des Emittenten lauten.

  44. 44.

    So hat die Bundesrepublik Deutschland 2005 und 2009 je eine Fremdwährungsanleihe lautend auf US-Dollar im Syndikatsverfahren mit Laufzeiten von 5 und 3 Jahren emittiert, von denen die letzte Anleihe 2012 fällig wurde.

  45. 45.

    Vgl. Abschn. 9.2.3.

  46. 46.

    Vgl. Abschn. 8.6.2.3.

  47. 47.

    Per Ende Dezember 2015 bestand die Bietergruppe aus 37 Kreditinstituten. Die ersten fünf Kreditinstitute geordnet nach den im Kalenderjahr 2015 übernommenen gewichteten Zuteilungsbeträgen waren die Commerzbank, PNB Paribas, UniCredit, HSBC und die Deutsche Bank.

  48. 48.

    Vgl. Eidgenössische Finanzverwaltung EFV 2016: Ökonomische, rechtliche und organisatorische Grundlagen der Haushaltsführung des Bundes, S. 124.

  49. 49.

    Ende Januar 2016 waren zum Beispiel 22 Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Restlaufzeiten von 1,5 Monaten bis 48,4 Jahren und einem Emissionsbetrag von CHF 78 Mrd. ausstehend. Im Jahre 2016 wurden 2 Anleihen mit einem Emissionsbetrag von CHF 9,381 Mrd. zur Rückzahlung fällig.

  50. 50.

    Infolge der negativen Zinsen wurden Ende Januar 2016 GMBF zu einem Preis von über 100 % emittiert. Da die Instrumente zu einem Preis von 100 % zurückgezahlt werden, ergibt sich aus dem Diskontzuschlag eine Negativverzinsung. Die Schweizerische Nationalbank hat 2008 ihr geldpolitisches Instrumentarium ergänzt und eigene Geldmarktbuchforderungen – sogenannte SNB Bills – eingeführt.

  51. 51.

    Vgl. Bodie et al. 2009: Investments, S. 456.

  52. 52.

    In einigen Märkten bestehen Vorschriften hinsichtlich der Rundung der Stückzinsen auf eine bestimmte Anzahl von Stellen nach dem Komma (z. B. 5 Stellen).

  53. 53.

    Vgl. Reilly und Brown 2003: Investment Analysis and Portfolio Management, S. 725.

  54. 54.

    Die Standardvaluta von europäischen Staatsanleihen ist t + 3.

  55. 55.

    Feiertage lassen sich mithilfe eines Feiertagskalenders bestimmen.

  56. 56.

    Nach der Day-Count-Konvention tagesgenau ∕ tagesgenau ICMA wird die erste lange Zinsperiode in eine kurze erste und eine zweite normale Periode aufgeteilt, was ebenfalls zu Stückzinsen von 0,53425 % (\(=0{,}5\,\%\times 25\,{\text{Tage}}/365\,{\text{Tage}}+0{,}5\,\%\times 365\,{\text{Tage}}/365\,{\text{Tage}}\)) führt. Vgl. Abschn. 8.8.6.3.

  57. 57.

    Alternativ können für Dezember 26 Tage, für Januar 30 Tage und für Februar 9 Tage genommen werden, was wiederum 65 Tage ergibt. Für die LafargeHolcim-Anleihe fällt weder der Beginn des Zinslaufs (D1) noch der Valutatag (D2) auf Ende Februar.

  58. 58.

    Z. B.  Target2: Ein Target-Geschäftstag ist ein Tag, an dem alle betroffenen Bereiche des Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET2) betriebsbereit sind, um Zahlungen abzuwickeln.

Literatur

  • Anson, M. J.: CAIA Level I: An Introduction to Core Topics in Alternative Investments, 2. Auflage, Hoboken (2012)

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  • Bank for International Settlements 2015: BIS Quarterly Review December 2015, Basel (2015)

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  • Becker, H. P.: Investition und Finanzierung: Grundlagen der betrieblichen Finanzwirtschaft, 6. Auflage, Wiesbaden (2013)

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  • Bodie, Z., Kane, A., Marcus, A. J.: Investments, 8. Auflage, New York (2009)

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  • Bundesministerium der Finanzen: Bekanntmachung der Emissionsbedingungen für inflationsindexierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Bundesobligationen vom 2. Juni 2015, Berlin (2015)

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  • Calamos, N. P.: Convertible Arbitrage: Insights and Techniques for Successful Hedging, Hoboken (2003)

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  • Diwald, H.: Anleihen verstehen: Grundlagen verzinslicher Wertpapiere und weiterführende Produkte, München (2012)

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  • Eidgenössische Finanzverwaltung EFV: Ökonomische, rechtliche und organisatorische Grundlagen der Haushaltsführung des Bundes, Bern (2016)

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  • European Money Markets Institute: Euribor® Code of Conduct, Brüssel (2014)

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  • Fabozzi, F. J.: Fixed Income Analysis, 2. Auflage, Hoboken (2007)

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  • Reilly, F. K., Brown, K. C.: Investment Analysis and Portfolio Management, 7. Auflage, Mason (2003)

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Mondello, E. (2017). Anleihen: Grundlagen. In: Finance. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13199-9_8

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