Zusammenfassung
„Von allen juristischen Begriffen ist der Begriff der Souveränität am meisten von aktuellen Interessen beherrscht“. Er ist daher in jeder Epoche neu zu bestimmen. „Letztlich ist die Souveränität stets die Antwort auf eine bestimmte historische Problemlage“. Bei der Lösung aktueller Probleme kann daher nur bedingt auf Souveränitätskonzepte zurückgegriffen werden, die aus vergangenen Jahrhunderten stammen. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen für staatliches Handeln. Dennoch gibt es einige Kernbestandteile der Souveränität, die ihre Gültigkeit auch über die Jahrhunderte behalten haben. Es lohnt sich daher, auf die Souveränitätskonzepte früherer Staatsdenker zuzugreifen, um diese Kernbestandteile herauszuarbeiten. Dabei ist die Souveränitätslehre des französischen Parlamentsjuristen Jean Bodin (1529–1596) von besonderer Relevanz.
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Voigt, R. (2016). Einleitung. In: Staatliche Souveränität. essentials. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13181-4_1
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