Zusammenfassung
Mitarbeiterbeteiligung funktioniert jedoch auch rechtlich einfacher, ohne dabei inhaltlich vom wesentlichen Ziel der wirtschaftlichen Erfolgsbeteiligung Abstriche zu machen. Über eine schuldrechtliche Vereinbarung („Phantom Share Agreement“, „Virtual Share Program“, VSP) können die Begünstigten vermögensmäßig so gestellt werden, als wären diese mit einer vorab bestimmten Zahl von Geschäftsanteilen an dem Unternehmen beteiligt („virtuelle Mitarbeiterbeteiligung“). Im Ergebnis wird somit das identische wirtschaftliche Ergebnis erreicht, das aufwendige Stock Option Programme (z. B. aus dem genehmigtem Kapital, etc.) ebenso zum Ziel haben. Die virtuellen Geschäftsanteile stellen dabei schuldrechtliche Nachbildungen der tatsächlichen Geschäftsanteile dar.
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Hahn, C. (2016). Virtuelle Geschäftsanteile. In: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13177-7_2
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