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Preisfindung

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Book cover Bauwirtschaft

Zusammenfassung

Die Preisbildung in der Bauwirtschaft ist häufig polypolistisch geprägt. Das heißt viele Nachfrager treffen auf viele Anbieter wie dies beispielsweise im Wohnungsbau der Fall ist. In Bereichen der öffentlichen Infrastruktur oder bei sehr selten vorkommenden und technisch schwierigen Bauvorhaben ist der Markt auf dem Angebot und Nachfrage zusammentreffen anders geprägt (Monopol oder Oligopol). Im Folgenden wird die Preisbildung auf dem Baumarkt in der Form dargestellt, wie sie in den bauwirtschaftlichen Teilmärkten konkret praktiziert wird.

Analog der vorstehenden Ausführungen wird auch bei der Preisfindung von folgenden Teilmärkten ausgegangen:

  • unbebauten Grundstücken,

  • freiberuflichen Tätigkeiten,

  • gewerblichen Dienstleistungen,

  • Bauleistungen,

  • Projektentwicklungen.

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Notes

  1. 1.

    VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren.

  2. 2.

    Siehe im Detail: § 98 Nummer 1 bis 3, 5 und 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

  3. 3.

    Bedient sich das Bauunternehmen zur Erfüllung des Auftrages z. T. anderer Unternehmen, so bezeichnet man diese Unternehmer als Nachunternehmer. Die Leistungen dieser Nachunternehmer werden auch Fremdleistungen genannt. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen werden im Allgemeinen aufgrund eines Leistungsvertrages zwischen Bauunternehmer und Nachunternehmer zu vereinbarten Preisen vergeben. Steht bei der Erstellung der Kalkulation bereits fest, welche Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen, so sind Angebotspreise von den Nachunternehmern einzuholen und deren Preise in die Kalkulation einzusetzen.

  4. 4.

    Im Beispiel wird mit einem Zuschlagssatz gerechnet. Es gibt auch Verfahren, bei welchen unterschiedliche Prozentsätze für die einzelnen Kostenarten der Teilleistungen berechnet werden. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Bildung von Zuschlagssätzen vgl. Prange et al. 1995, S. 33.

  5. 5.

    In Diskussionen mit Kalkulatoren wurde immer wieder gesagt, dass man ohne Sondervorschläge keine Wettbewerbschance hat. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass private Bauherren mitunter die „Ideen der Sonderangebote“ verwenden, ohne dass der Anbieter dieser Ideen damit zwangsläufig den Zuschlag erhält.

  6. 6.

    Das Vergabehandbuch (VHB) für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltungen wird vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegeben.

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Leimböck, E., Iding, A., Meinen, H. (2017). Preisfindung. In: Bauwirtschaft. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-12954-5_6

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