Zusammenfassung
Das betriebliche Rechnungswesen stellt vorwiegend Informationen für verschiedene Aufgabenträger innerhalb der Unternehmen bereit und dient vor allem auch als Instrument zur Überwachung des Erreichens der operativen Unternehmensziele. Nur ausnahmsweise finden diese Zahlen auch Verwendung für externe Zwecke, wie z. B. Nachweise für statistische Ämter, Verbände oder Institute, welche aus den vorgelegten Zahlen branchenbezogene und gesamtwirtschaftliche Auswertungen erstellen.
Im Gegensatz zum betrieblichen Rechnungswesen dient die Rechnungslegung – und hier vor allem der Jahresabschluss – als Führungsinstrument zur Erreichung der generellen Ziele des Unternehmens und als Informationsquelle für externe Gruppen.
Im Abschn 9.1.1 wurden als generelle Unternehmensziele genannt:
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Erreichen von Einkommen, d. h. möglichst hoher Gewinn.
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Streben nach Sicherheit mit den Ausprägungen:
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Finanzielle Sicherheit, d. h. Sicherung der Liquidität und Steigerung der Kreditwürdigkeit.
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Steigerung des Unternehmenswertes, z. B. durch Nichtentnahme erzielter Gewinne und durch Umsatzsteigerung.
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Beachtung der Ziele externer und interner Gruppen, z. B. durch Kundenzufriedenheit, zufriedene Mitarbeiter und solide Gewinnverwendung.
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Erreichen von gesellschaftlicher Akzeptanz.
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Erfüllen von persönlichen Beweggründen, wie z. B. Prestige, Macht, Unabhängigkeit.
Der Jahresabschluss kann dann als Führungsinstrument zur Erreichung von generellen Zielen betrachtet werden, wenn folgendes bedacht wird.
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Literatur
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Leimböck, E., Iding, A., Meinen, H. (2017). Rechnungslegung (Jahresabschluss) als Führungsinstrument. In: Bauwirtschaft. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-12954-5_18
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