Zusammenfassung
Ufergeld – Abgabe, die Hafenbetriebe oder sonstige unmittelbare Anrainer an Fluss- oder Hafenbecken mit Schiffsanlegemöglichkeit in See- oder Binnenhafengebieten entrichten müssen. Das Ufergeld wird in der Praxis über das Entgelt für Umschlagleistungen an die Transportunternehmen weiterbelastet.
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