Skip to main content

Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich

  • Chapter
  • First Online:
  • 14k Accesses

Zusammenfassung

In Kap. 6 werden Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen, sowohl in Hinblick auf die generellen gleichstellungspolitischen als auch auf die für Vereinbarkeit relevanten arbeitsrechtlichen und familienpolitischen Bestimmungen in Österreich, vermittelt. In ihrer kritischen Würdigung der bisherigen Aktivitäten kommen die Autor_innen zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber bislang sowohl auf der rechtlichen Ebene (Arbeitsrecht, Diskriminierungsschutz) als auch durch diverse Fördermaßnahmen wesentliche Beiträge zur besseren Vereinbarkeit von familiärer Arbeit und Erwerbstätigkeit geleistet hat. Nichtsdestotrotz besteht aber noch genügend Handlungspotential in untersuchten Bereichen der Betreuungsarbeit, der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen.

Die Abschn. 6.1 bis 6.3 sind von Doris Hattenberger, 6.5 und 6.4 von Franz Stephan Obertaxer bzw. Michaela Wegscheider, beigetragen. Die Autor_innen verantworten die von ihnen verfassten Beiträge jeweils selbst.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   64.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD   84.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Gesetzestexte sind abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/. Das Landesgesetzblatt ist das offizielle Kundmachungsorgan eines Bundeslandes (in diesem Fall Kärntens); angeführt wird die Stammfassung eines Gesetzes und die letzte Änderung (arg. „in der Fassung“).

  2. 2.

    Diese sind im „Stufenbau der Rechtsordnung“ dem Verfassungsrecht nachgeordnet. „Einfache“ Gesetze können mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden. Demgegenüber bedarf es für das Zustandekommen von Verfassungsrecht einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

  3. 3.

    Die Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldes ist Sache der Träger der Krankenversicherung.

  4. 4.

    m. w. N. steht für „mit weiteren Nachweisen“.

  5. 5.

    Dieses wurde für Kinder gewährt, die nach dem 31.12.2005 geboren wurden und deren Obsorgeberechtigte den Mittelpunkt des Lebensinteresses in Kärnten hatten.

  6. 6.

    Zitiert gemäß dem European Case Law Identifier (ECLI). „EU“ gibt an, dass es sich um eine Entscheidung eines Unionsgerichtes handelt; „C“ bedeutet, dass die Entscheidung vom Gerichtshof getroffen wurde; „1981“ ist das Jahr, in dem die Entscheidung getroffen wurde und „80“ bedeutet, dass es sich um den 80. für dieses Jahr vergebenen ECLI handelt.

  7. 7.

    Zum Anwendungsbereich und zur Entstehungsgeschichte ausführlich Rebhahn (2005, Einleitung, Rz. 1 ff.).

  8. 8.

    Sowohl die Kündigung als auch die Entlassung sind Gestaltungsmittel, die es ermöglichen, durch eine einseitige (demnach von der Zustimmung des Vertragspartners unabhängige) Willenserklärung ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei wird durch eine Kündigung ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist zu einem bestimmten Zeitpunkt (sog. „Kündigungstermin“) beendet. Demgegenüber ist die Entlassung die vom/von der Arbeitgeber_in ausgesprochene vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund. Im Unterschied zur Kündigung setzt eine Entlassung einen wichtigen, vom/von der Arbeitnehmer_in zu vertretenden Grund voraus. Gegenüber der Kündigung wirkt eine Entlassung sofort.

  9. 9.

    Das ist eine Beschäftigung, für die ein monatliches Entgelt von derzeit (Stand: 08.02.2017) maximal € 425,70 gebührt (§ 5 Abs 2 ASVG).

  10. 10.

    Dieses Kinderbetreuungsgeldkonto wurde mit 01.03.2017 eingeführt, davor konnte das sog. „pauschale Kinderbetreuungsgeld“ in vier Varianten bezogen werden.

  11. 11.

    Rechtsgrundlage ist das Familienzeitbonusgesetz, BGBl I 2016/53.

  12. 12.

    Die mit 01.03.2017 in Kraft tretende Reform reduziert die Komplexität etwas.

  13. 13.

    D. h. die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder im Vergleich zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung.

  14. 14.

    Anfechtung einer eventuellen Kündigung möglich, wenn diese aufgrund eines so genannten „verpönten Motivs“ – hier die Inanspruchnahme der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit – ausgesprochen wurde.

Literatur

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Doris Hattenberger .

Editor information

Editors and Affiliations

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2018 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

About this chapter

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this chapter

Hattenberger, D., Obertaxer, F.S., Wegscheider, M. (2018). Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich. In: Behrens, D., Kreimer, M., Mucke, M., Franz, N. (eds) Familie – Beruf – Karriere. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-12504-2_6

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-12504-2_6

  • Published:

  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-12503-5

  • Online ISBN: 978-3-658-12504-2

  • eBook Packages: Business and Economics (German Language)

Publish with us

Policies and ethics