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Gender Mainstreaming – Eine Strategie zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere?

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Zusammenfassung

Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie staatliche Institutionen und staatsnahe Betriebe das Instrument Gender Mainstreaming für eine verbesserte Vereinbarkeitspolitik nutzen können. Um dieser Frage nachzugehen, wird u.a. das Konzept, die kurze historische Entwicklung sowie einige Methoden und Instrumente vorgestellt. Seit Begriffsprägung auf der dritten UN-Weltfrauenkonferenz 1985 im afrikanischen Nairobi wird durch das Konzept Gender Mainstreaming die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen der Geschlechter in politischen Entscheidungen gefordert. Die Autorinnen ziehen eine Reihe von positiven Beispielen aus Deutschland und Österreich heran, um das Potential und die Umsetzung von Gender Mainstreaming aufzuzeigen. Beispielweise lassen sich durch die Anwendung von Gender Mainstreaming neue Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Karriere (z. B. „Führung in Teilzeit“) für Frauen ermöglichen.

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Notes

  1. 1.

    GM kann unterschiedlich interpretiert und definiert werden und daher als Strategie, Methode, Prozess, Verfahren oder Instrument verstanden werden (Klein 2006, S. 123).

  2. 2.

    Der Europarat wurde 1949 gegründet und besteht derzeit aus insgesamt 47 Staaten, darunter 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Neben seiner Funktion als Ort für (aktuelle) Debatten über europäische Themen werden auch zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention beschlossen. Ziel des Rates ist u. a., ein gemeinsames Rechtsgebiet für 820 Mio. Bürger_innen zu schaffen und alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen (COF 2015).

  3. 3.

    Ein zugrunde liegender theoretischer Ansatz ist dabei die Dekonstruktion. Siehe für eine genauere Auseinandersetzung Stiegler (2003) sowie Wetterer (2003).

  4. 4.

    Als eine mögliche Strategie wurde in diesem Zusammenhang auch das Konzept des Gender Budgeting (Kap. 11) diskutiert, das vonseiten feministischer Ökonom_innen und zivilgesellschaftlicher Frauenorganisationen eingefordert und verstärkt publik gemacht wurde. Durch das große Engagement verbreitete sich die Idee des Gender Budgeting als Anwendung von GM auf Budgeterstellung und -ausrichtung rasant. Bereits Anfang des Jahrtausends war in mehr als 40 Ländern mit der Umsetzung begonnen worden (Frey 2003, S. 88 ff.).

  5. 5.

    Im Rahmen der internationalen Frauenkonferenzen wurde ein Katalog von Zielen (Agenda) entwickelt, der bei der Umsetzung behilflich sein sollen. Stiegler (2003, S. 6) weist darauf hin, dass die „Operationalisierung von geschlechterpolitischen Zielsetzungen […] eine der schwierigsten Implikationen bei der Anwendung von Gender Mainstreaming“ ist.

  6. 6.

    Für eine ausführliche Darstellung siehe u. a. „Praxishandbuch – Gender Mainstreaming“ von Bergmann und Pimminger (2004).

  7. 7.

    Für eine ausführliche Darstellung und Diskussion von Methoden und Instrumenten siehe z. B. Bergmann (2006), Tondorf (2001), Göhlich und Iseler (2012), Stiegler (2000, 2003), GEcel Projektgruppe (2005), BMFSFJ (2016).

  8. 8.

    Weitere Erläuterungen können beispielsweise der Internetseite der Stadt Wien entnommen werden: https://www.wien.gv.at/menschen/gendermainstreaming/grundlagen/4r-methode.html.

  9. 9.

    Beispielsweise können „Flying Experts“ aus speziellen Gleichstellungsabteilungen innerhalb einer Organisation Beratung anbieten, indem sie für eine begrenzte Zeit in anderen Abteilungen platziert werden, um Kolleg_innen bei der Umsetzung von GM zu unterstützen (Bergmann und Pimminger 2004; Kummer und Surur 2014).

  10. 10.

    Mit der Novelle zum Universitätsgesetz 2002 vom Jänner 2015 wurden österreichische Universitäten verpflichtet, neben den schon vorhandenen Frauenförderplänen auch einen Gleichstellungsplan zu entwickeln und zu verankern (siehe BMWFW 2017).

  11. 11.

    Das Sozialgesetzbuch umfasst u. a. sozialrechtliche Regelungen zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Behinderung und ist online verfügbar unter: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/8.html.

  12. 12.

    Eine der Aufgaben des Ministeriums bestand darin, eine Checkliste und einen Fragenkatalog zu Gender Mainstreaming zu entwickeln, die u. a. auf der Webseite des BMFSFJ heruntergeladen werden können. Weitere dort verfügbare Dokumente befassen sich mit Gender Mainstreaming in der Vorbereitung von Rechtsvorschriften, der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Europäischen Sozialfonds und Gender Mainstreaming im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zudem sind ein Merkblatt und Arbeitshilfen verfügbar, die die Themen Berichtswesen und Forschungsvorhaben beinhalten.

  13. 13.

    Neben dem BMFSFJ haben die verschiedensten Ministerien GM in ihre Agenda aufgenommen. Nachdem im Jahre 2000 in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) die Gleichstellung von Frauen und Männern festgeschrieben wurde, verpflichtete sich beispielsweise die Landesregierung Rheinland-Pfalz in einem Ministerratsbeschluss zur Umsetzung von GM in allen Ressorts (MFFJIV o. J.).

  14. 14.

    Zu den Projekten und Daten siehe die Homepage zum Girls’ Day: http://www.girls-day.de.

  15. 15.

    Die Stadt München bietet auf ihrer Homepage einen Überblick aller Angebote: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Personal-und-Organisationsreferat/Beruf-und-Familie/Wiedereinstieg.html. Daten zu 2013 sind in einer Pressemitteilung zu finden: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Personal-und-Organisationsreferat/Presseservice/2014/pm-2014-vereinbarkeit.html.

  16. 16.

    Für eine genauere Übersicht dazu siehe IMAG GMB (2014b).

  17. 17.

    Für eine detaillierte Aufschlüsselung der Gesetze siehe IMAG GMB (o. J.).

  18. 18.

    Für weitere Informationen der IMAG GMB siehe deren Webseite: http://www.imag-gendermainstreaming.at.

  19. 19.

    Das Projekt wurde vom „Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Projektleitung) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Frauen, den Forschungsinstituten L&R Sozialforschung und FORBA sowie den Sozialpartner_innen Arbeiterkammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Industriellenvereinigung bei der EU eingereicht“ (Sozialministerium 2014).

  20. 20.

    Ein Beispiel dafür wäre die Website „Echte Männer gehen in Karenz“ (http://www.maennerinkarenz.at).

  21. 21.

    Siehe https://www.gehaltsrechner.gv.at/.

  22. 22.

    Böheim et al. (2013) errechnen einen Gender Pay Gap von 19,1 % (für Details siehe Kap. 3).

  23. 23.

    Bei dieser Gruppe dürfte es sich um Kindergartenpädagog_innen handeln. Sozialarbeiter_innen und Sozialpädagog_innen bilden ein gesondertes Berufsfeld. Hier liegt das Medianeinkommen von Männern jährlich um rund 2700 EUR höher.

  24. 24.

    Unter einer queeren Perspektive wird u. a. eine kritische Analyse von Geschlechterrollen und -normen (z. B. Zweigeschlechtlichkeit), sexuellen Identitäten (z. B. Heterosexualität) und Machtformen verstanden. Unter dem Begriff Intersektionalität wird die Überschneidung verschiedener Diskriminierungsformen, z. B. bezogen auf Ethnizität, Migrationserfahrung, Religion, sexuelle Orientierung und/oder Hautfarbe, in einer Person verstanden.

  25. 25.

    Zur Debatte um Intersektionalität vgl. die Beiträge in Lutz et al. (2010).

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Mucke, M., Hees, M., Bauer, S. (2018). Gender Mainstreaming – Eine Strategie zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere?. In: Behrens, D., Kreimer, M., Mucke, M., Franz, N. (eds) Familie – Beruf – Karriere. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-12504-2_10

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-12504-2_10

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-12503-5

  • Online ISBN: 978-3-658-12504-2

  • eBook Packages: Business and Economics (German Language)

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