Zusammenfassung
Es wird meistens eine Repräsentanz gegründet, da die Finanzierung durch die Muttergesellschaft als weniger kompliziert als bei einer Tochtergesellschaft (einer juristischen Person) gilt. Allerdings ist die Gründung einer Repräsentanz mindestens genauso kosten- und zeitaufwändig wie die Gründung einer juristischen Person, bietet keine steuerlichen oder zollrechtlichen Vorteile und ist gesetzlich weniger genau geregelt. Da es sich nicht um eine gesonderte Rechtsperson handelt, fehlt auch die Risikoabgrenzung gegenüber der Muttergesellschaft. Daher empfiehlt sich die Gründung einer Tochtergesellschaft. Bei einer GmbH oder AG muss darauf geachtet werden, dass sie nicht nur aus einer Ein-Personen-Gesellschaft besteht und dass erst eine Mehrheit von 60 % bei der Gesellschaftsversammlung beschlussfähig ist.
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Heßler, R., Brenner, H. (2016). Besonderheiten. In: Potenziale der ukrainischen Wirtschaft. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-12177-8_3
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