Zusammenfassung
Wie einleitend bereits erwähnt, beläuft sich die jährliche Zahl der Einsätze unter Verwendung von Sonder- und Wegerechten nach überschlägiger Schätzung auf eine weit zweistellige Millionen-Höhe. Denn allein aus einer zusammenfassenden Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2008/2009, in welcher die Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes untersucht wurden, ergibt sich bereits, dass allein im öffentlichen Rettungsdienst (die privaten Rettungsdienste also ausgenommen!) rund 11,4 Millionen Einsätze mit insgesamt 14,2 Millionen Einsatzfahrten durchgeführt werden, was einer Einsatzrate von rund 143 Einsätzen pro 1000 Einwohnern und Jahr entspricht. Knapp die Hälfte hiervon, nämlich 49 %, werden von den Rettungsleitstellen als Notfall kategorisiert, d.h. jährlich werden allein vom öffentlichen Rettungsdienst rund sieben Millionen Einsatzfahrten unter der Verwendung von Sonder- und Wegerechten durchgeführt (dies entspricht rund 35.000 pro Tag).
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Stevens, A. (2016). Strafrechtlich relevante Tatbestände bei Ausübung von Sonder- und Wegerechten. In: Blaulicht und Martinshorn im Strafrecht. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11504-3_2
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Publisher Name: Springer, Wiesbaden
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