Zusammenfassung
Blaulicht und Martinshorn gehören zum alltäglichen Bild im bundesdeutschen Straßenverkehr. Die sog. Einsatzfahrten sind in einer modernen Gesellschaft zur ständigen Notwendigkeit geworden, um schnelle Hilfe zu leisten: bei einem medizinischen Notfall, einem Unfall, einem Verbrechen oder anderen Gefahren. Exakte Angaben über die Häufigkeit von Einsatzfahrten sind naturgemäß schwer möglich, jedoch betrug die jährliche Anzahl allein der durch die Rettungsdienste in der Bundesrepublik absolvierten Einsatzfahrten im Zeitraum 2008/2009 bereits 7,2 Millionen. Auch für Polizei und Feuerwehr ist eine jeweils ähnlich hohe Zahl von Einsatzfahrten wahrscheinlich, rechnet man die von nur wenigen Behörden publik gemachten Zahlen auf das Bundesgebiet entsprechend hoch.
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Stevens, A. (2016). Einführung. In: Blaulicht und Martinshorn im Strafrecht. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-11504-3_1
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Publisher Name: Springer, Wiesbaden
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