Zusammenfassung
Nach mehreren Jahrzehnten ihrer radikalen Infragestellung erfreut sich die Familie als Keimzelle und Grundbaustein der Gesellschaft sowie als Ort privater Geborgenheit und Regeneration einer neuen gesellschaftlichen und politischen Wertschätzung. Dies kommt unter anderem in einer Fülle von Maßnahmen zur Förderung der Familie zum Ausdruck, die zunächst vorwiegend von der Politik initiiert wurden, inzwischen aber auch von immer mehr Unternehmen mitgetragen und ergänzt werden. Grund für diese gezielte Förderpolitik der Familien sind die sinkenden Fertilitätsraten und die damit verbundenen demografischen und arbeitsmarktpolitischen Veränderungen. Auch im Artikel 16 der Europäischen Sozialcharta von 1996 wird der Familie ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Dort heißt es: „Die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft hat das Recht auf angemessenen sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz, der ihre volle Entfaltung zu sichern vermag.“ Gemeint ist damit allerdings nicht der Rückzug in die Familie, sondern die Verwirklichung aller Familienmitglieder in ihrem sozialen Kontext. Hierzu gehört unter anderem die Möglichkeit für beide Elternteile, sich auch beruflich zu verwirklichen. Dem wird in der am 7. Dezember 2000 erstmals feierlich proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechnung getragen, die sich in mehreren Artikeln mit der Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben befasst.
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Literatur
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Troger, H. (2016). Familie und Gender. In: 7 Erfolgsfaktoren für wirksames Personalmanagement. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10398-9_7
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