Ertragsteuerlicher Vergleich zwischen Direktinvestition und Immobilien-Kapitalgesellschaft
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Zusammenfassung
Grundsätzlich unterliegen Kapitalgesellschaften der Körperschaft- und auch der Gewerbesteuerpflicht. Jedoch kann die Durchführung einer Immobilieninvestition durch Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft im Ergebnis sehr oft zum Entstehen eines in besonderer Weise privilegierten Unternehmens führen. Die mögliche Privilegierung besteht darin, dass sich für Grundstücksunternehmen oftmals ein spezielles gewerbesteuerliches Wahlrecht (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) eröffnet.
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