Zusammenfassung
Wird ein Weiterbildungsmaster mit einem Gesamtumfang von 120 ECTSPunkten konzipiert, kann dieser so angelegt sein, dass weniger ECTS-Punkte (in der Regel 60 oder 90) studiert werden müssen (vgl. Kultusministerkonferenz 2008, S. 3f). Eine grundsätzliche strategische Entscheidung besteht darin, wie groß der Anteil des Studiums sein soll, welcher den Teilnehmenden angerechnet werden kann. Aufgrund der oft hohen Belastung nicht-traditionell Studierender (Berufstätigkeit, Familienpflichten etc.) sind Weiterbildungsmaster, in denen ein Workload von 60 oder 90 ECTS-Punkten studiert wird, die Regel. Bei einem Weiterbildungsmaster mit einem Umfang von 120 ECTS-Punkten ist im Regelfall vorgesehen, 30 oder 60 ECTS-Punkte in Form von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen anzurechnen, um die Arbeitsbelastung im Studium zu reduzieren.
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Hanak, H., Sturm, N. (2015). Anrechnung auf einen Weiterbildungsmaster mit 120 ECTS-Punkten. In: Anerkennung und Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08874-3_6
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