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Wer sich anbiedern muss, verliert Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft

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Chefsache: Best of 2014 | 2015
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Zusammenfassung

Rechtsanwälte dürfen nur eingeschränkt werben und sie dürfen schon gar nicht per Telefonvertrieb oder mittels bezahlter Akquisiteure potentielle Mandanten pro-aktiv ansprechen. Viele haben aber trotzdem herausragende Mandanten, gelten als der absolute Crack für ein bestimmtes Fachgebiet und erzielen Top-Honorare. Ähnlich ist es bei Ärzten und anderen Berufsgruppen. Es ist also nicht die klassische Werbung oder der aktive Vertrieb, der über geschäftlichen Erfolg bei Selbstständigen und Freiberuflern entscheidet, die vor allem sich selbst und ihr Know-how anbieten. Im Gegenteil: Würde ein Rechtsanwalt alle Verheirateten anrufen, die sich gerade im siebten Ehejahr befinden und ihnen die perfekte Scheidung versprechen oder ein Arzt gezielt alle Männer ab 40 in einem Umkreis von 30 Kilometern zur Prostata-Krebs-Vorsorge einladen, hieße es schnell „der hat es aber nötig“, „der ist unseriös“ oder noch schlimmer „der kann nichts taugen“. Ähnlich ist es bei Unternehmensberatern, Trainern, Architekten, Künstlern und allen anderen, deren Expertenwissen oder ganz persönliches Können im Vordergrund steht. Wer sich derart verkaufen muss, testiert in den Augen anderer sein eigenes Scheitern, macht sich unglaubwürdig und hat spätestens in der Preisverhandlung schlechte Karten – wenn es überhaupt so weit kommt.

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© 2016 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Al-Omary, F.S. (2016). Wer sich anbiedern muss, verliert Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft. In: Buchenau, P. (eds) Chefsache: Best of 2014 | 2015. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08709-8_1

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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