Zusammenfassung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss seit dem Jahr 2018 den Ersterwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern. Mit Hilfe der KfW erhalten Häuslebauer und Käufer von Immobilien einen Zuschuss von 1200 € über jeweils zehn Jahre. Für die Förderung sind einige Voraussetzungen zu beachten.
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Notes
- 1.
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 c) KfW-Gesetz.
- 2.
Steck, Förderung von Wohneigentum durch das neue Baukindergeld, Stbg 2019, S. 54.
- 3.
- 4.
- 5.
Für Einzüge in die Immobilie vor dem 17.09.2018 galt noch eine einmalig verlängerte Frist bis zum 31.12.2018.
- 6.
Hilbertz, Das Baukindergeld zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums, NWB 2018, S. 3031.
- 7.
Einmalige Übergangsregelung für 2018: Sind die Antragsteller schon vor dem Start der Förderung am 18.09.2018 eingezogen, konnten sie den Antrag noch bis zum 31.12.2018 stellen. Dann erhalten sie eine Förderung für Kinder, die zum Datum Ihres Einzugs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten oder spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden.
- 8.
§ 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz.
- 9.
Sofern Energie nicht nur zur eigenen Nutzung, sondern auch zur Einspeisung ins öffentliche Netz vorgesehen ist.
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Deutsch, M., Czwalinna, M. (2019). Baukindergeld. In: Familiensteuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08685-5_8
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