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Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

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Zusammenfassung

Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften weisen zahlreiche Bezugspunkte auf. So bilden juristische Normen häufig den rechtlichen Rahmen für das unternehmerische Handeln. Es werden die Marketingaktivitäten einer Unternehmung insbesondere durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Markengesetz geschützt und gleichzeitig begrenzt. Das Handels- bzw. Vertragsrecht liefert die Grundlagen für die rechtliche Gestaltung der Beschaffungs- und Vertriebsaktivitäten. Das Gesellschaftsrecht bietet den Unternehmungen zahlreiche Varianten, in welcher Rechtsform sie am Marktgeschehen teilnehmen können. Das Arbeitsrecht schließlich bildet den rechtlichen Rahmen für das Personalmanagement.

Die enge Verflechtung von Betriebswirtschaftslehre und den Rechtswissenschaften macht es für jeden Juristen erforderlich, dass seine Entscheidungen und Bewertungen nicht nur juristisch, sondern auch betriebswirtschaftlich fundiert sind. Dies gilt sowohl für den Unternehmens- und Verbandsjuristen, als auch für den Wirtschaftsanwalt.

Die Juristen sind zumeist selbst darauf angewiesen, sich zumindest Grundlagenkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre anzueignen, um ihre Kanzleien auch wirtschaftlich erfolgreich führen zu können. In diesem Zusammenhang gewinnen auch moderne Instrumente der BWL, wie das 7 K Modell und der Businessplan zunehmend an Bedeutung.

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Notes

  1. 1.

    Zahlreiche Hochschulen haben den betriebswirtschaftlichen Ausbildungsbedarf erkannt und bieten Graduiertenstudiengänge an. Die Fachhochschule Kiel etwa bietet einen Masterstudiengang „BWL für Juristen“ an. Einer zunehmenden Internationalisierung trägt der international ausgerichtete Studiengang „Master of Law and Business“ Rechnung, der gemeinsam von der Bucerius Law School und der WHU – Otto Beisheim School of Management betrieben wird. Etabliert haben sich zudem grundständige wirtschaftsrechtliche Studiengänge, wie sie bspw. die Fachhochschule Schmalkalden anbietet. Trotz der Kritik an der angeblichen juristischen „Schmalspurausbildung“, bestehen für die Absolventen gute Berufsaussichten.

  2. 2.

    Im Folgenden werden die Begriffe „Unternehmen“ und „Unternehmung“ als Synonyme aufgefasst.

  3. 3.

    Die betriebswirtschaftlichen Definitionen unterscheiden sich stark von den arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmungen (Vgl. hierzu den Betriebsbegriff in § 1 Abs. 1 BetrVG).

  4. 4.

    Unter Autonomieprinzip wird in den Wirtschaftswissenschaften die Selbstbestimmung einer Unternehmung über ihren Wirtschaftsplan verstanden. Das heißt die Unternehmung bestimmt Angebot und Preise als Reaktionen auf die Nachfrage und den Markt. Sie entscheidet also selbst, was sie produziert und für welchen Preis sie ihre Produkte und Dienstleistungen verkauft. Dieses Prinzip gilt nur in der Marktwirtschaft. Planwirtschaften hingegen haben einen zentralen Volkswirtschaftsplan, in dem Angebot und Preise (meistens staatlich) festgelegt werden. In diesem Fall wird von einem politisch determinierten Wirtschaftsplan und dem so genannten Organprinzip gesprochen.

  5. 5.

    Der Begriff „knappe Güter“ umfasst in dem hier dargestellten Zusammenhang auch immaterielle Güter (z. B. Dienstleistungen).

  6. 6.

    Die oben angeführten Definitionen von Betrieb und Unternehmung definieren das Erfahrungsobjekt der Betriebswirtschaftslehre.

  7. 7.

    Vgl. hierzu Abb. 1.5.

  8. 8.

    In manchen Kreisen gilt der „homo oeconomicus“ als ein überkommenes Arbeitnehmerbild. Festzuhalten bleibt allerdings, dass dieser Typus des Menschen, ein Träger individueller Präferenzen ist, anhand derer er unter Ausnutzung aller verfügbaren Möglichkeiten seine Entscheidungen trifft. Jede seiner Handlungen werde allein durch die Maximierung des persönlichen Nutzens auf Basis rationaler Überlegungen determiniert, so die Theorie. Das allgemeine Konzept des „homo oeconomicus“ nimmt Präferenzen als gegeben hin und macht keine Annahmen über ihren konkreten Inhalt.

  9. 9.

    Monopolistisch bedeutet ein Anbieter/Nachfrager steht vielen Nachfragern/Anbietern gegenüber. Ein oligopolistischer Markt ist hingegen durch wenige Anbieter/Nachfrager, die auf dem Markt auf viele Nachfrager/Anbieter treffen gekennzeichnet. Als atomistisch wird ein Markt bezeichnet, wenn viele Anbieter/Nachfrager auf viele Nachfrager/Anbieter für ein bestimmtes Produkt bzw. eine bestimmte Dienstleistung treffen. Vor diesem Hintergrund wird zwischen dem Monopol, dem Oligopol und vollkommener Konkurrenz, mit den oben darstellten Nuancierungen unterschieden.

  10. 10.

    In der Literatur wird von Unternehmens‐, Unternehmungs‐, Rechts‐ oder Gesellschaftsformen gesprochen. Diese vier Begriffe werden als Synonyme verwendet.

  11. 11.

    Nicht zu verwechseln mit der Bezeichnung MbO, die für Management by Objectives (Führung durch Zielvereinbarung) steht. Hierbei handelt es sich um einen Führungsstil.

Literatur

  • Amann, K., und J. Petzold. 2014. Management und Controlling, 2. Aufl. Wiesbaden: Springer.

    Google Scholar 

  • Müller, D. 2006. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure. Berlin: Springer.

    Google Scholar 

  • Olfert, K., und H.-J. Rahn. 2013. Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 11. Aufl. Ludwigshafen: NWB.

    Google Scholar 

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Daum, A., Petzold, J., Pletke, M. (2016). Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. In: BWL für Juristen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08579-7_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-08579-7_1

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

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