Zusammenfassung
Nach europäischer Norm werden die geotechnischen Aufgaben bezüglich Mindestanforderungen an Baugrunduntersuchungen, die rechnerischen Nachweise und die Überwachung der Ausführung in drei Klassen, sogenannte Kategorien, eingeteilt.
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Nach europäischer Norm werden die geotechnischen Aufgaben bezüglich Mindestanforderungen an Baugrunduntersuchungen, die rechnerischen Nachweise und die Überwachung der Ausführung in drei Klassen, sogenannte Kategorien, eingeteilt.
Es müssen nämlich vor jeder Bauaufgabe die Schichtgrenzen, Einschlüsse und Kennwerte von Boden und Fels, wie auch die Grundwasserverhältnisse, in ausreichendem Maße zuvor bekannt sein. Die hierfür notwendigen Untersuchungen richten sich nach der geotechnischen Kategorie. Anzahl, Abstände und Tiefe der hierzu notwendigen Aufschlüsse sind geregelt. Diese Aufschlüsse erfolgen durch Schürfe und Bohrungen, auch Grundwasserstände sind zu berücksichtigen. Die Aufschlüsse erlauben es, Boden und Fels zu benennen und zu beschreiben. Die Ergebnisse können zeichnerisch dargestellt werden. Bei gemischten Bodenarten erkunden Sondierungen durch indirekte Aufschlüsse (Ramm-, Drucksondierung) die Bodenklassifikation.
Schließlich lassen sich die Baugrundeigenschaften einer Bodenschicht durch Bodenkenngrößen beschreiben.
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Schröder, B. (2014). Einleitung. In: Geotechnik für Ingenieure. essentials. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08497-4_1
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