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Marktstrukturen und Beschaffungsmarktforschung

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Book cover Strategische Beschaffung

Zusammenfassung

Nach dem Studium dieses Kapitels sollten Sie mit den folgenden Themen vertraut sein:

  • Auswirkungen der Marktstruktur auf die Beschaffungsstrategie

  • Unterschiedliche Beschaffungsmarktstrukturen, denen Einkäufer gegenüberstehen

  • Rolle und Bedeutung der Beschaffungsmarktforschung im Rahmen des Beschaffungsmanagementprozesses

  • Eigenschaften und Ansätze der Beschaffungsmarktforschung

  • Organisation und Durchführung von Beschaffungsmarktforschung

  • Möglichkeiten der Nutzung des Internets für Zwecke der Beschaffungsmarktforschung

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Authors and Affiliations

Authors

Corresponding authors

Correspondence to Arjan J. van Weele or Michael Eßig .

Appendices

Anhang 1

figure a
figure b

Anhang 2

Allgemeine Einkaufsbedingungen

NedWorks BV

Artikel 1

Im Rahmen dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Käufer::

NedWorks oder eine der Tochtergesellschaften des Unternehmens

Verkäufer::

die natürliche oder juristische Person, mit der der Kaufvertrag geschlossen wurde

Produkt::

der Gegenstand und/oder die Dienstleistungen (im weitesten Sinne des Wortes), wie sie im Auftrag bezeichnet bzw. spezifiziert sind

Auftrag::

die schriftliche (im Einklang mit den vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen stehende) Anweisung des Käufers zur Lieferung des Produkts

Vertrag::

der Auftrag, so wie er vom Verkäufer gemäß Artikel 2 dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen angenommen wurde

Artikel 2 Auftragsannahme

Der Auftrag gilt als vom Verkäufer angenommen, sobald dieser ihn entgegengenommen hat. Wurde das Produkt ausdrücklich im Rahmen eines ‚unverbindlichen‘ Angebots präsentiert, so gilt der Auftrag dann als vom Verkäufer angenommen, wenn dieser ihn entgegennimmt, es sei denn, er setzt den Käufer innerhalb von fünf Werktagen nach Entgegennahme schriftlich davon in Kenntnis, dass er ihn nicht annimmt.

Artikel 3 Vertrag

Der Vertrag umfasst keine weiteren Bestimmungen außer den im Auftrag genannten, wobei für den Auftrag die vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten. Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Auftrag und den vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen genießen die im Auftrag formulierten Bestimmungen Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Artikel 4 Dokumente als Bestandteile des Vertrags

Zeichnungen , Kalkulationen, Modelle sowie alle weiteren Dokumente und/oder Informationen, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und vom Käufer bereitgestellt wurden oder die gegebenenfalls vom Verkäufer für den Käufer erstellt wurden, bleiben im Eigentum des Käufers oder gehen gegebenenfalls in das Eigentum des Käufers über, sobald sie vertragsgemäß zugunsten des Käufers erstellt wurden. Das Voranstehende bedeutet auch, dass der Verkäufer derartige Dokumente Dritten nicht zugänglich machen oder zur Durchsicht aushändigen darf. Nach der Erfüllung des Vertrags müssen die Dokumente dem Käufer unverzüglich zurückgegeben oder gegebenenfalls an ihn übergesandt werden.

Artikel 5 Preis

Der Preis (die Preise), der (die) im Auftrag genannt ist (sind), ist (sind) fix und unabänderlich.

Artikel 6 Lieferzeit

  1. 1.

    Der Verkäufer liefert das Produkt zu dem Datum, das im Auftrag vermerkt ist. Der vertraglich festgelegte Lieferzeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag erteilt wird, es sei denn es, wird etwas Abweichendes vereinbart.

  2. 2.

    Sobald der Verkäufer weiß oder erwartet, dass es unmöglich ist, das Produkt pünktlich zu liefern, unterrichtet er den Käufer unverzüglich schriftlich über diesen Sachverhalt. Dabei nennt er auch die Umstände, die dem Eintritt dieses Sachverhalts zugrunde liegen.

Artikel 7 Strafe

Falls der Verkäufer den/die vereinbarte(n) Lieferzeitpunkt(e) überschreitet, entsteht seine Pflicht zur Zahlung einer Strafe wie im Auftrag angegeben. Die Strafe wird unter der im Auftrag genannten Bedingung vollziehbar, ungeachtet des Rechts des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten und/oder einen Ausgleich gemäß Artikel 12 dieser Einkaufsbedingungen zu verlangen.

Artikel 8 Lieferung und Eigentumsübergang

  1. 1.

    Jede Lieferung erfolgt frei Haus bzw. CIF (Cost, Insurane, Freight) an den im Auftrag genannten Bestimmungsort.

  2. 2.

    Das Eigentum an dem Produkt und das mit ihm verbundene Risiko gehen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Bestimmungsort auf den Käufer über. Diese Bestimmung berührt nicht die Geltung der in den Artikeln 10.3, 12 und 16.2 niedergelegten Bestimmungen.

Artikel 9 Qualität

Bezüglich der Menge, Spezifikation und Qualität gilt für die zu liefernden Produkte, dass sie

  1. a)

    mit dem Inhalt des Vertrags konform sein müssen;

  2. b)

    aus solidem Material bestehen und weinwandfrei beschaffen sind;

  3. c)

    in jeder Hinsicht identisch mit dem Muster (den Mustern), dem Modell (den Modellen) oder der Spezifikation (den Spezifikationen) zu sein haben, die der Verkäufer und/oder der Käufer vorgelegt oder erstellt haben. Die Spezifikation ist die (technische) Beschreibung des Produkts, die der Auftrag mitbeinhaltet, auf die in dem Auftrag Bezug genommen wird oder die im Geschäftsverkehr zwischen den Parteien oder die im allgemeinen Geschäftsverkehr für dieses Produkt seiner Art nach gebräuchlich ist;

  4. d)

    zur Erfüllung der im Auftrag angegebenen Funktion(en) geeignet sein müssen.

Artikel 10 Inspektion und Test

  1. 1.

    Vorbehaltlich der Bestimmungen der Ziffern 2 und 3 dieses Artikels und vorbehaltlich der Pflicht des Verkäufers zur Durchführung der notwendigen Inspektion hat der Käufer das Recht, das Produkt während seiner Bearbeitung, Herstellung oder Lagerung und somit vor seiner Auslieferung zu untersuchen und zu testen. Der Verkäufer hat die dazu erforderlichen Räumlichkeiten und sonstigen Umstände bereitzustellen bzw. zu gewährleisten.

  2. 2.

    Ungeachtet dessen, ob der Käufer von seinem in Paragraf 1 dieses Artikels beschriebenen Recht Gebrauch gemacht hat, haftet der Verkäufer in vollem Umfang für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten.

  3. 3.

    Wenn nach der Auslieferung aufgrund der Inspektion und/oder des Tests durch den Käufer festgestellt wird, dass das Produkt ganz oder teilweise nicht den Bestimmungen des Kaufvertrags entspricht oder dass es auf andere Weise den auf es anwendbaren Standards nicht genügt, setzt der Käufer den Verkäufer schriftlich davon in Kenntnis, dass er die Annahme des Produkts verweigert. Mit dem Kalenderdatum dieser Mitteilung gehen die mit dem zurückgewiesenen Produkt verbundenen Gefahren auf den Verkäufer über.

  4. 4.

    Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schickt der Verkäufer während des Zeitraums des Entwurfs des Produkts und vor Beginn seiner Konstruktion, Fertigung oder Bestellung alle erforderlichen Zeichnungen, Kalkulationen und Spezifikationen in dreifacher Ausfertigung zur Prüfung und Genehmigung an den Käufer. Die Genehmigung des Käufers befreit den Käufer nicht aus seiner Verantwortung für die Schlüssigkeit bzw. Durchführbarkeit des Entwurfs und seiner Ausführung. Der Käufer sendet die genehmigten Zeichnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an den Verkäufer zurück.

  5. 5.

    Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche vereinbarten oder aus anderen Gründen notwendigen Probeläufe durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und die Ergebnisse der Probeläufe dem Käufer auszuhändigen. Auf Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet, beglaubigte Zertifikate zu den Probeläufen zu liefern.

Artikel 11 (Verborgene) Auswirkungen

Der Verkäufer haftet für alle direkten und indirekten Schäden mit Ausnahme von Folgeschäden, die dem Käufer infolge von (verborgenen) Wirkungen des gelieferten Produkts entstehen, und der Verkäufer findet den Käufer für solche Schäden ab.

Artikel 12 Mangelnde Vertragserfüllung

  1. 1.

    Wenn es sich herausstellt, dass der Verkäufer nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, in angemessener Zeit und auf angemessene Weise seine Pflichten aus dem Vertrag vollständig oder teilweise zu erfüllen, oder wenn der Verkäufer insolvent wird oder wenn er Zahlungen zur Tilgung seiner Schulden aussetzt oder wenn er seinen Geschäftsbetrieb unterbricht oder liquidiert, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag oder von einzelnen Teilen des Vertrags zurückzutreten, ohne dass es hierzu weiterer Vorladungen oder Nichterfüllungsrügen oder juristischer Verfahren bedarf, und vom Verkäufer den Ausgleich der durch die Nichterfüllung bedingten Kosten und Schäden und den Ersatz von entgangenen Zinsen zu fordern. Sämtliche Forderungen, die der Käufer gegen den Verkäufer besitzt oder zu einem späteren Zeitpunkt erwirbt, hat der Verkäufer im Fall der Aufhebung des Vertrags auf Verlangen unverzüglich und vollständig zu erfüllen. Neben seinem Recht auf Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer auch das Recht, die vollständige oder teilweise Erbringung der Leistung und einen Ausgleich für seine Kosten, Schäden und die entgangenen Zinsen zu verlangen.

  2. 2.

    Wenn und sobald er ganz oder teilweise vom Vertrag zurückgetreten ist, hat der Käufer das Recht, das gelieferte Produkt vollständig oder teilweise und auf Kosten und Risiko des Verkäufers zurückzugeben. Andererseits bleibt es ihm unbenommen, das Produkt zur Besicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung oder von bereits bestehenden oder künftig entstehenden, durch die Nichterfüllung begründeten Ansprüchen auf Schadenersatz in seinem Besitz zu behalten. Der Verkäufer erklärt hiermit, dass er für den Fall der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten dem Käufer das Produkt als Pfand überlassen wird, und der Käufer erklärt sein Einverständnis mit der Pfandbestellung.

  3. 3.

    Allein dann, wenn die Nichterfüllung aufgrund von Umständen eintritt oder eintreten wird, die dem Einfluss des Verkäufers entzogen sind, entfällt die Pflicht des Verkäufers, den Käufer in der oben beschriebenen Weise zu entschädigen, vorausgesetzt, der Verkäufer hat den Käufer über die besagten Umstände schriftlich informiert, unmittelbar nachdem ihm bekannt geworden ist, dass sie eingetreten sind oder eintreten werden.

Artikel 13 Gewährleistung

  1. 1.

    Der Verkäufer versichert dem Käufer, dass das Produkt einwandfrei beschaffen ist und dass es unter anderem den in Artikel 9 der vorliegenden Einkaufsbedingungen dargelegten Anforderungen entspricht. Dieses Versprechen gilt für mindestens sechs (6) Monate ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, welche innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung erfolgt, für eine Periode von zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung, es sei denn, für die vom Verkäufer bezogenen Materialien oder Produkte gilt eine längere Gewährleistungsfrist oder im Auftrag ist eine längere Frist angegeben, die sodann zum Tragen kommt.

  2. 2.

    Ungeachtet anderer Klauseln der vorliegenden Einkaufsbedingungen kann der Käufer für den Fall, dass er innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Paragraf 1 dieses Artikels Mängel an dem gelieferten Produkt feststellt, das defekte Produkt unverzüglich und zu einer von ihm bestimmten Zeit und an einem von ihm bestimmten Ort austauschen oder reparieren. Alle aufgrund eines solchen Austauschs oder einer solchen Reparatur anfallenden Kosten trägt der Verkäufer.

Artikel 14 Unterauftragsvergabe

  1. 1.

    Ohne das schriftliche Einverständnis des Käufers ist der Verkäufer nicht befugt, den Vertrag oder Teile davon auf einen Dritten zu übertragen oder Dritte mit der Erfüllung des Vertrags oder Teilen davon zu beauftragen. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind zur Erstellung der vereinbarten Leistung notwendige Rohstoffe und/oder Bauteile von untergeordneter Bedeutung. Diese Bestimmung betrifft nicht den Teil der Lieferung, die von einem im Auftrag oder in der den Auftrag begleitenden Spezifikation namentlich genannten Hersteller zu bewerkstelligen ist.

  2. 2.

    Der Verkäufer ist stets für die Erfüllung des Vertrags haftbar, ebenso wie für etwaige, im Rahmen der Erfüllung des Vertrags durch seine Beschäftigten oder durch Dritte verursachte Schäden.

  3. 3.

    Der Verkäufer entschädigt den Käufer für alle Forderungen, die von Dritten in Bezug auf den oder in Verbindung mit dem Vertrag gegen ihn geltend gemacht werden.

Artikel 15 Vom Käufer bereitgestelltes Material

  1. 1.

    Vom Käufer bereitgestelltes Material verbleibt in dessen Eigentum. Der Verkäufer ist verpflichtet, solches Material ausschließlich für Zwecke des Käufers und in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu verwenden.

  2. 2.

    Sofern der Verkäufer vom Käufer bereitgestelltes Material nicht innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt beanstandet, wird das Material als einwandfrei im Sinne des Vertrags angesehen.

Artikel 16 Aufschub der Lieferung und Lagerung

  1. 1.

    Wenn der Käufer aus welchem Grund auch immer nicht in der Lage ist, das Produkt zu dem vereinbarten Termin abzunehmen, lagert der Verkäufer das Produkt in angemessener Weise ein oder veranlasst die Lagerung in angemessener Weise; im Übrigen trifft er alle notwendigen Maßnahmen, um Verschlechterungen der Qualität der Produkts und/oder jegliche sonstigen Schäden zu vermeiden.

  2. 2.

    Abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen bezüglich des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs geht das Eigentum an dem entsprechend Paragraf 1 dieses Artikel gelagerten Produkt auf den Käufer über, sobald der Verkäufer den Käufer darüber unterrichtet, dass das Produkt zur Auslieferung bereit steht. Ab diesem Zeitpunkt verwahrt der Verkäufer das Produkt stellvertretend für den Käufer; das Produkt muss ab diesem Zeitpunkt als Eigentum des Käufers gekennzeichnet sein. Solange das Produkt vom Verkäufer verwahrt wird, trägt der Verkäufer das mit dem Produkt verbundene Risiko. Der Verkäufer versichert das Produkt auf angemessene Weise. Die Kosten der Versicherung werden ihm vom Käufer erstattet.

Artikel 17 Gesetzliche Erfordernisse

Der Verkäufer versichert, dass der Entwurf, die Zusammensetzung, die Konstruktion und die Qualität des Produkts in jeder Hinsicht alle relevanten gesetzlichen und/oder anderen auf das Produkt bezogenen hoheitlichen Anforderungen erfüllt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gelten. Sämtliche durch Verletzung dieser Anforderungen verursachten Schäden und Kosten gehen zulasten des Verkäufers.

Artikel 18 Patente und Lizenzen

  1. 1.

    Der Käufer erhält die nichtexklusive(n) Lizenz( en) aus Patentrechten und/oder anderen gewerblichen Eigentumsrechten in Bezug auf das Produkt. (Eine) solche Lizenz(en) umfasst/umfassen

    1. a)

      die Befugnis zur Nutzung des patentierten und/oder auf andere Weise geschützten Produkts im eigenen Betrieb des Käufers und in den Betrieben seiner Tochtergesellschaften einschließlich seiner Reparatur bzw. deren Veranlassung;

    2. b)

      die Befugnis der Veräußerung des Produkts an Dritte, gleich ob es Teil eines anderen Produkts werden soll oder nicht.

  2. 2.

    Der Verkäufer entschädigt den Käufer in vollem Umfang für Nachteile und Kosten einschließlich Zinsen, die aus tatsächlichen oder angeblichen Verletzungen von mit dem Produkt in Beziehung stehenden Patenten, Lizenzen, Urheberrechten, geschützten Zeichnungen oder Modellen, Handelsmarken oder Handelsnamen erwachsen. Ausgenommen sind hierbei Formen, Zeichnungen oder Modelle des Käufers, die der Verkäufer zu dem Zweck kopiert, für den sie der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.

  3. 3.

    Sollte aufgrund dieses Artikels ein Verfahren gegen den Käufer eingeleitet werden, so setzt der Käufer den Verkäufer hierüber unverzüglich in Kenntnis und übermittelt ihm die zugehörigen Informationen. Der Verkäufer stellt sodann durch gütliche Einigung oder im Wege eines Gerichtsverfahrens sicher, dass der Käufer über das Produkt frei verfügen und es uneingeschränkt nutzen kann. Alle hiermit verbundenen Kosten (einschließlich von Zahlungen an Dritte für den Erwerb gewerblicher Nutzungsrechte) gehen zulasten des Verkäufers. Der Käufer sieht davon ab, im Hinblick auf das eingeleitete Verfahren irgendwelche Maßnahmen zu treffen, es sei denn, der Verkäufer gibt ihm die Erlaubnis hierzu. Dies gilt dann nicht, wenn der Verkäufer außerstande ist, Verhandlungen und/oder gerichtliche Auseinandersetzungen tatkräftig zu führen. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, die besagten Verhandlungen und/oder gerichtlichen Auseinandersetzungen stellvertretend für den Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf Kosten des Verkäufers zu führen. Der Verkäufer ist dann an das Ergebnis der vom Käufer geführten Verhandlungen und/oder des Gerichtsverfahrens in vollem Umfang gebunden.

Artikel 19 Bezahlung

Wenn der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, stellt er dem Käufer den vereinbarten Preis in Rechnung. Der Käufer zahlt den vereinbarten Preis innerhalb von 40 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Der Käufer ist berechtigt, jegliche Zahlungen, die der Verkäufer an ihn zu leisten hat (fällige oder in der Zukunft fällig werdende, einschließlich Entschädigungszahlungen und Zinsen), mit den Zahlungen zu verrechnen, die er an den Verkäufer zu leisten hat.

Artikel 20 Recht und Gerichtsstand

Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, unterliegt der Vertrag dem Recht der Niederlande. Sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen des Vertrags oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehen, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Rotterdam ausgetragen, es sei denn, es wird ein höheres Gericht angerufen.

Anhang 3

Aufstellung der der NedWorks 345 im Rahmen des Rioprojekts aufgrund von Mängeln der Saugbagger-Schneidezähne und -Adapter entstandenen Schäden

  1. 1.

    Erworbene und eingesetzte Schneidezähne und Adapter minderer Qualität:

    2960 Schneide-Zähne Typ A-7654 à 61,82 €

    183.000,00 €

    313 Adapter Typ B-4780 à 207,67 €

    65.000,00 €

    Summe

    248.000,00 €

  2. 2.

    Kosten aufgrund von zusätzlichen Reparaturen (Verschweißung gebrochener Adapter). Von Woche 33 bis einschließlich Woche 50 wurden dafür 18 Schweißer eingesetzt.

    Wöchentliche Kosten:

    18 Schweißer à 545,00 €

    9800,00 €

    Örtliche Steuern

    1100,00 €

    2 Helfer à 320,00 €

    640,00 €

    Treibstoff

    700,00 €

    Elektroden

    2350,00 €

    Summe: 14.590,00 € für 18 Wochen

    262.620,00 €

  3. 3.

    Transportkosten aufgrund der Lieferung haltbarer Zähne und Adapter:

    1. a)

      3500 Zähne ab Bahrain

      Luftfracht (Pre/AIR/0065 – Sept. 2006)

      216.370,00 €

      Überlandtransport

      2100,00 €

    2. b)

      150 Adapter ab South NedWorks

      Luftfracht (Pre/AIR/0087 – 1. Sept. 2006)

      33.000,00 €

    3. c)

      40 Adapter ab Lager Luftfracht

      (Pre/AIR/009 – Sept. 2006)

      10.225,00 €

    4. d)

      2 Saugköpfe ab Damman

      Luftfracht (Fre/AIR/0045 – Sept. 2006)

      20.500,00 €

      Überland-/Seetransport Miami – Rio

      9500,00 €

    5. e)

      Rückversand 2 Schneidköpfe nach Damman

      Überland-/Seetransport Rio – Miami (Okt. 2006)

      9500,00 €

      Seetransport Miami – Damman

      20.500,00 €

      Überlandtransport Damman – Baustelle

      3200,00 €

    6. f)

      Rückversand 3500 Zähne nach Bahrain

      (noch ausstehend)

      Seetransport

      13.450,00 €

      Überlandtransport

      2250,00 €

    7. g)

      Rückversand 150 Adapter zu South NedWorks

      (noch ausstehend)

      1450,00 €

      Summe aus a) bis g)

      345.245,00 €

  4. 4.

    Stillstandskosten NedWorks 345 unmittelbar aufgrund der Lieferung von Schneidezähnen und Adaptern minderer Qualität über 3,5 Wochen:

    Wöchentliche Kosten:

    NedWorks 345

    234.250,00 €

    Unterstützende Ausrüstung

    34.625,00 €

    Schwimmende Rohrleitung

    16.250,00 €

    Überland-Rohrleitung

    8750,00 €

    Baustellen-Gemeinkosten

    28.500,00 €

    Summe pro Woche

    322.375,00 €

    322.375,00 € über 3,5 Wochen

    1.128.312,50 €

    Zwischensumme

    1.984.177,50 €

    9 % allgemeine Kosten

    178.575,98 €

    Gesamtsumme

    2.162.753,48 €

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van Weele, A.J., Eßig, M. (2017). Marktstrukturen und Beschaffungsmarktforschung. In: Strategische Beschaffung. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-08491-2_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-08491-2_7

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-08490-5

  • Online ISBN: 978-3-658-08491-2

  • eBook Packages: Business and Economics (German Language)

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