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Auslegung energiebezogener Anlagen und Prozesse

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Book cover Industrielle Energiestrategie

Zusammenfassung

Durch nahezu jede neue technische Anlage oder Prozessveränderung wird das Gefüge der (Teil‐)Energieströme verändert. Dies hat nicht nur Auswirkung auf die netzbezogene energetische Arbeit, sondern auch auf die meist staatlich gelenkten oder regulierten Energienebenkosten wie Netznutzungsentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben, Zuschüsse oder Fördermittel.

Die wertoptimale Auslegung einer technischen Anlage oder eines Prozesses unter vollständiger Berücksichtigung der resultierenden Energiekosten ist durch die große Zahl von Ausnahmeregelungen bei den Energienebenkosten sehr komplex. Im vorliegenden Beitrag wird gezeigt, wie die wertoptimierte Auslegung von technischen Anlagen oder Prozessen durch die Anwendung von Simulationstechniken durchgeführt werden kann.

Projektrisiken wie mögliche gesetzliche Änderungen können quantifiziert werden, was zu deutlich verbessertem Management der Risiken führt. Der beschriebene Ansatz erfordert aufgrund der benötigten Kenntnisse sowohl technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge als auch aller liquiditätswirksamen Vorgaben und Gesetzen inklusive möglicher Ausnahmeregelungen ein interdisziplinäres Vorgehen.

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Notes

  1. 1.

    Vgl. Nissen (2014, S. 96).

  2. 2.

    Vgl. Kap. 22.

  3. 3.

    Es ist abhängig vom jeweiligen Projekt, ob energiebezogene oder nicht‐energiebezogene Auswirkungen der Auslegungsparameter bei der Ermittlung des Projektwertes einen besonderen Einfluss haben. Während energiebezogene Liquiditätsauswirkungen beim vorliegenden Beitrag im Vordergrund stehen, sei jedoch bedacht, dass auch durch eine rein organisatorische Umstrukturierung beispielsweise die Personalintensität einer Gesellschaft sich im Vergleich zur Energieintensität gravierend ändern kann, was zu Auswirkungen bei der Rückerstattung des sogenannten Strom‐, bzw. Energiesteuerspitzenausgleichs führt.

  4. 4.

    Vgl. hierzu die Stromverbrauchsschwellen aus Sicht der Industriekunden in Abschn. 22.3.3.

  5. 5.

    Vgl. Kap. 29.

  6. 6.

    Vgl. Kap. 14.

  7. 7.

    Typische Betriebsweisen von KWK‐Anlagen sind wärmegeführt, stromgeführt oder diverse Kombinationen daraus. Bei stromgeführter Fahrweise wird der benötigte Prozessbedarf an Strom maximal von der Eigenerzeugungsanlage gedeckt, auch wenn ggf. überschüssige Wärme nicht in den Prozess eingekoppelt werden kann. Bei wärmegeführter Fahrweise wird die maximal mögliche Menge Wärme in den Prozess eingekoppelt, auch wenn die erzeugte Strommenge nicht vollständig abgenommen werden kann und es zeitweise zu Netzeinspeisung kommt oder die Anlage entsprechend kleiner auszulegen ist. Es versteht sich, dass wärmegeführte Fahrweise in jedem Falle wirtschaftlicher ist, hierfür jedoch ein fundiertes Verständnis des zeitlichen Verlaufs des Prozesswärmebedarfs auf den verschiedenen energetischen Niveaus notwendig ist.

  8. 8.

    Für die genauen Bedingungen dieser Ausnahme und weitere Nebenbedingungen sei auf die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in der jeweils gültigen Fassung verwiesen.

  9. 9.

    Vgl. § 61 ff. EEG Zu den Besonderheiten und Anforderungen zur Erlangungen der Befreiungen im Zusammenhang mit der Eigenstromversorgung nach § 5 Nr. 12 EEG 2014 vgl. hierzu auch Abschn. 8.3.1.2.

  10. 10.

    Vgl. § 19 Abs. 2 StromNEV.

  11. 11.

    Vgl. § 20, Abs. 2, GasNEV.

  12. 12.

    Vgl. § 9b und § 10 (Spitzenausgleich) StromStG.

  13. 13.

    Vgl. § 54 und § 55 (Spitzenausgleich) EnergieStG, zusätzlich zu beachten sind im Einzelfall die Regelungen des § 53 a) und b) EnergieStG zur Energiesteuerentlastung von Kraftstoffen, die in gesetzlich privilegierten KWK‐Anlagen eingesetzt werden.

  14. 14.

    Vgl. § 19, Abs. 2 StromNEV, § 9 Abs. 7 KWKG, § 17f Abs. 5 EnWG, § 18 AbLaV.

  15. 15.

    Vgl. § 7 KWKG.

  16. 16.

    Vgl. die entsprechenden Regelungen zu den unterschiedlichen Technologien in §§ 27–31 EEG 2014. Besondere Relevanz sollten im industriellen Gebrauch die Förderung von Biomasse § 28 EEG 2014 und Photovoltaik § 31 EEG 2014 haben. Je nach Inbetriebnahmezeitpunkt sind ggf. auch frühere Gesetzeslagen des EEG zu berücksichtigen.

  17. 17.

    Vgl. § 2 KAV.

  18. 18.

    Die regulatorischen Vorschriften und Gesetze auf dem Gebiet der Energiepolitik verändern sich mit großer Geschwindigkeit. Es ist daher ratsam, an dieser Stelle ggf. durch Hinzuziehen von Fachleuten Fehler bei der Investitionsentscheidung zu vermeiden.

  19. 19.

    Zur Ermittlung von Barwerten vgl. u. a. Schulte (2007, S. 79 ff.).

  20. 20.

    Vgl. zur Ermittlung von dynamischen Amortisationszeiten unter anderem Schulte (2007, S. 119 ff.).

  21. 21.

    Vgl. Kost et al. (2013).

  22. 22.

    Vgl. Medgenberg und Nemuth (2011).

Literatur

  • Kost et al. (2013). Levelized Cost of Electricity. Freiburg: Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE.

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  • Medgenberg, J., & Nemuth, T. (2011). Potential der Monte-Carlo-Simulation für Risikoanalyse im Projektmanagement. 1. Internationaler BBB-Kongress, TU Dresden.

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  • Nissen, U. (2014). Energiekostenmanagement – Eine Einführung für Controller, Manager und Techniker in Industrieunternehmen. Stuttgart: Schäffer-Poeschel.

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  • Schulte, G. (2007). Investition – Investitionscontrolling und Investitionsrechnung (2. Aufl.). München, Wien: Oldenbourg Wissenschaftsverlag.

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Tesch, R., Stoephasius, JC. (2017). Auslegung energiebezogener Anlagen und Prozesse. In: Matzen, F., Tesch, R. (eds) Industrielle Energiestrategie. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-07606-1_17

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