Zusammenfassung
Das 14-tägige begründungsfreie und bedingungslose Widerrufsrecht des Kreditnehmers ist – auch für Hypothekendarlehen – eine rechtspolitisch begrüßenswerte Norm. Sie schützt den Verbraucher nicht nur vor Überrumpelung und Fehlberatung, sondern auch vor sich selbst und eröffnet ihm die Möglichkeit, Geschäfte, die nur auf spontanen Impulsen beruhen und seinen langfristigen Interessen nicht dienen, zu vermeiden. Auch die Tatsache, dass die von der Bank erteilte schriftliche Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend klar, deutlich, verständlich und vollständig sein muss, ist zu begrüßen. Zu kritisieren ist jedoch die Rechtsfolge, die bei fehlerhafter Belehrung zum ewigen Widerrufsrecht führen kann. Dies ist noch vertretbar, wenn der Kreditgeber einen klar erkennbaren Sorgfaltsstandard verletzt, so dass der gewaltige Schaden, den ein späterer Widerruf bei der Bank auslösen kann, nur einen Ansporn für Rechtsabteilungen und das Management der Banken auslöst, die Widerrufsbelehrung in der rechtlich geforderten Form durchzuführen.
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Schäfer, HB. (2015). Schlussfolgerung. In: Widerruf bei Hypothekenkrediten. essentials. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-07573-6_5
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