Wenn es dabei bleiben sollte, dass jegliche Abweichung vom rechtlichen Standard der Widerrufsbelehrung zum zeitlich unbegrenzten Widerrufsrecht führt, könnten die Kosten für die Immobilien finanzierenden Banken astronomische Höhen erreichen. Zwischen 2002 und 2010 wären wohl in der Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen minimale, formale Abweichungen von der Norm zu finden. Erst nach klareren rechtlichen Vorgaben im Jahr 2010 konnten die Banken sich stärker an den Wortlaut der Modelltexte halten. Wenn aber ein großer Anteil der Kreditnehmer ihre Darlehen jetzt ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen würden, kämen bei einem Gesamtbestand von Hypothekendarlehen an Nicht-Selbständige von 835 Mrd. € Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe auf die Banken, Volksbanken und Sparkassen zu.

Zukünftige Kosten werden selbstverständlich eingepreist und würden Teil einer erhöhten Zinsspanne. Der Effekt wäre eine Belastung aller Kreditnehmer zu Gunsten derjenigen, die von ihrer Widerrufsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben, um der Bank, in Wirklichkeit aber allen anderen Kreditnehmern das Risiko einer Zinssenkung aufzubürden, das sie laut Vertrag eigentlich selbst zu tragen haben.