Zusammenfassung
Erscheinungsbild
An einem Gesimsputz kam es im Traufbereich des Daches zu Farb- und Putzabplatzungen. Nachdem die Fassade eingerüstet war, wurde festgestellt, dass es sich bei den Putzabplatzungen um Gipsputz handelte (Abb. 6.1-1 und 6.1-2).
Die Zinkblechabdeckungen konnten den Schaden nicht verhindern. Es kam zu einer „Unterläufigkeit“ der Bleche, so dass Wasser in den Gipsputz eindringen konnte.
Gutachterliche Einstufung
Seit vielen Jahrhunderten werden gipsgebundener Stuck oder Putz sowie auch Anhydritputz bei Fassaden verwendet. Diese werden sorgfältig mit wasserabweisenden Imprägnierungen und Anstrichen vor der Witterung geschützt.
In vorliegendem Fall kommen folgende Ursachen für den oben gezeigten Schaden in Frage.
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1.
So genanntes Abpulvern, d. h. wiederholter und anhaltender Feuchtigkeitseinfluss führt zum Auflösen des Putzes, in diesem Fall Gipsputz. Die Lösung kristallisiert in den Putzporen sowie an der Oberfläche und hebt die Putzfestigkeit durch den Kristallisationsdruck auf.
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2.
Treiben, d. h. durch anhaltenden Wassereinfluss nimmt der Putz Wasser auf. Die daraus resultierende Volumenzunahme des Baustoffes führt zur Absprengung des Putzes von seinem Untergrund.
Gips- und Anhydritputze können, ohne Zusatzmaßnahmen, nur in trockenen Räumen und auf trockenen Oberflächen angewandt werden, nicht aber im Außenbereich.
Beseitigung
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Schulz, J. (2015). Fassade. In: Architektur der Bauschäden. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-07424-1_6
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