Zusammenfassung
Die Einsicht in die psychologischen und sozialen Ambivalenzen genetischen Wissens regte seit Mitte der 1980er Jahre die Debatte um eine Implementierung eines Rechts auf Nichtwissen auf Gesetzesebene an. 1985 forderte Hans Jonas im Rahmen einer verantwortungsethischen Betrachtung erstmals ein Recht auf die Abwehr identitätsstörender Informationen: „Niemals darf einem ganzen Dasein das Recht zu jener Ignoranz versagt werden, die eine Bedingung der Möglichkeit authentischer Tat, d. h. der Freiheit überhaupt ist.“ Den Hintergrund dieses Plädoyers bildet die Einsicht, der zufolge ein Überschuss an Wissen die personalen Entfaltungsmöglichkeiten einschränken und das Individuum an einer authentischen Lebensgestaltung hindern kann.
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Schroeder, A. (2015). Das Recht auf Nichtwissen: ein technikaverser Irrläufer?. In: Das Recht auf Nichtwissen im Kontext prädiktiver Gendiagnostik. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-07146-2_4
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