Zusammenfassung
Bis in die jüngere Zeit wurden mit dem Begriff „Kapitalmaßnahmen″ in der Regel nur klassische Finanzierungsvorgänge bei Kapitalgesellschaften bezeichnet. Hierzu zählten Maßnahmen der Innenund Außenfinanzierung: die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die auf Zuführung neuer Mittel gerichtete Kapitalerhöhung gegen Einlage. Diese Kapitalmaßnahmen hatten in der Regel lediglich Auswirkungen auf die Vermögensebene des Aktionärs. Innerhalb eines Besteuerungssystems, das durch eine klare Unterscheidung zwischen Ertragsebene und Vermögensebene geprägt war, spielten diese Maßnahmen für die breite Masse der Aktionäre selten eine Rolle: - Auf der Ertragsebene wurden Dividendenausschüttungen als laufende Kapitalerträge besteuert. Solange diese Dividendenzahlungen in Form von Barausschüttungen vorgenommen wurden, ergaben sich hieraus keine steuerrechtlichen Probleme. - Klassische Kapitalerhöhungsmaßnahmen, die lediglich eine Modifizierung von Anschaffungskosten zur Folge hatten, wirkten sich beim Privatanleger in der Regel nur dann aus, wenn er seine Beteiligung innerhalb der verhältnismäßig kurzen steuerlichen Haltefrist von zunächst sechs und – ab 1999 – zwölf Monaten (§ 23 EStG) veräußerte. Außerhalb dieser Haltedauer konnten die Aktienbestände steuerfrei veräußert werden, so dass sich Änderungen der steuerlichen Anschaffungskosten praktisch nicht auswirkten.
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Port, M., Steinlein, F. (2015). Herausforderung Kapitalmaßnahme. In: Kapitalmaßnahmen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06976-6_1
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