Zusammenfassung
Arbeitnehmer in Frankreich haben Anspruch auf 2,5 Werktage von Montag bis Samstag (entspricht 2,08 Arbeitstagen von Montag bis Freitag) pro tatsächlich gearbeitetem Monat oder einer entsprechenden Zeitspanne, was einen bezahlten Urlaub von 30 Werktagen (25 Arbeitstagen) pro Jahr ergibt. Es ist keine minimale Betriebszugehörigkeit erforderlich, um bezahlten Urlaub zu erwerben. Dieser wird ab dem Eintrittsdatum des Mitarbeiters erworben. Als weitere Besonderheit ist zu beachten, dass das Urlaubsjahr vom 1. Juni des Vorjahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres gezählt wird. Zusätzlich gibt es eine Reihe von gesetzlichen Feiertagen, die teils von den in Deutschland bekannten Tagen abweichen.
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Kammerer, C., Roß-Kirsch, N. (2017). Urlaub und Feiertage. In: Arbeitsrecht in Frankreich. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06911-7_14
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