Zusammenfassung
Die Insolvenz rückt gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten immer wieder in den Fokus betriebswirtschaftlicher und juristischer Betrachtungen. Dabei stellt die Rechnungslegung des Unternehmens in Insolvenz einen Brückenschlag zwischen den betriebswirtschaftlichen und den juristischen Untersuchungen her. In der Insolvenz ist zwischen einer externen, handelsrechtlichen und einer internen, insolvenzspezifischen Rechnungslegungspflicht zu unterscheiden. Die handelsrechtlichen Pflichten richten sich über den Verweis in § 155 Abs. 1 InsO nach den Vorschriften des HGB. Im Unterschied zum nicht insolventen Unternehmen hat in der Insolvenz nicht der Schuldner – es sei denn, er beantragt die Eigenverwaltung –, sondern der Insolvenzverwalter in Bezug auf die Insolvenzmasse die Rechnungslegungspflichten zu erfüllen. Zudem ist es unstreitig, dass die Anmeldung der Insolvenz respektive die Eröffnung des Verfahrens nicht die Beendigung der Unternehmenstätigkeit bedeuten muss.
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Eickes, S. (2014). V. Die Zusammenfassung der Ergebnisse. In: Zum Grundsatz der Unternehmensfortführung in der Insolvenz. Finanzwirtschaft, Unternehmensbewertung & Revisionswesen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06692-5_5
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