Zusammenfassung
Im Schrifttum wird ein zweiseitig verpflichtender Vertrag in Bezug auf das Synallagma von Leistung und Gegenleistung, wonach mit der Leistungserfüllung noch von keiner Vertragsseite begonnen wurde („unperformed“) oder beide Vertragspartner mit der Leistungserbringung begonnen haben, aber sich die Leistungen ausgeglichen gegenüberstehen, als schwebender Vertrag („executory contract“) definiert. Vor diesem Hintergrund stellt die „Gebrauchsüberlassung des Leasingobjekts durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer [… die …] Hauptleistungspflicht des Leasinggebers [dar, die] in das Synallagma des Finanzierungsleasingvertrages eingebunden [ist].“ Diese Verknüpfung der Aktivierungsfähigkeit des Anspruchs auf Gegenleistung mit der schuldrechtlichen Erfüllung der eigenen Leistungspflicht schlage sich in einer Nichtbilanzierung des Vertrags nieder, denn durch dauernde Erfüllung (continuing obligations) im Zeitablauf gehen diese Ansprüche und Duldungspflichten unter.
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Seebacher, K. (2014). D Entwicklung einer Present-Value-Konzeption zur Abbildung von schwebenden Verträgen im Kontext der Entscheidungsnützlichkeit („Present Value Executory Contract Model“). In: Leasingbilanzierung nach IFRS und ihre Implikationen für schwebende Verträge. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06639-0_4
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