Zusammenfassung
Der Schweizer Sozialstaat wurde in den letzten Jahren zunehmend von einer (ver-)sorgenden in eine aktivierende Ausgestaltung überführt. Ein Beispiel hierfür sind die jüngsten Revisionen des Invalidenversicherungsgesetzes. Der Beitrag untersucht die Einführung einer verstärkten Betrugsbekämpfung in der Schweizer Invalidenversicherung, wozu unter anderem die Observation verdächtiger Bezügerinnen und Bezüger von Invalidenrenten gehört. Die politischen Debatten zur Betrugsbekämpfung prägten den Begriff „Scheininvalidität“, wobei Schmerzpatientinnen und -patienten primäres Ziel der Anschuldigungen waren. Für die Betroffenen sind die Folgen dieser Reformen gravierend: Die Kombination verstärkter Eingliederungsbemühungen mit der systematischen Betrugsbekämpfung schürt die Stigmatisierung von Personen, die keinen Platz im ersten Arbeitsmarkt finden. Diesen Menschen wird der Wille, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, grundsätzlich abgesprochen. Die Entwicklungen führen darüber hinaus zu einer Abnahme der Solidarität in der Gesellschaft. Die Missbrauchsdebatten lassen solidarisches Handeln zunehmend als unmöglich erscheinen, da ein solches durch betrügerische Aktivitäten fortlaufend unterminiert werde.
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Notes
- 1.
Diese Zweiteilung in erwerbsunabhängige Sozialhilfe und erwerbsabhängige Sozialversicherungen erklärt sich durch institutionelle Pfadabhängigkeiten (vgl. North 1990). Die historische Aufspaltung in das Armenwesen einerseits und private Versicherungen andererseits war Grundlage für die unterschiedliche Funktionslogik.
- 2.
Der Altersquotient ist definiert als Anzahl Personen, die älter als 64 Jahre sind, geteilt durch die Anzahl 20- bis 64-Jähriger.
- 3.
Dieser Text stellt übersichtsartig dar, wie es zur Bekämpfung ungerechtfertigter Rentenansprüche kam und zeigt analytisch auf, welche Auswirkungen die betroffenen Personen dadurch erfahren. Eine systematische Analyse zur Berichterstattung der Printmedien zum Abstimmungskampf über die 5. IV-Revision und der damit verbundenen Einführung der Betrugsbekämpfung findet sich bei Jan Weisser (2008).
- 4.
In der Invalidenversicherung ist nicht von Arbeitsmarktfähigkeit sondern von Arbeitsfähigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit die Rede. Je nach Grad der Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf eine Viertelsrente, eine halbe Rente, eine Dreiviertelsrente oder eine ganze Rente.
- 5.
Jüngstes Beispiel hierfür ist der Einsatz sogenannter Hirnscans im Kanton Luzern zur Überprüfung von psychiatrischen oder neurologischen Erkrankungen (Reye 2014). Dabei werden beispielsweise ergebniskorrelierte Potenziale gemessen und mit den Werten von gesunden Personen verglichen, wodurch Funktionseinbußen im Gehirn festgestellt werden können (Niederer 2014).
- 6.
Die Schwierigkeiten dieser Abklärungen werden auch selbstkritisch in der Schweizerischen Ärztezeitung thematisiert (vgl. Conne 2003).
- 7.
Mit Bill Clinton, Gerhard Schröder und Tony Blair gab es in den 1990er Jahren prominente Vorbilder für eine Politik der Aktivierung mit „Fördern und Fordern“ als zentralem Credo (vgl. Lessenich 2003, S. 215).
- 8.
Die Thurgauer Gemeinde Arbon gab im Jahr 2013 eine Studie in Auftrag, da die Kosten der Sozialhilfe stark angestiegen waren. Die Evaluation zeigte, dass nicht etwa eine laxe Praxis des für die Sozialhilfe verantwortlichen Personals Grund für den Ausgabenanstieg war, sondern die Revisionen und verschärften Regeln der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung (Eichenberger 2013). Die Sozialhilfe ist dabei aus strukturellen Gründen immer das schwächste Glied in der Kette (vgl. Knöpfel 2005).
- 9.
Die politisch breit abgestützte Eingliederungsfunktion war in der Invalidenversicherung aus verschiedenen Gründen schon von Anfang an institutionell eingebettet (vgl. Germann 2008). Insbesondere seit der 5. IV-Revision haben die Eingliederungsbemühungen aber nochmals eine neue Dynamik entwickelt.
- 10.
Vergleichsländer in der Studie von Loos et al. (2009) waren Schweden, Deutschland, Österreich, Niederlande und Norwegen. Beobachtet wurde die Entwicklung im Zeitraum von 1990-2007.
- 11.
Motion eingereicht von der Schweizerischen Volkspartei am 20. Juni 2003.
- 12.
Eine Factiva-Datenbankrecherche stützt diese Aussage, wobei die Verwendung des Begriffs Scheininvalidität im Jahr 2003 (Erstnennung) und im Jahr 2007 (Abstimmungskampf zur 5. IV-Revision) am intensivsten war.
- 13.
Ähnliche Debatten gab es auch in anderen europäischen Ländern; allerdings mit anderen Begrifflichkeiten. So sprach man in Deutschland beispielsweise vom „Selbstbedienungsladen für Arbeitsscheue“ und von „Sozialschmarotzern“ (vgl. Butterwegge 2014).
- 14.
Im Gegensatz zu dieser Sichtweise wurden in Experteninterviews einer vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebenen Studie die veränderten Bedingungen am Schweizer Arbeitsmarkt als Hauptursache für die steigenden psychischen Erkrankungen genannt (Ott et al. 2008, S. 111). Ebenso identifizieren G. Günter Voß und Cornelia Weiss (2013) Burnout und Depressionen als typische Erkrankung des Arbeitskraftunternehmers bzw. als Folge der verstärkten Subjektivierung von Arbeit und Gesellschaft.
- 15.
Ein ähnlicher Prozess von der Medienskandalisierung spektakulärer Einzelfälle bis hin zur Reaktion der politischen Akteure ging beim Sozialhilfemissbrauch vor sich (vgl. Bonfadelli 2013).
- 16.
FDP und CVP haben den Terminus der „Scheininvalidität“ in ihren Kampagnen nicht übernommen, die SVP allerdings in ihren Anliegen unterstützt.
- 17.
Das Bundesgericht führte in einem Entscheid am 11. November 2011 aus, wie dieses öffentliche Interesse im Falle einer Observation einzuschätzen ist: „Das öffentliche Interesse an der Einschränkung des Schutzes der Privatsphäre liegt darin, nur geschuldete Leistungen zu erbringen, um die Gemeinschaft der Versicherten nicht zu schädigen“ ( BGE 129 V 323 E. 3.3.3 S. 325).
- 18.
Vgl. das in Fusszeile 8 genannte Beispiel aus der Thurgauer Gemeinde Arbon.
- 19.
Durch die verstärkte Kontrolle besteht allerdings die Möglichkeit einer self-fulfilling prophecy (vgl. Merton 1968). Da die Ausländerinnen und Ausländer vermehrt kontrolliert werden, ist ceteris paribus der Ausländeranteil unter den IV-BetrügerInnen höher als der Ausländeranteil in der Gesamtbevölkerung.
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Hassler, B. (2016). Arbeitsmarktfähigkeit unter Beobachtung. „Scheininvalidität“ in der Schweiz. In: Aschauer, W., Donat, E., Hofmann, J. (eds) Solidaritätsbrüche in Europa. Europa – Politik – Gesellschaft. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06405-1_8
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