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Immaterielle Schutzrechte und Life-Cycle-Management von Arzneimitteln

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Life Science Venturing

Zusammenfassung

Die Entwicklung von Marken und der Schutz von Arzneimitteln durch gewerbliche Schutzrechte sind zunehmend schwierigere Aufgaben und stellen Pharmaunternehmen vor große Herausforderungen, da im Arzneimittelbereich neben regulatorischen Zulassungsvoraussetzungen auch immaterialgüterrechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Schutzrechte müssen zudem lange vor der Markteinführung des Arzneimittels angemeldet werden. Weiter müssen Lösungen gefunden werden, um Präparate auch nach Ablauf ihrer Schutzrechte noch weiter wirtschaftlich verwerten zu können. Das sogenannte „Life Cycle Management“ von Arzneimitteln hat eine zentrale Bedeutung für Pharmaunternehmen, die langfristige Strategien entwickeln müssen, um wettbewerbsfähige Deckungsbeiträge zu erwirtschaften. Immaterielle Schutzrechte und regulatorische Schutzmaßnahmen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

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Notes

  1. 1.

    Daneben ist auch eine Eintragung als Gebrauchsmuster möglich. Die Schutzvoraussetzungen für ein Gebrauchsmuster sind denen für das Patent ähnlich, da nach § 1 GebrMG als Gebrauchsmuster ebenfalls solche Erfindungen geschützt werden können, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Unterschiede zu Patenten zeigen sich bei der Anforderung der „Neuheit“, insbesondere im Hinblick auf die sog. „Neuheitsschonfrist“. Bei einem Gebrauchsmuster ist nur der Inhaber des Rechts berechtigt, den Gegenstand des Gebrauchsmusters zu benutzen, so dass er Dritten verbieten kann, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Die Schutzdauer eines eingetragenen Gebrauchsmusters beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt initial drei Jahre. Diese kann durch Zahlung der entsprechenden Aufrechterhaltungsgebühren auf bis zu höchstens zehn Jahre verlängert werden.

  2. 2.

    Im Hinblick auf die Auswahl der zur Verfügung stehenden Handlungsstrategien und die mit diesen verbundenen Chancen und Risiken ist zunächst eine Bestimmung des Marktanteils eines Arzneimittels notwendig.

  3. 3.

    Die Pharmauntersuchung der Europäischen Kommission erwähnt 87 early entries im Beobachtungszeitraum 2000 bis 2007.

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von Bismarck, A., Jacobs, S. (2017). Immaterielle Schutzrechte und Life-Cycle-Management von Arzneimitteln. In: Becker, J., Villinger, T. (eds) Life Science Venturing. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06382-5_8

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  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-06381-8

  • Online ISBN: 978-3-658-06382-5

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