Zusammenfassung
Zeichen oder allgemein Marken für Waren- und Dienstleistungen lassen sich nach dem Markengesetz (MarkenG) schützen. Die Marke stellt eine Kennzeichnung dar, die geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Gewerbetreibenden von jenen eines anderen, insbesondere eines Mitbewerbers zu unterscheiden. Bei den beteiligten Verkehrskreisen, d. h. den Käufern, weckt eine derartige Marke eine Erinnerung an die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Betrieb, eine Vorstellung hinsichtlich einer Qualitätsgarantie. Es ist ein werbewirksames Mittel für die Förderung des Verkaufs und den Ruf des Unternehmens.
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Hering, H. (2014). Marken. In: Gewerblicher Rechtsschutz für Ingenieure. essentials. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06128-9_5
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