Zusammenfassung
Zwei bis drei Monate nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen findet die obligatorische mündliche Prüfung als Präsentation von 15 Minuten mit anschließendem Fachgespräch statt, und zwar als Einzelprüfung. Sie erhalten rechtzeitig die Einladung dazu. Diese Prüfung baut in erster Linie auf die letzte schriftliche Prüfung Berichterstattung auf, bezieht im Fachgespräch aber den Prüfungsteil B1 und B2, d. h. nationale und internationale Rechnungslegung mit ein, Steuerrecht grundsätzlich nicht.
Sie erhalten zwei Aufgabenstellungen zur Auswahl und 30 Minuten Vorbereitungszeit. Rechnen Sie mit Zahlenmaterial wie in der Prüfung Berichterstattung und Fragen dazu, die Sie in einer fünfzehnminütigen Präsentation beantworten müssen. Haben Sie eine der schriftlichen Prüfungen mit mangelhaft nicht bestanden, können Sie zudem in einer mündliche Ergänzungsprüfung versuchen, die fehlenden Punkt noch zu holen. Bei einem Ungenügend oder mehr als einer nicht bestandenen schriftlichen Prüfung geht das jedoch nicht.
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Wünsche, M. (2016). Überblick. In: Prüfungsvorbereitung Bilanzbuchhalter IHK. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-06116-6_28
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